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Wohnung mieten trotz negativer Schufa

Wenn man bei einer solchen Onlineauktion etwas ersteigert, ist man einen Vertrag eingegangen und muss diesen erfüllen.

Hatte Dir bereits am 19.09. eine PN zu dem Artikel geschickt.

Gruß

Thomas

leider stimmt deine eingabe nicht , der kaufbertrag ist erst bindend , wenn einer auf eine e-mail reagiert und darüber gibt es ein mehrere Urteile die überwiegend vom oberlandesgericht beschieden hat . das gesetz habe ich von meinen AW bekommen - man kommt an die gesetze als privatmann leider nicht ran , aber mein aw hat für mich eine ausnahme gemacht -
und von daher setze ich hier keine az ein . nur das problem ist dann die schöne rache bewertung :mad:

http://www2.onwirtschaft.t-online.de/dyn/c/91/59/75/9159750.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/30554


beste grüße


Ollie
 
soltest du kein glueck dabei haben dann ziehe einfach in den osten!
da fragt keiner nach einer schufa auskunft... was im uebrigen nichtmal rechtskräftig ist denn das ist ein eingriff in die privatsphäre!

hier im osten muss man sich nur eine auskunft ueber die freiheit von mietschulden vom letzten vermieter besorgen ( im uebrigen ist die auch leicht zu fälchen 😉 )

es erstaunt mich sehr das solche sachen bei euch abgezogen werden 😉
Falsch ich möchte in den Osten ziehen die wollen die Schufaauskunft und eine bescheinigung des Vormieters, wobei der Vormieter kein Problem ist.
 
Hallo,ich und mein Freund wollen umziehen das Problem ist das wir eine Falsche Betriebskosten Abrechnung bekommen haben und so mit keine Miete zahlten für Januar da wir ja über 300,00euro Guthaben hatten,jetzt stellt sich raus das wir eine Nachzahlung hatten.Jetzt haben wir Mietsschulden,was sollen wir jetzt dagegen unternehmen?Wir sind echt sehr verzweifelt.Lieben Gruss
 
...weiß auch nicht mehr was wir (ehepaar mit kind) tun sollen, - vom wohnungsamt werden wohnungen vorgeschlagen,die dann an der schufa scheitern(echt paradox -wohnraum der für minderbemittelte sein soll wird diesen in dem fall verwehrt),hab auch schon auf eigene faust bei mehreren wohngesellschaften nachgefragt - vergeblich (schufa); - meine frage:gibt es überhaupt wohngesellschaft/en,welche keine schufa-auskunft verlangen? - mit der bürgschaft ist das auch so 'ne sache (wer bürgt schon für arbeitslose...?) -- oder muß ich erst aus der wohnung fliegen,damit wir auf der strasse leben und dann erst eine wohnung bekommen? --
gruß michael
 
Hallo, kurz zu mir, bin zum ersten mal hier.
Habe aber ein ähnliches Problem wie der ursprüngliche Fragesteller.

Meine Freundin und ich suchen eine neue Wohnung, die jetzige ist zu klein, da wir seit 19 Monaten ein Töchterchen haben, ein Zimmer mehr wäre gut.
Eine Bewerbung bei einer WBG die mit der Stadt zusammenarbeitet (frühere Sozialwohnungen) im November letzten Jahres verlief positiv und wir konnten uns auch gleich eine Wohnung anschauen. Wäre auch optimal gewesen wenn die Badewanne nicht von vorn über drei Stufen zu erreichen gewesen wäre. Haben uns deshalb entschieden zu warten.
Jetzt im Januar dieses Jahres hat meine Freundin wiedermal vorbeigeschaut und wollte sich neu erkundigen.
Vor ort (in der WBG) wurde Ihr mitgeteilt das es Änderung zum Jahreswechsel gab und Sie den "Antrag" nochmal neu stellen müßte.
Nichts böses Ahnend füllte Sie den Antrag neu aus.

