Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Hier ist das Problem doch benannt vom TE. Die Tochter ist über 25, und damit kann man diesen gezahlten Kindesunterhalt steuerlich geltend machen.Ich habe Unterhsltsleistungen für beide Kinder steuerlich geltend gemacht. Übrigens bekommt man für nicht behinderte Kinder über 25 gar kein Kindergeld.
Allerdings bestand wohl gar kein Anspruch der Tochter auf Unterhalt, und dann kann man es auch nicht absetzen. Statt dessen ist es eben eine Zuwendung, und dann hat das Finanzamt etwas für den TE nachteiliges aus der Sache gemacht.
Ich bin nicht sicher, ob man Unterhalt zurückfordern kann, wenn der Empfänger darauf keinen Anspruch hatte. Ich würde es jedenfalls nicht versuchen, denn dann ist klar das schnell Streit entsteht. Und man muss sich auch informieren ob die eigene Tochter Ansprüche hat, statt irgendwas zu zahlen. Der TE ist nicht unschuldig an der Situation.