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Zu beiden erwachsenen Kindern den Kontakt verloren

Ich habe Unterhsltsleistungen für beide Kinder steuerlich geltend gemacht. Übrigens bekommt man für nicht behinderte Kinder über 25 gar kein Kindergeld.
Hier ist das Problem doch benannt vom TE. Die Tochter ist über 25, und damit kann man diesen gezahlten Kindesunterhalt steuerlich geltend machen.

Allerdings bestand wohl gar kein Anspruch der Tochter auf Unterhalt, und dann kann man es auch nicht absetzen. Statt dessen ist es eben eine Zuwendung, und dann hat das Finanzamt etwas für den TE nachteiliges aus der Sache gemacht.

Ich bin nicht sicher, ob man Unterhalt zurückfordern kann, wenn der Empfänger darauf keinen Anspruch hatte. Ich würde es jedenfalls nicht versuchen, denn dann ist klar das schnell Streit entsteht. Und man muss sich auch informieren ob die eigene Tochter Ansprüche hat, statt irgendwas zu zahlen. Der TE ist nicht unschuldig an der Situation.
 
Wenn man ein Kind in die Welt setzt, dann sollte man auch ins eigene Kind investieren. Rückzahlung zu verlangen ist ja wohl ein Witz.
Warum ist das ein Witz? Auf jeden Fall sollte man vorher eindeutig klären, ob der Betrag geschenkt oder geliehen wird. Wenn die beschenkte Person mich aber belügen würde, um die Schenkung zu erhalten, dann wäre für mich der Sinn der Schenkung infrage gestellt.
 
Mein Sohn äußert sich gar nicht. Er antwortet halt nicht und ich kann nur spekulieren, was ihn dazu bewegt.

Vielleicht denkt er auch, du willst ihn in die Streitigkeiten mit reinziehen oder irgendwie instrumentalisieren

Wie oft habt ihr persönlichen Kontakt? Könntest du einfach mal persönlich bei ihm reinschauen? (Dann würde ich aber auch nicht sofort von dem Streit anfangen, nur fragen, warum er sich nicht mehr meldet)
 
Meine Unsicherheit besteht in der Frage "egozentrischer" / "narzistischer" Charakter (deshalb habe ich den Kontakt abgebrochen) oder trotz des Alters von 29J. doch nur eine unreife Überreaktion...

Eigentlich ist es doch egal, wie man das jetzt nennt, ob egozentrisch, narzisstisch (das ist sowieso eine recht überstrapazierte Mode-Laien-Diagnose) oder unreif oder sonstwie...
Ich fände die Frage eher wichtig, ob du ihr das grundsätzlich verzeihen kannst/willst und trotzdem weiter eine gute Bindung zu ihr willst.
 
Und woher wusste nun das Finanzamt , dass der Unterhalt nicht gerechtfertigt war?
Wie war die Begründung für die Anerkennung als Schenkung?
Um den Unterhalt geltend machen zu können. mussten die Steuernummern der Kinder angegeben werden (Anlage U). Damit prüft das FA, ob die Zahlung tatsächlich als Pflichtunterhalt oder als freiwillige Leistung/Schenkung eingestuft werden muss. Ganz normaler Vorgang.
 
Hier ist das Problem doch benannt vom TE. Die Tochter ist über 25, und damit kann man diesen gezahlten Kindesunterhalt steuerlich geltend machen.

Allerdings bestand wohl gar kein Anspruch der Tochter auf Unterhalt, und dann kann man es auch nicht absetzen. Statt dessen ist es eben eine Zuwendung, und dann hat das Finanzamt etwas für den TE nachteiliges aus der Sache gemacht.

Ich bin nicht sicher, ob man Unterhalt zurückfordern kann, wenn der Empfänger darauf keinen Anspruch hatte. Ich würde es jedenfalls nicht versuchen, denn dann ist klar das schnell Streit entsteht. Und man muss sich auch informieren ob die eigene Tochter Ansprüche hat, statt irgendwas zu zahlen. Der TE ist nicht unschuldig an der Situation.
Tatsächlich ernst gemeinte Frage: worin besteht meine Mitschuld?
 
