Da ich das ganze schon zweimal erfolgreich durch hab (bzw.zwei meiner Kinder) ..denk ich mal,Du meinst folgendes:
Es gibt ein Unterhaltsurteil ,KU ,bei dem Dein Vater verurteilt wurde ,eine bestimmte Summe X "Kindesunterhalt für Sohn Max Muster" zu Händen der (sorgeberechtigten) Mutter Muster zu zahlen.
Jetzt bist Du volljährig und benötigst eine
vollstreckbare Ausfertigung des Urteils,welches aber "der Volljährigkeit des Max Muster wegen" nun auch auf Dich umgeschrieben werden soll.
Vor Volljährigkeit steht Dir ein Antrag sowieso nicht zu .
Mit dem Urteil "der Mutter" kannst Du offene Beträge aber nicht mehr vollstrecken -und die Mutter sowieso nicht ab Deinem 18.Geburtstag.
Wenn Du das Ursprungsdokument GAR NICHT hast,beantragst Du beide Vorgänge in einem -
Umschreibung des Urteils auf Dich "der Volljährigkeit wegen " und Herausgabe des vollsteckbaren Titels,der eine Zustellklausel unbedingt enthalten muß...der Titel muß dem Schuldner "bekanntgegeben worden sein".
Sonst streikt der Gerichtsvollzieher...
Ich habe es nie erlebt,daß hierfür Kosten erhoben werden.
Mein Rat: geh mit Perso und Geburtsurkunde(!) und entweder (altem) Originaltitel oder zumindest
dem Aktenzeichen
(oder Datum Scheidung,oder sonstwie Hinweisen:Namen +Geb.datum Mutter...damit das Gericht die Akte findet! ) zum zuständigen Familiengericht und beantrage formlos schriftlich das oben geschriebene.Wir haben es beide Male direkt persönlich abgegeben in der "Schreibstube" des Richters...bei den Sachbearbeiterinnen.
Laß Dir vorsichtshalber auch den Antragseingang bestätigen (auf ner Kopie des Antrags)...Nachdem ein URIGINALURTEIL mal ins Nirwana verschwand (nach 2Jahren wieder auftauchte )...mach ich es immer lieber hypersorgfältig.
Es reichte bei beiden Kindern ein einziger Satz! Dazu Datum,Unterschrift,Adresse. Lediglich dauern kann "dieser komplizierte Vorgang" paar Monate *fett-grins*....
Der Schuldner bekommt (läßt sich NICHT vermeiden wg.der "Zustellklausel" ) vorher noch mal eine Kenntnis vom Vorgang.
Ist es das,was Du meinst? Schreib mal bitte,ob es klappte...
Es ist keine Kopie (die würde Dir gar nichts nützen!) ,sondern ein Dokument.
Gruß!
Micky