Na da hast du dich im Recht vertan.
Es darf keiner ohne deine Einwilligung deine Daten abfragen.
Solltest du es doch machen kann der jenege gegen dich vorgehen und das nicht zu knapp.
Das wäre ja noch schöner das jeder Heinz abfragen darf ohne meine Einwilligung. Erstmal infomieren.
Kurz gesagt: Unternehmen müssen Fragen bevor Sie von Privatpersonen Daten abfragen.
Achso und ob du die Klausel unterschreibst oder nicht ein Unternehmen darf der Schufa Daten melden, wenn jemand blödsinn macht
Schufa Klausel:
Ich willige ein, dass XXX der SCHUFA Holding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses XXXvertrages übermittelt.
Unabhängig davon wird XXX der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetztes nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zu Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. ....
Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zu Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. ....
Solltest du auf diesen Satz abheben, dann ist natürlich immer ein Interesse nachzuweisen. Was aber bei einem Einzug in eine Wohnung ganz bestimmt gegeben ist.
Natürlich kann nicht jeder zur Schufa rennen und irgendetwas vom Nachbarn anfragen, gerade weil ihm das Gesicht so unbekannt vorkommt. Und da das ganze ja auch Geld kostet, wird die Anfrage auch nicht nur aus "Neugier" gemacht. Aber wenn eine Verbindung, ganz gleich welcher Art, besteht oder aufgebaut werden soll, dann ist dies zulässig.
D.h. wenn ich bei Mike jetzt etwas bestelle und der sagt, bevor ich diesen Neukunden beliefere, will ich erstmal wissen, ob der nicht in der Inso schwebt, dann kann er anfragen.... und braucht dazu nicht eine extra Einwilligung von mir. Das läuft unter der Rubrik " Abschluß Kaufvertrag" Ist ja auch logisch. Und umgekehrt genauso.
Auch eine Wohnungsvergabe ist ein berechtigtes Interesse. Jedenfalls kann es bei den Online-Anbietern z.B. Atriga ausgewählt werden.
Atriga schreibt dazu:
Dieses berechtigte Interesse muss von Ihnen ggf. auf Anfrage von atriga dokumentier- und belegbar sein!
Mike hätte mit meiner Bestellung also den gewünschten Nachweis ....
Und bei Atriga sind folgende Rubriken möglich :
Abschuß Bausparvertrag, Dienstleistungs-, Kauf-, Leasing-, Miet-, Versicherung-, Werk-, Ermittungsauftrag, Inkassomaßnahmen, Kontoeröffnung, Kreditkartenvertrag, Kreditvergabe, Forderungsübernahme.
und ein ausgefülltes Mietantragsformular , wo dein Name mit drin steht, ist also ein berechtigtes Interesse ....
lg
Standhafter