Tatsächlich ernst gemeinte Frage: worin besteht meine Mitschuld?
Du musst prüfen, ob deine Tochter einen Unterhaltsanspruch hat. Dafür muss sie nachweisen dass sie in Ausbildung ist, und ihre Einkünfte offenlegen. Wenn du sie dazu aufforderst und sie sas nicht macht, brauchst du auch nichts zahlen.

Ich habe auch eine volljährige Tochter, ich verstehe schon worum es dir geht.
 
Normalerweise gilt überzahlter Unterhalt als verbraucht und ist damit nicht rückforderbar, weil man mit dem Geld ja laufend Kosten deckt und es dafür auch gedacht ist.

Nur handelt es sich aus meiner Sicht eben nicht um Unterhalt, wenn sich das Geld erschlichen wurde, indem irreführende Angaben gemacht wurden.

Um die Situation zu beurteilen, hängt es doch davon ab, wie genau die Kommunikation im Vorfeld war und wie die Beziehung an sich war.
Es gab keine Berechnung, habe ich verstanden. Auf welcher Grundlage aber hast Du den vermeintlichen Unterhalt denn gezahlt? Mit 29 ist das schon sehr ungewöhnlich. Das habe ich mit meinen Kids nicht so gemacht, obwohl sie auch länger bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit gebraucht haben.

Hast Du sie denn überhaupt aufgefordert, ihre Finanzen aufzudecken? Vielleicht war ihr nicht klar, dass sie dieses Geld zu Unrecht erhält, sondern dachte, Du seist eben ein großzügiger Papa.

Und wie war Euer Kontakt außerhalb dieser Geldzahlungen?
 
Für volljährige Kinder sind ja beide Elternteile unterhaltspflichtig. Wenn die da nicht mehr daheim wohnen stellt sich doch automatisch die Frage, wo bleibt der Anteil der Mutter?
 
Normalerweise gilt überzahlter Unterhalt als verbraucht und ist damit nicht rückforderbar, weil man mit dem Geld ja laufend Kosten deckt und es dafür auch gedacht ist.

Nur handelt es sich aus meiner Sicht eben nicht um Unterhalt, wenn sich das Geld erschlichen wurde, indem irreführende Angaben gemacht wurden.

Um die Situation zu beurteilen, hängt es doch davon ab, wie genau die Kommunikation im Vorfeld war und wie die Beziehung an sich war.
Es gab keine Berechnung, habe ich verstanden. Auf welcher Grundlage aber hast Du den vermeintlichen Unterhalt denn gezahlt? Mit 29 ist das schon sehr ungewöhnlich. Das habe ich mit meinen Kids nicht so gemacht, obwohl sie auch länger bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit gebraucht haben.

Hast Du sie denn überhaupt aufgefordert, ihre Finanzen aufzudecken? Vielleicht war ihr nicht klar, dass sie dieses Geld zu Unrecht erhält, sondern dachte, Du seist eben ein großzügiger Papa.

Und wie war Euer Kontakt außerhalb dieser Geldzahlungen?
1. Bei der Unterhaltszahlung war sie 26 und im letzten Semester. Ich war unterhaltspflichtig.
2. In Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle haben wir den Unterhalt fair zwischen meiner geschiedenen Frau, meiner Tochter und mir vereinbart.
3. Das Verschweigen von Einkünften, die die Unterhaltspflicht der Eltern direkt betreffen, stellt eine Straftat dar.
4. Ich fand es sehr großzügig von mir, in dieser Situation nur die Hälfte des Geldes zurück zu verlangen.
5. Das Zerwürfnis ist erst entstanden, als ich nach 3 Jahren ohne Rückzahlung meinen Unmut und meine Sorgen um unser Verhältnis angesprochen habe. Als direkte Reaktion darauf kam nicht etwa eine Entschuldigung sondern eine wahre Tirade meiner charakterlichen Fehler.
6. Bis zu diesem letzten Telefonat hatten wir ein sehr gutes Verhältnis mit wöchentlichen Videoanrufen, Weihnachten, Geburtstagen, Besuchen...
 

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