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Wohnwagen über eBay Kleinanzeigen

Lovelylaught

Mitglied
Huhu,

Folgendes:

Wir haben auf unserem Grundstück einen Wohnwagen stehen den habe ich seit letztem Jahr online auf eBay Kleinanzeigen stehen letzten Monat hat dann mal wer geschrieben der ihn für 500,- kaufen möchte.
Der Wohnwagen selber hätte man abschleppen müssen da wir bis dato keine Achse keine Papiere hatten.

Wir haben heute aber alles gefunden beim Aufräumen eines schupens auf unserem Grundstück, das heißt Achse, Papiere waren dabei einiges an Inneneinrichtung.
Wir wollten ihn behalten und wäre das aber alles einfach zu teuer gewesen zu machen
Da wir jetzt aber alles wieder haben und ich dem Mann das geschrieben habe sagt er das wir nicht mehr zurücktreten können. Unterschrieben, Kaufvertrag alles gibt es nicht.

Lediglich gibt es nur einen Chat Verlauf über eBay Kleinanzeigen, eine kleine Anzahlung von 25€ über PayPal und ein Abholtermin.

Ich weiß das ist total doof die Situation und das es jetzt so ist. Aber hat er Recht? Ist da irgendein Vertrag Endstanden? Wenn ja kann ich zurück treten?

Ganz liebe Grüße
 

Ostwind1957

Aktives Mitglied
Wie sieht denn der Chatverlauf aus ?

Ich mein, wenn der eine Anzahlung per PayPal gemacht hat, hast du ihm doch deine PayPal / Mail-Adresse zu diesem Zweck gegeben.
 
G

Gelöscht 129056

Gast
Ich halte das durchaus für einen Vertrag.

Und nein, von Verträgen kann man nicht einfach so zurücktreten. Sonst bräuchte man ja keine zu schließen.

Ich wäre lieber sein Anwalt als deiner im Streitfall.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Wie ist der Kauf denn formal abgelaufen? Du hast den Wohnwagen bei Kleinanzeigen (EBAY Kleinanzeigen gibt es nicht mehr) eingestellt und er hat dir per Nachricht geschrieben, er würde den nehmen wollen? Oder ging das über "Direkt kaufen"?
 
Zuletzt bearbeitet:

57-55

Aktives Mitglied
Auf keinen Fall musst Du ihm Achse, Papiere und andere Gegenstände, die nicht in der Anzeige aufgelistet waren, überlassen.
Der Fall ist nicht einfach, wende Dich an einen Anwalt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Man kann auch online einen Vertrag abschließen.
Dies erfordert, dass Käufer und Verkäufer sich über den Vertragsgegenstand einig sind und eine Übergabe vereinbaren.
Der Vertragsgegenstand war damals wohl ein Wohnwagen zur Selbstabholung ohne Achse und Papiere.
Mehr schuldet ihr nicht.
Der Käufer hat angezahlt.
Eigentum an dem Wohnwagen hat er nicht erhalten, da der Wohnwagen ihm nicht übergeben wurde.
Er hat aber einen Anspruch auf diesen oder einen anderen Wohnwagen gleicher Art und Güte erworben.
Also kann man den vorhandenen Wohnwagen anderweitig verkaufen und hierzu übergeben.

Allerdings löst der Anspruch des Anzeigenpartners einen Schaden aus, da er den Wohnwagen nicht bekommen konnte, so dass er einen gleichen Wohnwagen kaufen kann und die Differenz als Schadenersatz geltend machen kann.

Einen Anwalt zu nehmen und damit eine Einigung zu erzielen löst eine Gebühr von 187 Euro aus. Führt man darum einen Prozess, so liegt das Risiko bereits bei rund 415 Euro.
Vielleicht sollte man den Wohnwagen eher spenden als sich ärgern?
 

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