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Gelöscht 124470
Gast
Lasst meinen Post bitte erst mal so stehen.Das sehe ich nicht, emotionale Intelligenz und kognitive Intelligenz sind aus meiner Erfahrung heraus nicht aneinander gekoppelt.
Im Umkehrschluss würde dies zum Beispiel für mich bedeuten, ich bin eine weniger integre Persönlichkeit, weil ich kein Abitur und nicht studiert habe...
Wer erwachsen ist, kann Unterhalt fordern.
Er muss sich sogar damit beschäftigen, da es keinen Vormund mehr gibt.
Wer selber nicht durch blickt, besorgt sich einen Anwalt, um sich erklären zu lassen, was er darf .Dies bedingt allerdings, dass der Anwalt der Vertreter ist, man selbst verantwortlich ist, wenn man sich vertreten lässt!
Im Ergebnis werden also von dem Verursacher dieselben Kenntnisse erwartet wie von dem Vertreter, und wenn man die Kenntnisse nicht hat oder versteht, wird man den Vertreter fragen müssen , was zu tun ist. Dafür ist er ja da.
Die Tochter hat es hin bekommen, einen Titel zu erwirken, aus dem gezahlt wird und aus dem Sie gar vollstrecken kann.
Dass man ihr diese Waffe nicht erklärt wird kein Mensch glauben, da sie verpflichtet war, sich zu informieren , wie man sie handhabt.
Wenn sie nun damit schießt oder diese zeigt oder einfach nur wegen des Vorhandenseins Geld kassiert, wird zu prüfen sein, ob sie die Waffe behalten darf , oder ob sie sie mißbraucht hat!
Dies ist dann der Fall, wenn sie selber Geld genug für ihren Unterhalt verdient, aber den Hals nicht voll kriegt, und Hilfe zum Lebensunterhalt widerrechtlich kassiert.
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