fragesteller88
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Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten.Das kann ich dir beantworten. Das Haus ist nicht teilbar und die Eltern haben das Recht auf Niesbrauch. Das heißt ihm gehört das Haus zwar, aber seine Eltern haben Verfügungsgewalt über ein Teil des Hauses. Heißt sogar die könnten heute ein Zimmer dieses Hauses an irgendwen vermieten, mit Küche, Garten und Badbenutzung. Und der TE könnte gar nichts dagegen machen und sehe keine Mieteinahmen davon.
Von daher ist das Haus im gesamten zu vermieten tatsächlich
schwierig. Seine Eltern müssen weiterhin Zugriff darauf haben. Ausser natürlich sie stimmen schriftlich beim Notar zu. Dann steht Ihnen aber auch ein Teil der Miete zu.
Aber Fragesteller, du kannst zu einem Anwalt gehen und dich mal vernünftig beraten lassen. Vielleicht ist doch was machbar. Kommt ja auch auf die Verträge an die ihr gemacht habt. Das ist eh längst überfällig.
Meine Eltern haben auch kein Interesse mehr etwas an dem Haus zu machen. Da der Vorschlag mir ihrem Auszug von mir kam und da unser Verhältnis sowieso schwierig ist.