Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wohnsitz ummelden vergessen...

Glacio

Mitglied
Hey Leute,

ich hab ein kleines Problem. Ich bin am 01. Oktober in eine andere Stadt gezogen, habe aber vor lauter Prüfungsstress völlig vergessen, mich umzumelden. Soviel ich weiß beträgt die Frist da 2 Wochen, bei Überschreitung dieses Zeitfensters droht ein Bußgeld. Das dürfte bei mir eigentlich nicht so hoch sein, da ich "erst" 2 Wochen drüber bin (habe gelesen, dass pro überschrittenen Monat etwa 10-20 Euro zu entrichten wären). Jedoch tritt ja heute zum 01.11. das neue Meldegesetz in Kraft, dort ist von Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro die Rede - jedoch bezieht sich das laut meiner Kenntnis nur auf den Fall, dass man dem Einwohnermeldeamt keine Bescheinigung vom Vermierer vorlegt. Hier eine Quelle zu dem Thema:
Neues Meldegesetz ab November: Das müssen Mieter jetzt wissen - immowelt.de

Ich will jetzt am Montag schnellstmöglichst zum Meldeamt gehen, aber meine Frage ist: Da ich ja bereits VOR dem 01. November umgezogen bin, gilt das neue Gesetz dann überhaupt in meinem Fall? Das wird mir in dem Artikel nicht ganz klar... Steht halt nicht dort, wie es sich bei Umzug VOR dem 01.11. und gleichzeitiger Ummeldung NACH dem 01.11. verhält. Irgendwie habe ich Schiss, dass mich jetzt durch das neue Gesetz eine wesentlich höhere Buße erwartet, falls es in meinem Fall angewandt wird... Beim Amt anrufen kann ich heute leider nicht, da ja Sonntag ist. Deswegen meine Frage: Gibt es hier vielleicht Leute, die sich mit diesem komischen neuen Gesetz auskennen und mir den Sonntag vielleicht ein wenig erleichtern können? :(

Ich wüsste im Übrigen nicht mal, wie ich die Vermieter für die Unterschrift der jeweiligen Unterlagen, die ab heute verpflichtend sind, überhaupt erreiche. Die Vermieter dieses Studentenwohnheims hier sitzen ganz wo anders in Deutschland...

Theoretisch könnte ich auf dem Amt auch angeben, erst seit 14 Tagen hier zu wohnen... aber was, wenn das neue Gesetz eben doch schon auf meinen Fall angewandt wird? In der Vermieterbestätigung wird der 01. Oktober als Einzugsdatum drinstehen...

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!
Glacio
 
Zuletzt bearbeitet:

Glacio

Mitglied
Danke schon mal, da beruhigt mich schon ein wenig. Jetzt würde mich noch interessieren, ob ich diese Wohnungsgeberbestätigung jetzt brauche oder nicht (wenn ja, dann wird das so schnell nix mit Ummelden, da die Vermieter wie gesagt weiß Gott wo sitzen). Aber das kann mir Stand heute wohl nur jemand vom Amt sagen..
 
G

Gelöscht 58773

Gast
Einfach nachfragen. Und die Vermieter sind verpflichtet, das innerhalb von 2 Wochen beizubringen. Mit der Post sollte das ja wohl zu regeln sein, wenn nicht tut es ein Fax auch
 

Glacio

Mitglied
Ich werde am Montag direkt hingehen. Bauchschmerzen bereitet mir dieser Satz hier:

Laut Gesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Meldet sich ein Mieter nach einem Umzug nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt, riskiert er eine Strafe von bis zu 1.000 Euro.


Das gilt ab heute (01.11.2015)...
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Fahre mal runter. es gibt viele Gesetze . Geh am Montag hin und melde dich um. Ich fahre ein Auto und das muss ja normal so schnell wie möglich umgemeldet werden. Aber da ich damals (ist über 5 Jahre her ) keine Kohle hatte, bin ich ein halbes Jahr so gefahren. da hat kein Hahn nach gekräht. Geh Montag hin , sag du willst dich ummelden und fertig.
 
C

chrismas

Gast
Da steht doch riskiert ... was suggeriert, dass hier die entsprechenden Ansprechpartner schlicht und ergreifend einen Ermessensspielraum besitzen und wenn du diesen erklärst, dass du im Prüfungsstress warst, dann dürfte es an sich kein Problem darstellen hier ein Auge zu zudrücken.

Im übrigen dürftest du einen Mietvertrag haben, den kannst du als Bescheinigung ebenfalls vorlegen.
 

Glacio

Mitglied
Soviel ich weiß reicht ab heute der Mietvertrag nicht mehr aus. Es gibt im Internet sogar Vorlagen für den Wohnungsgeber zum Ausfüllen. Das hat sich jetzt alles geändert.
 
L

LinusVanPelt

Gast
Du wirst kein Bußgeld bekommen. Die Verhängung von Bußgeldern steht tatsächlich im Ermessen der Behörde und stellt auch eine bei Behördenmitarbeitern nicht gerade willkommene Mehrarbeit dar. Im Übrigen wäre es völlig unverhältnismäßig (Prüfungsstress, wenig Zeit vergangen, selbst gemeldet), weshalb Du ein verhängtes Bußgeld auch gerichtlich angreifen könntest.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben