Ich würde dauerhaft Ohrstöpsel tragen, bis ich in eine neue Wohnung einziehe.
Also wenn da tatsächlich nur Leichtbauweisewände drin sind, und man hört normal laut geführte Unterhaltungen, also klein Geschrei, sondern normale Alltagsgeräusche überlaut ( was bei 3 Mietparteien eher wahrscheinlich ist) dann bleibt dir nur der Auszug.
Theoretisch gibt es sicher gesetzliche Bauvorschriften die das genauestens regeln, wieviel Lautheit, oder Schallpegel/druck bei dir in der Bude sein darf, Stichwort Dämmung, und wahrscheinlich wurde da (absichtlich, weil billiger) gepfuscht, oder das selbst gemacht, dagegen könnte man sicher gerichtlich mit vereidigtem Sachverständigen und Messeprotokoll und Anwalt ne Mietminderung oder eine nachträgliche bauliche Maßnahme rausschinden, aber das kann Jahre dauern, wird tausende € kosten, die du auch vom Vermieter einklagen müssesr, der wird das wahrscheinlich nicht freiwillig zahlen, vielleicht kommt dan seine Baufirma mit nem Gegengutachten usw, usf.
Also kurz gesagt:
Such dir ne neue Bude.