Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Zu viele Minusstunden

Piepel

Aktives Mitglied
Das ist sicher so gemeint, dass der Kollege, der gekündigt hat, dann mehr gearbeitet hat und die anderen weniger.
Anhand des o.a. Hinweises vermute ich nun auch, dass der Arbeitgeber zwei Regelungen vorhält:
1. Wenn man weniger arbeitet kann dies auf dem Stundenkonto abgezogen werden
2. Arbeitet man mehr um das Stundenkonto auszugleichen, so bedarf es der Anordnung von Mehrarbeit an späteren, folgenden, Tagen.

Daraus ergibt sich natürlich, dass der AG dem AN auch die Möglichkeit geben muss, Minusstunden aus zu gleichen, um danach mit dem Ergebnis ("hat so viele Stunden wie vereinbart geleistet") zufrieden zu sein.

Aktuell kann der AG also mangels Anordnung von Mehrarbeit noch nicht mahnen.

Weiterhin ergibt sich wohl auch daraus, dass der AG, indem Du aktuell keinen Ausgleich zu schaffen vermagst, - noch- keine Mehrarbeit zur Verfügung stellt.
Denn die für Dich notwendigen anzuordnenden Mehrstunden hat der scheidende Mitarbeiter bereits abgegrast.

Also müsste es dabei bleiben, dass Dein Konto im Minus ist - aber das kann Dir egal sein. Denn denn der AG wird zusehen, dass er, bevor er dies bemängelt, Dir Ausgleichstunden anbietet.
 

fragesteller88

Aktives Mitglied
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die vereinbarte Arbeitsstunden zur Verfügung zu stellen. Stellt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zur Verfügung und sie bleibt ungenutzt, kann es nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.

Aber wie so oft sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe. Denn man kann sich vor allem bei Teilzeitjobs böse ins eigene Fleisch schneiden. Denn bei einem 10h-Vertrag hat man einen Anspruch von 2 Stunden am Tag. D.h. wenn man an einem Freitag nach 8 Stunden schon Heim geschickt wird, ist die Pflicht dennoch erfüllt. Da kann man sich dann böse ins eigene Fleisch schneiden, wenn man dann 5 Mal in der Woche für 2 Stunden antanzen muss. Vielleicht gibt es da noch ein Gewöhnungsrecht, aber das ist mir unbekannt.

Zum anderen sorgt das für schlechte Stimmung und sollte verhältnismässig sein. Was es nicht ist. Ja, es ist unfair, ja es ist nervig, ja man ist im Recht. Aber im Gegensatz dazu, dass man Stunden leistet und die nicht vergütet werden, bekommt man ja sein Geld und hat ja tatsächlich weniger gearbeitet. Deswegen würde ich einfach weiter machen wie gehabt, mich auf die Prüfungen konzentrieren und wenn irgendjemand was sagt, die Situation so erklären. Die Stunden dann später abbarbeiten.
Wenn wenig Arbeit ist was soll der Arbeitgeber denn machen? Bezahlen muss er ja den Mitarbeiter aber es bringt doch nichts wenn die Mitarbeiter dann in der Firma nur rumsitzen. Dann sollen sie zuhause bleiben.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
es gibt eine Regelung , laut der das Stundenkonto bei Kündigung auf Null stehen muss. Dieser Kollege hatte reichlich minusstunfrn, weshalb wir immer welche von unseren Stunden abgeben mussten, damit er im Dezember bei Null raus kam.
Wenn wenig Arbeit ist was soll der Arbeitgeber denn machen? Bezahlen muss er ja den Mitarbeiter aber es bringt doch nichts wenn die Mitarbeiter dann in der Firma nur rumsitzen. Dann sollen sie zuhause bleiben.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn ich nichts zu tun habe, dann sitz ich eben in der Firma und guck ein paar Löcher in die Luft. Bringen muss das insofern etwas als dass man trotzdem sein Geld am Monatsende auf dem Konto hat und auch das Stundenkonto - wie in diesem Fall - nicht ins Negative rutscht.

Der Chef scheint schlecht kalkuliert zu haben, also zuviele Mitarbeiter für die vorhandene Arbeit. Das sollten doch aber nicht die anderen durch unredliches Verschieben von Stunden (von solch einer Praxis hab ich bisher noch nie gehört)ausbaden müssen.

Bzgl. der bevorstehenden Prüfung und benötigter/gewünschter freier Vorbereitungstage würde ich auch jetzt schon den Mund aufmachen und Urlaub einreichen. Bei kurz vor knapp gibt es sonst womöglich Probleme und dann kannst du hier gleich wieder den nächsten Beitrag schreiben.
 

Yara

Aktives Mitglied
Arbeitest du in Deutschland? Wir haben zwar keine nationale gesetzliche Regelung, aber grundsätzlich ist es auch in Deutschland möglich, Urlaubstage oder Überstunden zu verschenken. Das ist eine schöne Idee, denn solidarische Aktionen im Betrieb können die staatlichen Leistungen ergänzen.
Du solltest nur aufpassen, dass du dabei nicht zu kurz kommst. Übel wird es, wenn deine Fehlstunden zu sehr angewachsen sind und du dann dafür Urlaubstage opfern musst um sie auszugleichen.
Habt ihr eine Arbeitnehmervertretung? An die könntest du dich mit deinem Problem wenden.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben