Mizi
Sehr aktives Mitglied
Juristisch: ... sie nahmen den Tod des Opfers billigend inkauf.... (Mordanklage)
Deshalb hat ihnen sicher ihr Anwalt geraten zu verkünden, sie wollten den Tod des Opfers NICHT - ist klar.... Gibt dann möglicherweise eine geringere Strafe.
ABER, scheitert an extremer Glaubwürdigkeit, denn:
Ich habe in Erinnerung, dass von insgesamt (ca.) 44 !!! Tritten die Rede war.
44 Tritte kommen einer Tötungsabsicht ziemlich nahe....
mehr als das. Sind ca. 40 Tritte zu viel......
Wie widerlich.
Deshalb hat ihnen sicher ihr Anwalt geraten zu verkünden, sie wollten den Tod des Opfers NICHT - ist klar.... Gibt dann möglicherweise eine geringere Strafe.
ABER, scheitert an extremer Glaubwürdigkeit, denn:
Ich habe in Erinnerung, dass von insgesamt (ca.) 44 !!! Tritten die Rede war.
44 Tritte kommen einer Tötungsabsicht ziemlich nahe....
mehr als das. Sind ca. 40 Tritte zu viel......
Wie widerlich.
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