- Jetzt möcht ich hier kurz unterbrechen und etwas über mich erzählen:
seit ca. 4 Jahren läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren und bis jetzt
hatte ich keine größeren Nachteile oder Schwierigkeiten.
Bin mir aber seitdem bewußt, das eine Auskunft bei Auskunfteien über
Bonität und dergleichen negativ ausfällt.

Wie gesagt, Sie füllt den Antrag aus und denkt sich nichts weiter dabei.
Im alten "Antrag" wurde nach Antragsteller und mit einzuziehende Personen gefragt (in diesem Fall meine Wenigkeit und unsere Tochter)

Auch jetzt ist Sie davon überzeugt, das Sie die Hauptmieterin ist und wir zwei hübschen die mit einzuziehenden Personen.

Vor ca. 10Tagen schellte um 8.00Uhr morgens das Telefon und ein Mitarbeiter der "WBG" war am Apparat und frage ob er mit einem Hr. xxxxxx
spreche? Ich bestätige das ich am Telefon bin und frage um was es geht?
Daraufhin werde ich unterrichtet das "MEIN Antrag" leider abgelehnt werden muß aufgrund der Insolvenz. HÄ?HÄ?HÄ?
Ich fangen am Telefon das Lachen an und sage zu dem doch freundlichem Mitarbeiter:" Ja, das mit der Insolvenz stimmt, die wird noch ca 3Jahre laufen, aber deswegen lache ich jetzt nicht, sondern aus der Tatsache das
nicht "ICH" einen Antrag in Ihrem "Haus" gestellt habe, sondern meine Freundin und Sie eine Wohnung mieten möchte. (Bis hierher hatte das ganze noch was Amüsantes allerdings nur bis hier)
Weder auf dem neuen "Antrag" noch mündlich wurde meine Freundin gefragt ob Sie mit einer Abfrage Einverstanden ist.

Sooo, sorry für die lange Einleitung, aber ich hätte ein paar Fragen:

-Stimmt es, das wenn ich Auskünfte über jemanden einholen möchte sein Einverständnis brauche? oder Irre ich da?

-Entspricht es den Tatsachen das für eine Schufa, Creditreform etc. die sogenannte "Schufaklausel" bestätigt werden muß?


Hoffentlich konnte ich mich soweit klar ausdrücken.

Für Eure Tipps und Hilfestellungen vielen Dank im vorraus. 🙂)

Michel😀
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, kurz zu mir, bin zum ersten mal hier.
Habe aber ein ähnliches Problem wie der ursprüngliche Fragesteller.

Meine Freundin und ich suchen eine neue Wohnung, die jetzige ist zu klein, da wir seit 19 Monaten ein Töchterchen haben, ein Zimmer mehr wäre gut.
Eine Bewerbung bei einer WBG die mit der Stadt zusammenarbeitet (frühere Sozialwohnungen) im November letzten Jahres verlief positiv und wir konnten uns auch gleich eine Wohnung anschauen. Wäre auch optimal gewesen wenn die Badewanne nicht von vorn über drei Stufen zu erreichen gewesen wäre. Haben uns deshalb entschieden zu warten.
Jetzt im Januar dieses Jahres hat meine Freundin wiedermal vorbeigeschaut und wollte sich neu erkundigen.
Vor ort (in der WBG) wurde Ihr mitgeteilt das es Änderung zum Jahreswechsel gab und Sie den "Antrag" nochmal neu stellen müßte.
Nichts böses Ahnend füllte Sie den Antrag neu aus.

- Jetzt möcht ich hier kurz unterbrechen und etwas über mich erzählen:
seit ca. 4 Jahren läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren und bis jetzt
hatte ich keine größeren Nachteile oder Schwierigkeiten.
Bin mir aber seitdem bewußt, das eine Auskunft bei Auskunfteien über
Bonität und dergleichen negativ ausfällt.

Wie gesagt, Sie füllt den Antrag aus und denkt sich nichts weiter dabei.
Im alten "Antrag" wurde nach Antragsteller und mit einzuziehende Personen gefragt (in diesem Fall meine Wenigkeit und unsere Tochter)

Auch jetzt ist Sie davon überzeugt, das Sie die Hauptmieterin ist und wir zwei hübschen die mit einzuziehenden Personen.

