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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Nichtaufgeber,

der Name gefällt mir. Ich vermute, du hattest den Ablehnungsbescheid über den Reha-Antrag auch dem VA geschickt.

Über diese Problematik wie du sie geschildert hast, hatten wir schon vor einigen Monaten/Jahren mal diskutiert. Vielleicht solltest du mal die Einträge durchgehen.

Ich vermute mal, dass viele momentan im Weihnachtsstress sind und aus diesem Grund nicht regelmäßig hier lesen können.

Auf der anderen Seite beglückwünsche ich dich natürlich zu dem Erfolg.

Rocky
 
Hallo
Dankeschön für deine Antwort.
Ja ich denke alle sind im Weihnachtsfieber 🙂
Ich selbst habe den Ablehnungsbescheid der Reha garnicht gesendet
Jedoch wissen die Sachbearbeiter Bescheid

Aber gut, dass du es gesagt hast, ich hole das mal der Vollständigkeit halber nach
Danke für dein Tipp

Ich versuche mal trotz allem was passendes zu finden

Hast evtl ein Link

Liebe Grüße
 
Was er da anspricht ist dieser bescheuerte §29, dass erst gezahlt wird wenn Rehamaßnahmen beendet sind oder nichts bringen würden. Bei einer befristeten Rente, wird gerne das nochmal geprüft. Ich selber hab sogar eine unbefristete und sie tun deswegen immer noch rum. Sind nun 2 Jahre.

Eigentlich müssen sie es zahlen, wenn du deswegen nicht arbeiten kannst und eine Reha dich nicht mehr arbeitsfähig machen kann.
 
Hallo,

nein, habe leider momentan keinen Link.

Komisch, woher sollten die die Ablehnung von dem Reha-Antrag haben? Der Rentenversicherungsträger darf den doch nicht einfach einer anderen Behörde schicken. Datenschutz nennt man das. Ist schon besser, wenn du das denen zuschickst.

Seit einigen Jahren geben die leider nur immer eine befristete Rente auf zwei Jahre, die dann - je nach Fall - 3 mal verlängert wird. Wenn der Versicherungsträger jedoch keine Reha mehr bewilligt, so kannst du davon ausgehen, das auch der Wiederholungsantrag bei der Rente verlängert wird, weil die mit keiner Besserung rechnen und die dann die teure Reha nicht bezahlen brauchen. Ist alles sehr traurig.

Ich hatte zwar auf der einen Seite Glück, weil ich sofort EU Rentner wurde, jedoch läuft das andere noch vor den Gerichten.

Viel Erfolg und haltet uns auf dem laufenden.

Rocky
 
Hallo

eben das dacht ich auch, wenn eine Reha nicht wieder arbeitsfähig macht und deswegen logischer weise auch keine genehmigt bzw dann auch abgelehnt wird, sollte ja BSA bewilligt werden.

Insgesamt sehr nervenzermürbend das ganze

Wenn man auf GDS 40 eingestuft ist und sollte ja dann auch beruflich Betroffensein noch berücksichtigt werden
Bekommt man daraufhin die Ausgleichsrente?

Ich wünsche euch allen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen vor allem!
 
Hallo,


nur kurz: ja, wird mit angerechnet aber auch dann gleich wieder abgezogen. Macht eigentlich keinen großen Unterschied.

Rocky
 
Komisch, woher sollten die die Ablehnung von dem Reha-Antrag haben? Der Rentenversicherungsträger darf den doch nicht einfach einer anderen Behörde schicken. Datenschutz nennt man das. Ist schon besser, wenn du das denen zuschickst.

Das ist so nicht richtig ...

Die dürfen sich austauschen, müssen es dem Gesetz nach sogar, denn es kommt auf den jeweiligen Rehabilitationsträger an etc pp ... wäre zuviel das ganze hier aufzudröseln, aber um es kurz zu machen, es wird im §10, sowie §11 SGB 9 gesetzlich geregelt.


Und ansonsten kann man nicht pauschal unterstellen, dass eine Reha keinen Sinn macht, denn es kommt hierbei auf den konkreten Einzelfall an. Bei mir macht sie zum Beispiel grundsätzlich Sinn, allerdings mit der Einschränkung, dass ich nicht allen vertraue und es daher sehr schwer wird etwas passendes zu finden (habe ich schriftlich von einer Traumaklinik, die ebenfalls Reha anbietet, bekommen).
 
Mit Sinn machen ist gemeint, dass man dann wieder voll arbeitsfähig ist. Wenn jemand berentet ist, dann ist dies ja schon von der DRV als nicht gegeben angesehen. Ich z.B. werde demnächst eine Reha beantragen, aber damit ich überhaupt wieder klar komm und mein gesundheitlicher Zustand sich nicht weiter verschlechtert, aber arbeitsfähig wird mich das nicht mehr machen können.
 
Ich habe von 2012 bis 2014 eine beruflich medizinische Reha Umschulung gemacht
Zwar insgesamt danach zwei Arbeitsversuche bei verschiedenen Stellen gehabt aber letztlich hat es nicht wirklich was gebracht.
Es ist eben nicht so, dass mich die Schädigubgsfolge in einem bestimmten Beruf behindert, eher generell im gesamten Leben. Das dürfte leider den meisten so gehen nehme ich an.

Muss diese Reha nicht berücksichtigt werden von Versorgungsamt? Also als abgeschlossene sozusagen.

Wüsche euch einen gemütlichen Abend.
 
Ich habe von 2012 bis 2014 eine beruflich medizinische Reha Umschulung gemacht
Zwar insgesamt danach zwei Arbeitsversuche bei verschiedenen Stellen gehabt aber letztlich hat es nicht wirklich was gebracht.
Es ist eben nicht so, dass mich die Schädigubgsfolge in einem bestimmten Beruf behindert, eher generell im gesamten Leben. Das dürfte leider den meisten so gehen nehme ich an.

Muss diese Reha nicht berücksichtigt werden von Versorgungsamt? Also als abgeschlossene sozusagen.

Wüsche euch einen gemütlichen Abend.

Berücksichtigt werden muss Sie, aber berücksichtigen bedeutet nicht, dass sie sich der Meinung, wie in deinem Falle, des Rententrägers anschließen müssen.

Ist so ein Fehler in diesem System mit unterschiedlichen Rehabilitationsträger kommen auch unterschiedliche Einschätzungen zu Stande und solange hier kein Gesetz existiert, welches der Einschätzung einer Stelle den Vorrang gibt, solange kann man sich darüber streiten.... Bürokratie ....
 
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