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Wohnrecht ausbezahlen

G

Gelöscht 77808

Gast
Bodenschatz, diesbezüglich wollte er uns nochmal ausführlich beraten, wenn es soweit ist.
Nun ist es soweit und ich muss bis nächste Woche warten.
Schadenersatz wäre ja auch ok, wenn dieser eben die Höhe des Wohnrechts entspräche, denn das sind wir ja auf jeden Fall gewillt auszuzahlen. Hauptsache keinen Kontakt mehr.
Und da du ja den anderen Thread und meine Aussagen da schon kennst: Ihre Stellungnahme beim Amtsgericht auf unseren Erbscheinsantrag hat nun dem ganzen die Krone aufgesetzt. Meine Eltern überlegen, eine Verleumdungsklage zu starten, wenn wir aus der Schusslinie der LG sind. Da sind so viele Lügen und Boshaftigkeiten drin, meine Schwester hat wieder geweint nach dem lesen dieser Zeilen.
Na super. Und nun?
Du schlägst deinem Anwalt vor, er soll ein Angebot unterbreiten.
Sie bekommt das Vermächtnis unter der auflösenden Bedingung, dass Ihr es ihr danach zu einem bestimmten Preis abkaufen könnt.
Der Witz wäre, dass Eure Erbschaft sich um das Vermächtnis verringert, welches ihr ja heraus geben müsst. Da Ihr je 20k€ Erbschaftssteuerfreibetrag habt, fällt nicht viel Steuer an. Sie aber muss den Wohnwert versteuern, hat ebenfalls nur 20k€ frei. Anschließend verkauft ihr die Wohnung und der Käufer zahlt der LG ihr Wohnrecht aus und Euch den Rest.

Wenn ihr aber die Wohnung verkauft, ohne dass die LG das Wohnrecht bekommen hat, müsst ihr vermutlich eine Erbschaft ohne Wohnwertminderung versteuern. Also ein Drittel der Wohnung, um 40k € vermindert, wäre weg. Die LG zahlt keine Erbschaftssteuer, da sie kein Vermächtnis bekommen hat.
Anschließend macht sie einen Schaden gegenüber euch geltend und bekommt Schadenersatz. Den muss sie aber nicht versteuern, weil es kein Vermächtnisgeld des Onkels ist und sie das Geld nicht anlässlich dessen Tod bekommen hat sondern weil ihr sie geschädigt habt.
Wenn es ganz dicke kommt, rechnet der Gegenanwalt erst mal den versuch ab, das Vermächtnis zu bekommen. Danach geht er vor Gericht, um den Schaden einzuklagen. Man fragt sich, wer zahlt.

Vergiss diesmal nicht, den Steuerberater anzurufen, sonst habt ihr einige zigtausend in den Sand gesetzt, falls ich richtig liege! Und sie lacht sich schlapp.

Die LG seid ihr wegen der Äcker dann ja immer noch nicht los.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 119712

Gast
Bei einem Erbfall wechselt der Eigentümer anlässlich eines Todesfalls. Es geht eher um eine juristische Sekunde, denn gäbe es eine Zeit, in der das Vermögen niemandem gehört, so müsste eine Erbschaft grundsätzlich , auf die Vergangenheit bezogen, lastenfrei sein. Auch ein Mieter hätte dann mit niemandem mehr einen Vertrag, den auch niemand zu übernehmen braucht.
In dem Testament, welches regelt, wer denn der Erbe sein soll, gibt es neben der Erbeinsetzung das Vermächtnis. Dieses bezieht sich auf die Übertragung eines Teils des Vermögens aber nicht auf die Rechtsnachfolge ( §1939 BGB).
Der Vermächtnisnehmer erhält einen Anspruch ( § 2174 BGB) den er innerhalb von drei Jahren nach Kenntnisnahme des Erbfalls geltend machen muss. Er braucht es aber nicht. Da er es nicht braucht, hat er vor der Stellung des Anspruchs: nichts davon.
Wegen des gesetzlich begründeten Anspruchs auf Herausgabe der Leistung/ des Nießbrauchs dürfte eine Pflicht der Erben begründet werden. Verletzen sie die Pflicht, so haften sie nicht auf den Nachlass beschränkt sondern mit ihrem Vermögen ( §280 BGB).
Die Pflichtverletzung müsste eigentlich durch den Verkauf eintreten, gleichzeitig wird es den Erben aber unmöglich, das Vermächtnis zu erfüllen, da ihnen nach Verkauf die Wohnung nicht mehr gehört und sie keine handhabe haben, ein Wohnrecht an fremdem Eigentum zu fordern.
Wie der Anwalt sich das vorstellt, dass die Erben aus der Haftung kommen, ist mir ein Rätsel.
Klingt als ob du dich gut in der Materie auskennst. Du sagst also, dass der Vermächtnisnehmer dieses vom Erben erst einfordern muss und dass das Vermächtnis von niemandem „geschützt“ wird (gibt es nicht sowas wie einen staatlichen Testamentsvollstrecker wenn keiner im Testament benannt wird?)?

