Hallo, kurz zu mir, bin zum ersten mal hier.
Habe aber ein ähnliches Problem wie der ursprüngliche Fragesteller.
Meine Freundin und ich suchen eine neue Wohnung, die jetzige ist zu klein, da wir seit 19 Monaten ein Töchterchen haben, ein Zimmer mehr wäre gut.
Eine Bewerbung bei einer WBG die mit der Stadt zusammenarbeitet (frühere Sozialwohnungen) im November letzten Jahres verlief positiv und wir konnten uns auch gleich eine Wohnung anschauen. Wäre auch optimal gewesen wenn die Badewanne nicht von vorn über drei Stufen zu erreichen gewesen wäre. Haben uns deshalb entschieden zu warten.
Jetzt im Januar dieses Jahres hat meine Freundin wiedermal vorbeigeschaut und wollte sich neu erkundigen.
Vor ort (in der WBG) wurde Ihr mitgeteilt das es Änderung zum Jahreswechsel gab und Sie den "Antrag" nochmal neu stellen müßte.
Nichts böses Ahnend füllte Sie den Antrag neu aus.
- Jetzt möcht ich hier kurz unterbrechen und etwas über mich erzählen:
seit ca. 4 Jahren läuft ein Verbraucherinsolvenzverfahren und bis jetzt
hatte ich keine größeren Nachteile oder Schwierigkeiten.
Bin mir aber seitdem bewußt, das eine Auskunft bei Auskunfteien über
Bonität und dergleichen negativ ausfällt.
Wie gesagt, Sie füllt den Antrag aus und denkt sich nichts weiter dabei.
Im alten "Antrag" wurde nach Antragsteller und mit einzuziehende Personen gefragt (in diesem Fall meine Wenigkeit und unsere Tochter)
Auch jetzt ist Sie davon überzeugt, das Sie die Hauptmieterin ist und wir zwei hübschen die mit einzuziehenden Personen.
Vor ca. 10Tagen schellte um 8.00Uhr morgens das Telefon und ein Mitarbeiter der "WBG" war am Apparat und frage ob er mit einem Hr. xxxxxx
spreche? Ich bestätige das ich am Telefon bin und frage um was es geht?
Daraufhin werde ich unterrichtet das "MEIN Antrag" leider abgelehnt werden muß aufgrund der Insolvenz. HÄ?HÄ?HÄ?
Ich fangen am Telefon das Lachen an und sage zu dem doch freundlichem Mitarbeiter:" Ja, das mit der Insolvenz stimmt, die wird noch ca 3Jahre laufen, aber deswegen lache ich jetzt nicht, sondern aus der Tatsache das
nicht "ICH" einen Antrag in Ihrem "Haus" gestellt habe, sondern meine Freundin und Sie eine Wohnung mieten möchte. (Bis hierher hatte das ganze noch was Amüsantes allerdings nur bis hier)
Weder auf dem neuen "Antrag" noch mündlich wurde meine Freundin gefragt ob Sie mit einer Abfrage Einverstanden ist.
Sooo, sorry für die lange Einleitung, aber ich hätte ein paar Fragen:
-Stimmt es, das wenn ich Auskünfte über jemanden einholen möchte sein Einverständnis brauche? oder Irre ich da?
-Entspricht es den Tatsachen das für eine Schufa, Creditreform etc. die sogenannte "Schufaklausel" bestätigt werden muß?
Hoffentlich konnte ich mich soweit klar ausdrücken.
Für Eure Tipps und Hilfestellungen vielen Dank im vorraus. 🙂)
Michel😀