T
Tyra
Gast
die weichere Variante ist Fachaufsichtsbeschwerde....und an sich müsste es eine vom JA unabhängige Beschwerdestelle geben...Ich habe nur gute Erfahrungen mit Beschwerden gehabt. Dein Bekannter schützt da ja auch nur seine Kollegen indem er dir abrät von solchen Schritten...manchmal muss man jedoch seinem eigenem Rat und nicht dem anderer folgen.
Was den Anwalt angeht...man kann den jederzeit kündigen..war ggf. bereits überfällig? Allerdings ist dann natürlich nicht garantiert, dass der neue besser ist..man kann auch vom Regen in die Traufe...meine Einstellung war stets: man selber ist sich immer der beste Anwalt...du kannst dir ja auch ein wenig Grundwissen aneignen..
Was den Antrag auf Begutachtung des KV angeht..sowas muss an sich zackzack über die Bühne gehen...bevor der abstinent wird oder so...gut ist wenn man da nen Zeugen hat, der schriftlich bestätigt, dass er den hohen Alkkonsum mitbekommen hat und ggf. sogar Aggressionsausbrüche...damit beschleunigt man ein Gutachten.
Du hast vollkommen recht damit, dass Recht haben noch lange nicht bedeutet Recht zu bekommen. Für sein Recht muss man schon hart kämpfen manchmal...manchmal mit knallharten Bandagen.
Was den Anwalt angeht...man kann den jederzeit kündigen..war ggf. bereits überfällig? Allerdings ist dann natürlich nicht garantiert, dass der neue besser ist..man kann auch vom Regen in die Traufe...meine Einstellung war stets: man selber ist sich immer der beste Anwalt...du kannst dir ja auch ein wenig Grundwissen aneignen..
Was den Antrag auf Begutachtung des KV angeht..sowas muss an sich zackzack über die Bühne gehen...bevor der abstinent wird oder so...gut ist wenn man da nen Zeugen hat, der schriftlich bestätigt, dass er den hohen Alkkonsum mitbekommen hat und ggf. sogar Aggressionsausbrüche...damit beschleunigt man ein Gutachten.
Du hast vollkommen recht damit, dass Recht haben noch lange nicht bedeutet Recht zu bekommen. Für sein Recht muss man schon hart kämpfen manchmal...manchmal mit knallharten Bandagen.
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