Jessica133
Aktives Mitglied
Hallo an Alle,
das ist nun der 3. Thread aber wahrscheinlich der letzte den ich wegen diesem Thema schreiben (muss)
Wir hatten eine riesige Erbschaftsauseinandersetzung mit der Lebensgefährtin unseres verstorbenen Onkels.
Sie hat uns in einer richtigen Schlammschlacht vor allen Bekannten, ihrem Anwalt und nun auch dem Amtsgericht schlecht geredet, als ob wir die letzten wären und von unserem Onkel nur das Geld wollten und uns nicht gekümmert hätten. Die Wahrheit sah natürlich anders aus.
Trotzdem bekommen wir nun den Erbschein und sie wird Vermächtnisnehmerin. Sie erhält neben etwas Bargeld auch das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für seine Wohnung. (Sie wohnt im Elternhaus und war noch nie in der Wohnung gemeldet)
Meine Schwester und ich können uns aufgrund der ganzen Vorkommnisse nicht mehr vorstellen als Eigentümer von dieser Wohnung auch nur im geringsten Kontakt mit dieser Frau haben zu müssen.
Gibt es irgendeine rechtlich abgesicherte Möglichkeit die Wohnung zu verkaufen und ihr das Wohnrecht auszuzahlen bevor es überhaupt ins Grundbuch eingetragen wird? Ggf. auch gegen ihren willen, denn wir vermuten, dass sie uns weiterhin das Leben so schwer wie möglich machen will. Einen Anwalt haben wir aber der hat erst nächste Woche Zeit für uns und diese Frage brennt mir auf der Seele...
Würde mich über Tipps freuen! Dankeschön
das ist nun der 3. Thread aber wahrscheinlich der letzte den ich wegen diesem Thema schreiben (muss)
Wir hatten eine riesige Erbschaftsauseinandersetzung mit der Lebensgefährtin unseres verstorbenen Onkels.
Sie hat uns in einer richtigen Schlammschlacht vor allen Bekannten, ihrem Anwalt und nun auch dem Amtsgericht schlecht geredet, als ob wir die letzten wären und von unserem Onkel nur das Geld wollten und uns nicht gekümmert hätten. Die Wahrheit sah natürlich anders aus.
Trotzdem bekommen wir nun den Erbschein und sie wird Vermächtnisnehmerin. Sie erhält neben etwas Bargeld auch das Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für seine Wohnung. (Sie wohnt im Elternhaus und war noch nie in der Wohnung gemeldet)
Meine Schwester und ich können uns aufgrund der ganzen Vorkommnisse nicht mehr vorstellen als Eigentümer von dieser Wohnung auch nur im geringsten Kontakt mit dieser Frau haben zu müssen.
Gibt es irgendeine rechtlich abgesicherte Möglichkeit die Wohnung zu verkaufen und ihr das Wohnrecht auszuzahlen bevor es überhaupt ins Grundbuch eingetragen wird? Ggf. auch gegen ihren willen, denn wir vermuten, dass sie uns weiterhin das Leben so schwer wie möglich machen will. Einen Anwalt haben wir aber der hat erst nächste Woche Zeit für uns und diese Frage brennt mir auf der Seele...
Würde mich über Tipps freuen! Dankeschön