Danke euch. Ich bin nach weiteren Recherchen auch der Meinung, dass da nichts mehr auf mich zukommen wird. Das "Bußgeld von bis zu 1.000 Euro" gibt es scheinbar auch nicht erst seit (im wahrsten Sinne des Wortes) heute, sondern das war schon vorher festgelegt. Erfahrungsberichte im Internet von anderen Ummelde-Vergessern zeigen aber, dass das Bußgeld höchstens 10-15 Euro beträgt, wenn man zwei Wochen über der Grenze ist - manchmal gibt es auch nur eine Ermahnung. Die 1.000 Euro sind scheinbar nur die gesetzlich festgelegte Obergrenze. Morgen werde ich wegen zweier Pflichtveranstaltungen in der Uni aber noch nicht zum Einwohnermeldeamt können (die haben montags in München allesamt nur bis um 12 offen ), aber ich werde morgen mal dort anrufen und fragen, ob sie trotzdem die Wohnungsgeberbestätigung brauchen (obwohl ich ja vor dem 01.11. umgezogen bin). Wenn ja, brauch ich diese Woche ohnehin noch nicht zum Einwohnermeldeamt gehen.