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urteils

  1. B

    Zweitausfertigung bzw. Umschreibung eines Urteils

    Kostet es beim Amtsgericht irgendwas, wenn ich eine Zweitausfertigung eines Urteils beantrage (evtl. wieviel)? Und dieses wird auf meinen Namen umgeschrieben. Denn es geht um das Unterhaltsurteil von meinem Vater, worin er verklagt wurde, dass er Unterhalt an mich zahlen muss. Danke im Voraus.

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