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Wohnung sozusagen gefunden, aber unschlüssig

H

Honigbiene21

Gast
Ich bräuchte mal eine Entscheidungshilfe, weil ich unentschlossen bin.

Und zwar habe ich hier nur Lärm und ein paar Mängel in der Wohnung. Hauptsächlich stört mich der erhebliche Lärm von anderen Mietern (Mehrfamilienhaus mit vielen Wohnungen, bunt durchmischtes Mieterklientel).

Ich habe mir vor ein paar Tagen eine schöne Wohnung angesehen.

Momentan nur 35m² EBK, kein Balkon, Badewanne als Dusche nutzbar, 1. Stock (3 Treppen) Lärmbelästigung.

Die besichtigte Wohnung: EBK, Balkon, ruhig gelegen, Duschbad (keine Badewanne, endlich wäre eine richtige Dusche genau das richtige :) ) Fahrstuhl zum 1. Stock (2 Treppen), ruhige Wohngegend, älteres Mieterklientel. kein Kühlschrank in der Küche, müsste ich mir neu kaufen, was aber nicht schlimm ist, da ich es auch in Raten zahlen könnte.

Was soll man als ALG2 Empfänger mit Aufstockung beim Amt angeben? Sollte ich mir vom Hausarzt eine zusätzliche Bescheinigung geben lassen, das es mir psychisch hier nicht gut geht?

Leider habe ich gestern abgesagt, als der Vermieter mich wegen der Wohnung nochmal angerufen hatte, weil er ja bei der Besichtigung gesagt hatte, er würde sich für mich entscheiden. Jedoch steht die Wohnung noch im Internet drin und ich würde sie doch gerne haben. Weiß aber jetzt nicht, wie ich das ganze anfangen soll weil das Jobcenter da auch mitspielt und es zwei verschiedene Landkreise sind.
 

Fabienne

Aktives Mitglied
Als selbst Lärmgeplagte: ich würde um jeden Preis umziehen. Es gibt nichts Schlimmeres, als eine laute, unruhige Wohnung...

Deine neue Wohnung klingt gut. Wenn das Jobcenter ja sagt (nochmal nachfragen einfach?) und es finaziell geht: einfach nochmal anrufen und sagen, dass du dich umentschieden hast. Und dass schnell - denn heute warten Vermieter nicht auf Interessenten...
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
...............bevor Du auf Wohnungssuche gehst, brauchst Du erst die Zustimmung des JobCenters. Vorher zu suchen ist von daher eher sinnlos. Die Zustimmung bekommst Du, wenn die Gründe einen Umzug rechtfertigen. Lärmbelästigung durch die Nachbarschaft gehört nicht dazu.
Solltest Du ohne Zustimmung umziehen, besteht die Möglichkeit, das die Miete nicht übernommen wird.
Denn eine Übernahme der Miete ist eine Kannbestimmung. Die Zahlung der Grundsicherung dagegen ein Muss.
 
H

Honigbiene21

Gast
Als selbst Lärmgeplagte: ich würde um jeden Preis umziehen. Es gibt nichts Schlimmeres, als eine laute, unruhige Wohnung...

Deine neue Wohnung klingt gut. Wenn das Jobcenter ja sagt (nochmal nachfragen einfach?) und es finaziell geht: einfach nochmal anrufen und sagen, dass du dich umentschieden hast. Und dass schnell - denn heute warten Vermieter nicht auf Interessenten...
Ich habe vorhin den Vermieter nochmal angerufen und mich vergewissert, das die Wohnung noch nicht vermietet, noch frei ist. Er würde sich bis Mittwoch dann entscheiden wollen. Habe mit ihm abgeklärt, das ich mich Montag bei den Jobcenter in meinem jetzigen Landkreis und in dem anderen anrufen und mich dort erkundigen werde. Nicht einfach für mich, weil ich einerseits hier schon so lange wohne und dieser Ort nicht so wirklich attraktiv ist (außer das seit 2 Jahren hier viele Lebensmittel neu bauen, aber es hier sich um eine Kleinstadt handelt, die weiter weg von größeren Städten liegt und es nur unter 20.000 Einwohner sind. Auch viele Zugewanderte, die sich hier im Haus nur noch daneben benehmen und Party in der Nacht machen, was mich auch belastet und ich mich belästigt fühle, wenn die auch bei mir oft klingeln, weil eine Nachbarin gesagt hatte, hier würden Drogen vertickt werden. Damit will ich nichts zu tun haben, was ihr ja auch verstehen könnt.

Ich will schon so lange umziehen, suche dementsprechend schon sehr lange nach einer neuen Wohnung.

Und was ich oben noch vergessen habe zu schreiben, ist, das die potentielle neue Wohnung viel Lichtdurchflutet ist, weil sie große Fenster hat. Da steigt auch wieder die Stimmung, wenn ich mir jetzt schon vorstelle, wie es ist, dort zu wohnen.

Lieber ältere Mieter, als ständig Krach, Ärger und getrampel um mir herum.

Ich weiß, das die Nettokaltmiete im vorgegeben Jobcenter-Rahmen sein muss. Ich würde allerdings in Kauf nehmen, eine Differenz zu zahlen.
 
H

Honigbiene21

Gast
Also liebe TE , ich verstehe nicht, warum Du gleich abgesagt hast.
Das hättest Du Dir doch noch ein paar Tage offen lassen können.
Wenn Du die Wohnung unbedingt willst, würde ich jetzt sofort den Vermieter anrufen und ihm die Situation erklären.
Ja zum einen, weil ich immer so unschlüssig und wegen Neuvermietung auch bisschen supekt gegenüber bin. Siehe, Lärmbelästigung an meiner jetzigen Adresse. So ein Umzug kostet Geld und auch Nerven. Ich bin ja komplett alleine und die neue Umgebung ist ja auch wieder so etwas in meinem Leben, ein neuer Lebensabschnitt. Es geht hier ja um eine Wohnung und nicht um ein Wohnmobil/Wohnwagen was man beliebig oft fortbewegen kann. Wenn man erstmal irgendwo drin wohnt und dann feststellt: Auch nur Lärmbelästigung oder was anderes ärgerliches, dann kommt man vom Regen in die Traufe. Das möchte ich vermeiden.

Aber der Vemieter will die Wohnung (großes Mehrfamilienhaus mit älteren Nachbarn, wie ich den Mittag bei der Besichtigung gesehen habe) auch zügig weiter vermieten. Momentan steht sie leer. Habe sie bei Ebay Kleinanzeigen gefunden. Machen ja heutzutage sehr viele Eigentümer und Vermieter. Meine jetzige stand damals auch auf EK drin.
 

Poros

Mitglied
Wie teuer die neue Wohnung sein darf, kannst du vielleicht der Homepage des dann neu für dich zuständigen Jobcenters sehen.

Würdest du denn auch Umzugskosten erstattet bekommen wollen und/oder ein Darlehen für die Mietkaution benötigen?
 

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