Wenn Du bei der Leiharbeitsfirma angestellt bist, dann bist Du zum 01.06.2024 nicht arbeitslos, sondern immer noch bei der Leiharbeitsfirma angestellt und diese müssen dafür sorgen, dass Du Arbeit hast oder dich, falls sie keine Arbeit für Dich finden, bezahlt freistellen und Dich dann ggf. ordnungsgemäß kündigen.
Die Firma in der Du jetzt arbeitest kann Dir zwar zum 01. Juni einen Arbeitsvertrag anbieten, muss es aber nicht.
Dazu kommt, dass Du ja eigentlich noch bei der Leiharbeitsfirma angestellt bist , dann dort ordentlich, innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen müsstest und dann erst bei der jetzigen Firma anfangen könntest, falls man Dir einen Festvertrag anbietet.
Es sei denn Du und die Leiharbeitsfirma könnt Euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen, wenn Dir eine Festanstellung angeboten wird.
Insofern kannst Du einfach abwarten was passiert.
Dein Gehalt bekommst Du ja auf jeden Fall weiter von der Leiharbeitsfirma.
Die Firma in der Du jetzt arbeitest kann Dir zwar zum 01. Juni einen Arbeitsvertrag anbieten, muss es aber nicht.
Dazu kommt, dass Du ja eigentlich noch bei der Leiharbeitsfirma angestellt bist , dann dort ordentlich, innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen müsstest und dann erst bei der jetzigen Firma anfangen könntest, falls man Dir einen Festvertrag anbietet.
Es sei denn Du und die Leiharbeitsfirma könnt Euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen, wenn Dir eine Festanstellung angeboten wird.
Insofern kannst Du einfach abwarten was passiert.
Dein Gehalt bekommst Du ja auf jeden Fall weiter von der Leiharbeitsfirma.