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Frage zu "Für 29 Euro quer durch Deutschland"

@datedoktor das ist kompletter Unsinn, was du schreibst. Jeder Händler kann seine Ladenhüter zu Niedrigpreisen verramschen, wenn er das will. Und die Bahn verramscht eben Plätze in Zügen, die zu Zeiten oder auf Strecken fahren, wo sonst keiner fahren will.
Wenn das Angebot ausverkauft ist, ist Schluss.

Dem TE kann ich aber die Ländertickets empehlen: Man darf damit zwar nur Nahverkehrszüge benutzen, aber die sind oft nicht viel langsamer als die Fernverkehrszüge.

Einfach in der Fahrplanauskunft (www.bahn.de) bei "nur Nahverkehr" das Häkchen setzen. Dann werden nur Verbindungen mit Nahverkehrszügen angezeigt.

Man kann an Automaten alle Ländertickets für ganz Deutschland kaufen und so mehrere miteinander kombinieren.

Unter "Angebote" findet man auch die genauen Geltungsbereiche der Tickets. Die gehen oft weit über das eigentliche Land hinaus. So gilt z. B. das "Sachsenticket" in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Außerdemauf etlichen Strecken in Brandenburg und Meck-Pom.
 
@datedoktor das ist kompletter Unsinn, was du schreibst. Jeder Händler kann seine Ladenhüter zu Niedrigpreisen verramschen, wenn er das will. Und die Bahn verramscht eben Plätze in Zügen, die zu Zeiten oder auf Strecken fahren, wo sonst keiner fahren will.
Wenn das Angebot ausverkauft ist, ist Schluss.

Klar.^^ 🙄

Und was ist denn genau Unsinn? Das die Bahn den Regelungen der Reisebranche unterliegt?

Reisen: Kunden müssen bei Online-Buchung über den Endpreis informiert sein

Übrigens ist der Thread über ein Jahr her, falls du das noch nicht gemerkt hast. 😉
 
Es steht übrigens nirgendwo für 29€ sondern ab.

Wenn in einem SSV Klamotten bis zu 50% reduziert sind, beschwert sich auch niemand, das es für manche dann doch nur 10-20% Nachlass gibt. So wird die Bahn eben am Fr. und So. keine Tickets zu 29€ verkaufen, da an den Tagen der meiste Verkehr herrscht. Es gibt allerdings fast immer Vergünstigungen und darüber sollte man Dankbar sein.
 
Es steht übrigens nirgendwo für 29€ sondern ab.

Bin mir nicht sicher, hatte aber in der TV-Werbung schon oft "für nur 29 EUR" gehört. Genau weiß ich das aber nicht mehr.

Ung genau wegen solche Täuschung, hat das Gericht Recht gesprochen. Siehe o.g. Link.
 
Aber DateDoktor, in deinem Link geht es doch um was ganz anderes??
Nämlich um die Endsumme, um zusätzliche Gebühren, die erst am Ende der Buchung auftauchen.
Das ist doch bei der Bahn gar nicht der Fall. Es wird direkt bei der Suche angezeigt, welche Tarife es gibt.

Reiseportale, die nur Teilpreise angeben, benachteiligen ihre Kunden auf unlautere Art und Weise. Ebenso wie die Fluggesellschaften sind auch die Vermittlungsportale gehalten, alle Gebühren und Zuschläge offen zu kommunizieren. Dies darf nicht erst geschehen, wenn der Kunde bereits alle persönlichen Daten eingegeben hat und die Buchung kurz vor dem Abschluss steht.

Die Bahn hat keine Zuschläge oder Gebühren zum Abschluss der Buchung. Du suchst Deinen Zug, wählst dann den vorhandenen Tarif und DANN buchst Du!
 
Aber DateDoktor, in deinem Link geht es doch um was ganz anderes??
Nämlich um die Endsumme, um zusätzliche Gebühren, die erst am Ende der Buchung auftauchen.
Das ist doch bei der Bahn gar nicht der Fall. Es wird direkt bei der Suche angezeigt, welche Tarife es gibt.



Die Bahn hat keine Zuschläge oder Gebühren zum Abschluss der Buchung. Du suchst Deinen Zug, wählst dann den vorhandenen Tarif und DANN buchst Du!


Siehe hier:

Kunden werden mit vermeintlichen Schnäppchen zum Angebot gelockt - Zuschläge und anfallende Gebühren werden erst später offenbart. Diese Praxis ist jedoch gesetzeswidrig, wie jetzt gleich zwei Landgerichte entschieden. Der Kunde muss von Anfang an über den Endpreis im Bilde sein.
Auf Bahn.de erfährst du den Endpreis erst, nachdem du deine Fahrt zusammengestellt hast. Und da bist du oft weit ab der 29 EUR. Außerdem fehlen zu dieser Werbung weitere Angaben wie die Voraussetzungen, um die Bahn zu diesem Preis nutzen zu können.

Wie das genau rechtlich aussieht, kann ich aber nicht sagen. Bin ja kein Reiserechtler. 🙂
 
Du erfährst den Endpreis aber eindeutig VOR der Buchung und es gibt KEINE zusätzlichen Gebühren - von daher passt dein Beispiel einfach nicht!

Kunden werden mit vermeintlichen Schnäppchen zum Angebot gelockt
das nennt man Werbung ist an sich noch nicht gesetzeswidrig. Das macht so ziemlich jedes Unternehmen. (man nimmt das billigste Angebot und betreibt damit Werbung und Tatsächlich KANN man für 29 euro von Köln nach Berlin fahren!)
- Zuschläge und anfallende Gebühren werden erst später offenbart.

Und eben das ist bei bahn.de nicht der Fall. Es ist von vorneherein klar, dass es keine Zuschläge oder anfallende Gebühren gibt!

Diese Praxis ist jedoch gesetzeswidrig, wie jetzt gleich zwei Landgerichte entschieden. Der Kunde muss von Anfang an über den Endpreis im Bilde sein.

Und das ist er auf der Seite der Bahn. Du gibst ein Köln-Berlin und er zeigt Dir an, wie teuer das sein wird. Und bei diesem Preis bleibt es dann auch!
 
Sori, es ist wohl aussichtslos DateDoctor das zu erklären. Wenn jemand etwas nicht verstehen will, dann versteht er es auch nicht.
 

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