recuperation
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Aha. Hier sieht derselbe Fall schon anders aus.
Arbeitnehmerin kündigt mündlich. Arbeitgeberin bittet sie, wenigstens die Kündigungsfrist einzuhalten. Arbeitnehmerin wörtlich: "ist mir scheißegal". Arbeitgeberin wartet zwei Wochen ab, kündigt dann ihrerseits. Arbeitnehmerin: "Arbeitgeberin hätte mich nicht fristlos kündigen dürfen, es lag kein wichtiger Grund vor". Gericht: erst selbst fristlos kündigen und dann behaupten, für eine fristlose Kündigung fehle es an einem wichtigen Grund, geht nicht. Das ist in sich selbst widersprüchlich und ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Deswegen konnte sich die Arbeitnehmerin in diesem Fall nicht auf den (von ihr selbst begangenen) Verstoß gegen das Schriftformerfordernis berufen.
Arbeitnehmerin kündigt mündlich. Arbeitgeberin bittet sie, wenigstens die Kündigungsfrist einzuhalten. Arbeitnehmerin wörtlich: "ist mir scheißegal". Arbeitgeberin wartet zwei Wochen ab, kündigt dann ihrerseits. Arbeitnehmerin: "Arbeitgeberin hätte mich nicht fristlos kündigen dürfen, es lag kein wichtiger Grund vor". Gericht: erst selbst fristlos kündigen und dann behaupten, für eine fristlose Kündigung fehle es an einem wichtigen Grund, geht nicht. Das ist in sich selbst widersprüchlich und ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Deswegen konnte sich die Arbeitnehmerin in diesem Fall nicht auf den (von ihr selbst begangenen) Verstoß gegen das Schriftformerfordernis berufen.