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Wohin mit mir?

Ich gehe auch davon aus, dass du jederzeit eingenständig - da du 18 bist - von der Schule abgehen oder eine Freistellung beantragen kannst.
 
(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. (2) 1Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Dass du unentschuldigt fehlst, muss auch nicht sein, denn du bist 18-jährig und kannst dich damit selbst entschuldigen. Ein Anruf im Sekretariat oder eine Mail an selbiges reichen völlig aus.
Ich schaffs nicht.

Ok, aber solange du aufgrund von Krankheit etc. fehlst sollte das keine Probleme geben
Ich fehle einfach so. Ohne irgendwo einen Grund anzugeben.
 
(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. (2) 1Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Der Wikipedia-Artikel mit Übersicht für alle Bundesländer formuliert bei allen Bundesländern mit 12 Jahren Schulpflicht (das Maximum) Ausnahmen, bei denen die Schulpflicht im Prinzip früher endet.

Ich bin mir sehr sicher, dass du nicht mehr schulpflichtig bist.

Ich schaffs nicht.
Eine Mail schreiben?
 
Ich denke auch dass sich schon längst irgendeine Behörde bei dir gemeldet hätte, aber wir sind alle keine juristen, von daher leider keine sichere Antwort. Müsstest du sonst mal in ein Juraforum oder ne Mail an irgendeinen Anwalt schicken (viele bieten kostenlose Erstberatung)
 
Der Wikipedia-Artikel mit Übersicht für alle Bundesländer formuliert bei allen Bundesländern mit 12 Jahren Schulpflicht (das Maximum) Ausnahmen, bei denen die Schulpflicht im Prinzip früher endet.

Ich bin mir sehr sicher, dass du nicht mehr schulpflichtig bist.
Die Schulsozialpädagogin hat mir gesagt, dass ich noch schulpflichtig bin also wird das auch stimmen.

Eine Mail schreiben?
Darf man nicht. Man muss anrufen.
 
Ich denke auch dass sich schon längst irgendeine Behörde bei dir gemeldet hätte
Wenn du das schon seit einem Jahr so machst, halte ich das für sehr, sehr wahrscheinlich und entsprechend würde es mich *sehr* wundern, wenn sich da noch niemand gemeldet hat, obwohl hier ein Verstoss gegen die Schulpflicht vorliegt.

Die Schulsozialpädagogin hat mir gesagt, dass ich noch schulpflichtig bin also wird das auch stimmen.
Ich würde das hinterfragen. Wie gesagt, es werden eigentlich bei allen Bundesländern Ausnahmen formuliert.

Ich frage mich auch, wieso das Thema erst jetzt aufkommt, da du doch schon lange einen Erziehungsbeistand hast, der dich bei solchem unterstützen soll, und zusätzlich vom Jugendamt betreut wirst, zumal du ja zuvor noch minderjährig warst. Bist du sicher, dass da niemand der Schule Bescheid gegeben hat?
 
Sie sagte, ich soll mich krankschreiben lassen. Das hilft mir gerade nicht.
Es wundert mich auch, wieso du keine Krankschreibung von der Klinik bekommen hast oder laufend von deinem betreuenden Psychiater bekommst - du nimmst doch Medikamente ein? Die kann dir nur ein Arzt verschreiben, der dich auch krankschreiben kann.

Darf man nicht. Man muss anrufen.
N. könnte für dich vereinbaren, dass eine Mail reicht. Ich würde mir aber, wie gesagt, eine Krankschreibung organisieren und ich halte es für sehr verwunderlich, dass du von den o.g. Stellen keine bekommen hast und das praktisch nie ein Thema war. Und plötzlich nach 2 Jahren fällt dir auf, dass du da ein Problem hast, obwohl es niemandem - von all den Leuten, die dich seit Jahren betreuen - aufgefallen ist?
 

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