Hallo,
ich verstehe das mit dem umschreiben nicht so ganz. Wenn doch verklagt wurde an Dich Unterhalt zu zahlen, was "sollte" denn dann Deiner Meinung nach umgeschrieben werden ? Das würde mich interessieren. Zur "Umschreibung" überhaupt: ein rechtskräftiges Urteil kann nicht "umgeschrieben" werden. Es könnte lediglich durch Berichtigungsbeschluss berichtigt werden, wenn z.B. ein Versehensfehler (z.B. im Tenor des Urteils steht anstatt Kläger => Beklagter oder es ist z.B. ein Zahlendreher enthalten)
Ich zitiere hier mal den
§ 319 ZPO:
Berichtigung des Urteils
(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.
Sollte das Urteil also nicht unrichtig sein, wir es auch nicht umgeschrieben bzw. berichtigt.
@catcry: kulanter Weise DARF das Amtsgericht keine Abschrift und erst recht keine Ausfertigung erteilen. Entweder man ist am Rechtsstreit beteiligt (begründet dann Anspruch auf eine Ausfertigung des Urteils), oder man begründet ein berechtigtes Interesse, damit man eine ANONYMISIERTE Abschrift des Urteils bekommt.
Gruß
Sissi