Vor ca. 10Tagen schellte um 8.00Uhr morgens das Telefon und ein Mitarbeiter der "WBG" war am Apparat und frage ob er mit einem Hr. xxxxxx
spreche? Ich bestätige das ich am Telefon bin und frage um was es geht?
Daraufhin werde ich unterrichtet das "MEIN Antrag" leider abgelehnt werden muß aufgrund der Insolvenz. HÄ?HÄ?HÄ?
Ich fangen am Telefon das Lachen an und sage zu dem doch freundlichem Mitarbeiter:" Ja, das mit der Insolvenz stimmt, die wird noch ca 3Jahre laufen, aber deswegen lache ich jetzt nicht, sondern aus der Tatsache das
nicht "ICH" einen Antrag in Ihrem "Haus" gestellt habe, sondern meine Freundin und Sie eine Wohnung mieten möchte. (Bis hierher hatte das ganze noch was Amüsantes allerdings nur bis hier)
Weder auf dem neuen "Antrag" noch mündlich wurde meine Freundin gefragt ob Sie mit einer Abfrage Einverstanden ist.

Sooo, sorry für die lange Einleitung, aber ich hätte ein paar Fragen:

-Stimmt es, das wenn ich Auskünfte über jemanden einholen möchte sein Einverständnis brauche? oder Irre ich da?

-Entspricht es den Tatsachen das für eine Schufa, Creditreform etc. die sogenannte "Schufaklausel" bestätigt werden muß?


Hoffentlich konnte ich mich soweit klar ausdrücken.

Für Eure Tipps und Hilfestellungen vielen Dank im vorraus. 🙂)

Michel😀
 
Hallo Michael,

wenn keine Schufa Klausel auf dem "Antrag" war dann war das unzulässig was die gemacht haben aber da bist du nicht der erste. Ein großer Teil Unternehmen glaubt Sie wären Luxemburg und können machen was Sie wollen. Ruf dort an und frag wo Sie abgefragt haben und ob Sie dir eine Kopie der Einwilligung senden können und sagt sollten Sie dies nicht können nimmst du dir einen Anwalt.

Ich verstehe ja das Vermieter sich absichern müssen aber alles hat Grenzen, da die meisten Vermieter ja dir auch keine Selbstauskunft geben würden.

Wenn der Schulden hat steht ja auch was auf dem Spiel

Also ruf dort an und frag Sie aus was da los war.
 
Hallo Michael,

wenn keine Schufa Klausel auf dem "Antrag" war dann war das unzulässig was die gemacht haben aber da bist du nicht der erste. Ein großer Teil Unternehmen glaubt Sie wären Luxemburg und können machen was Sie wollen. Ruf dort an und frag wo Sie abgefragt haben und ob Sie dir eine Kopie der Einwilligung senden können und sagt sollten Sie dies nicht können nimmst du dir einen Anwalt.

Ich verstehe ja das Vermieter sich absichern müssen aber alles hat Grenzen, da die meisten Vermieter ja dir auch keine Selbstauskunft geben würden.

Wenn der Schulden hat steht ja auch was auf dem Spiel

Also ruf dort an und frag Sie aus was da los war.

Hallo,
ich denke, den Anruf kannst du dir sparen .... 😀

Das wird ja immer toller ... Einwilligung zur Abfrage von gespeicherten Daten. tja , das hätten manche Schuldner gerne 😉

Mit der Schufa Klausel willigt ein Schuldner ein, das seine Daten, z.B. Kreditdaten bei der Schufa gespeichert werden.... er hat aber kein Mitspracherecht an wen und wann Auskunft darüber erteilt wird.
Die Firmen fragen bei der Schufa an, ob und was für Einträge vorliegen .... eine Genehmigung hierfür bzw. ein Auskunftsverweigerungsrecht seitens des Schuldners gibt es nicht. Ist mir ein Geschäftspartner dubios, dann frage ich seine Daten ab .... egal obs ihm passt oder nicht.
Grüße
Standhafter
 

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