Und das Grundbuchamt würde den Erben das Eigentum eintragen ohne eine Belastung durch das Vermächtnis einzutragen?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Dankeschön.
Was ich auf keinen Fall möchte ist ein Risiko eingehen, heißt mit meinem Privatvermögen haften.
Meine Schwester ist durch die Aussagen der LG sehr gekränkt und wenn überhaupt müsste ich eine Lösung finden, bei der ich den kürzeren ziehe (denkbar ggf. meine Schwester erbt alles andere und ich die Wohnung die mir keinen nutzen sondern nur Kosten bringt).
Eure Antworten bedeuten für mich allerdings, dass wir den ganzen Ärger runterschlucken sollten, bis alles erledigt ist und die LG schnellstmöglich davon überzeugen, den Wohnungsverkauf zuzustimmen. Tatsache ist auch, dass sie nur soviel Bargeld erbt um damit gerademal die Erbschaftssteuer zu zahlen. Danach hat sie eine Wohnung, für die sie einen Mieter suchen muss und sie (bzw. dann der Mieter) muss ein drittel des Hausgelds zahlen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass sie uns so stark wie möglich schaden möchte. Zb. hat sie auch geschrieben, dass unser Onkel vor seinem Tod nichts mehr mit uns zu tun gehabt haben wolle und am liebsten sein Testament geändert hätte. Dazu ist zu sagen, dass wir ihn ab zwei Monate vor dem Tod nicht mehr besuchen durften wegen der Corona Einschränkungen. Unsere Mutter war zwei mal wöchentlich im Krankenhaus und hat immer Grüße und gemalte Bilder unserer Kinder und Kleinigkeiten von uns mitgebracht. Mich belastet die Frage, ob seine LG unseren Onkel in diesen letzten Wochen gegen uns aufgehetzt hat. Sie hätte ihm alles von uns erzählen können und wir konnten uns ja gar nicht wehren dagegen. Ich habe ihn in dieser Zeit mehrmals angerufen und er ging nicht ran, meine Mutter meinte, dass es ihm nicht gut geht und er viel schläft, aber nun bin ich unsicher. Sein Geld war mir wirklich nicht wichtig. Er schon. Und ich bin ihm sehr ähnlich, habe auch einiges von ihm gelernt.
Tut mir leid ich bin abgeschweift... Deshalb habe ich den Thread auch in Familie gesetzt.
Das, wie wir da jetzt so glimpflich und so zufriedenstellend für alle am besten hier rauskommen ist das eine. Das Zwischenmenschliche, bei dem jetzt schon so viel zerstört wurde - auch zwischen meiner Schwester und mir kommt es immer wieder zu Streit deshalb - ist ein ganz anderes großes Paket :-(
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Also nur noch mal zur Klarstellung: die Wohnung vor Eintragung des Wohnrechts zu verkaufen dürfte nicht nur moralisch „Betrug“ sein, sondern auch richtiger strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB.

Wie schon angesprochen ist wohl die letzte Möglichkeit einen Streitschlichter/ Mediator zu finden, der dann mit allen drei Seiten verhandelt. Wenn du noch irgendeinen zivilisierten Kontakt zur LG hast, könntest du ihr ja vielleicht vorschlagen, dass sie den Mediator aussuchen kann. Oder gibts vielleicht irgendeinen Bekannten/Verwandten der mit allen 3 Parteien keinen Streit hat?

Wenn die LG jedoch nur das Ziel verfolgt euch maximal zu schädigen/nerven könnt ihr wenig tun, außer die ganze Abwicklund von einem Anwalt erledigen zu lassen und euch emotional davon zu trennen …

Ach ja: und lass auf keinen Fall zu, dass deine Schwester sich hier aus der Verantwortung stiehlt d.h. du die Wohnung (mit den ganzen Scherereien) und sie den Rest (was immer der auch ist) bekommt.
 

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Dina09 Wohnrecht Familie 29

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