egal0815
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Mal noch ein kleiner Vorschlag....
Es scheint ja wohl auch ein gewaltiges Erziehungsproblem zu geben und damit ein mangelndes Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein bei den Erziehungsberechtigten...
Deswegen denke ich, daß wir eine Erziehungsmithaftung der Eltern bis zum 18. Lebensjahr brauchen, wenn die Erziehung fehlschlägt. Also z.B. daß die Eltern einen Teil der Strafe gleichzeitig bekommen. Geht also der mißratene Sprößling für 5 Jahr in den Knast, dürfen die Eltern das auch einmal für 1 Jahr genießen.
Sippenhaft, hatten wir vor 70 Jahren schon
und war da schon ungerechtfertigt 😉