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Wie komme ich an alte Aussagen von Ämtern/ Ärzten/ Gericht?

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die Akten beim Jugendamt kannst du relativ leicht einsehen, soweit sie deine Person betreffen. Aufbewahrungsfrist sind 30 Jahre, aber oft sind auch länger zurückliegende Sachen noch da.

Schwierig wird es, wenn es keine offizielle Hilfe durch das Jugendant gab, sondern nur Beratung oder eine Zuarbeit für das Familiengericht. Fragen lohnt sich aber, oft sind auch solche Sachen noch vorhanden.
 
G

Gelöscht 128502

Gast
Schwierig wird es, wenn es keine offizielle Hilfe durch das Jugendant gab, sondern nur Beratung oder eine Zuarbeit für das Familiengericht. Fragen lohnt sich aber, oft sind auch solche Sachen noch vorhanden.
Ich freu mir gerade einen Ast ab.
Es war so wichtig das ich hier nachgefragt habe.

30 Jahre sind verdammt lange und das kommt noch mega gut hin.
Wenn es wirklich so ist, werde ich Einblicke bekommen.

Das Jugendamt hat uns bestimmt über fünf Jahre lang betreut und es kamen bis wir mit ihrem neuen Partner waren, Leute zu uns nach Hause, die dann auch zb. Rechnungen von uns geprüft haben/ bzw. zeigte meien Erzeugerin denen viele Dokumente und wir haben auch mit den Leuten über meine Mutter sowie die Schule gesprochen.

Liebe Grüße
 

pusteblume

Mitglied
@Maigrün Okay also Anwalt für Strafrecht.
Und darüber würde ich dann Akteneinsicht fordern verstehe.
Ich hab mal vor fünf Jahren im Verkehrsrecht sowas getan, also Akteneinsicht bevor ich ein Bußgeld gezahlt habe (wurde auf der Autobahn geblitzt und sollte meinen Schein abgeben). Hab zwar den Schein behalten, aber die Akteneinsicht inkl. Kopien und Rechtsberatung kostete mich 220€ und ich glaube das war noch vergleichweise günstig.

Dann wäre schonmal meine Frage beantwortet, warum er ins Gefängnis ging und eventuell sehe ich auch was bei dem Einsatzt an Aussagen getätigt wurden. Denn meine Erzeugerin muss denen was gesagt haben, als er unten vor dem Haus an diesem Kellergitter mit Handschellen festgemacht war. Das sagen mir alleine die Aktion welche ich vor drei Jahren erlebt habe als im Haus bei uns plötzlich häusliche Gewalt war. Der Typ durfte 12 Tage später wieder in die Wohnung, weil es nur nach Gewalt aussah, aber die Frau keine Aussage machte. Und mir ist jahrelang nicht aufgefallen, wie es bei uns war damals. Meine Erzeugerin MUSS etwas gesagt haben.
Das ist mir klar geworden.

Auch gab es bestimmt diese Aussage mit dem Jugendamt wo meine Erzeugerin sich damals noch so dramatisch aufgeregt hat, weil ich normal über ihn geredet haben. Ich wusste damals ja noch nichts von den Vorfällen.

Fühlt sich auf jeden Fall gut an was ich mache.
Ich werde wie gesagt morgen da anrufen und damit versuchen, mir ein Stückweit meine Kontrolle über mein Leben zurückzuholen.

@pusteblume
Wie gesagt... er ist 2001 verstorben, zwischen November und Dezember.
Es ist 23 Jahre her und ich bin sein Sohn, auch wenn ich mich damit sehr schwer tue ...
Dann die ultimative Frage. Hast du das Erbe angenommen ? Bist du rechtmäßiger Erbe? Dann sieht die Sache anders aus und du würdest die Auskunft vielleicht durchkriegen können.
 
G

Gelöscht 128502

Gast
Guten morgen in die Runde.
Heute werde ich schonmal einiges in Erfahrung bringen.
Sicher nicht bei den Ämtern, dagegen sollten die Anwälte doch gut zu erreichen sein.

Dann die ultimative Frage. Hast du das Erbe angenommen ?
Er ist ja 2001 verstorben...
Da war nix anzunehmen sag ich mal...

Die Erzeugerin hat es nie zum Thema gemacht.
Dazu hatte er Schulden und sich naja.. er hat sich zu Tode gesoffen.
Was soll ich da erben, oder geht's um etwas anderes?

Mir kam das Verhalten meiner Erzeugerin/ Mutter nach seim Tod recht eigenartig vor, wenn ich es mit heute vergleiche. Das kann laut meiner Selbsteinschätzung daher kommen, dass ich mit ihr bis heute nicht vernünftig geredet habe. Von meiner Seite aus, war das Thema nie abgeschlossen. Und ich habe jahre danach immer wieder versucht über dieses Thema zu reden, aber nein sie blockt und ich kriege gesagt wie krank ich bin. Sowas folgte dann schnell in Identitätskrisen und der Frage wer ich überhaupt bin und sein darf. Hier fängt es dann auch heute an wieder weh zu tun. Das sind Narben über die ich nur ungern spreche, weil es sehr schnell zu Leere und Hoffnungslosgkeit führt.

Sicher ist das kein Vergleich und ich sollte sowas nicht vergleichen.
Weiß auch gerade nicht, ob ich mit meinem Narzissmus hier weiter komme.
Ist recht grenzwertig wie ich gerade denke oder was sagt ihr?

Jedenfalls ist er seit 2001 tot und in den Folgejahren wurde das nicht zum Thema gemacht.
Es war gefühlt verboten, über den Tod von ihm irgendwelche Fragen zu stellen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

pusteblume

Mitglied
Die Erzeugerin hat es nie zum Thema gemacht.
Dazu hatte er Schulden und sich naja.. er hat sich zu Tode gesoffen.
Was soll ich da erben, oder geht's um etwas anderes?
Das funktioniert in Deutschland so aber nicht.
Wenn du die 6 Wochenfrist verstreichen lässt und das Erbe nicht ausschlägst, gilt es automatisch als angenommen. Also bist du auch der Erbe. Vermögen ungeachtet.

Die Erzeugerin hat es nie zum Thema gemacht.
Dazu hatte er Schulden und sich naja.. er hat sich zu Tode gesoffen.
Was soll ich da erben, oder geht's um etwas anderes?
Bitte beantworte erstmal die Frage, ob du ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen hast.
Dann kann man dir auch sagen wie deine Chancen stehen, an die Infos zu kommen.
Hast du nicht ausgeschlagen, auch ohne Post, gilt dein Erbe als angenommen.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Das funktioniert in Deutschland so aber nicht.
Wenn du die 6 Wochenfrist verstreichen lässt und das Erbe nicht ausschlägst, gilt es automatisch als angenommen. Also bist du auch der Erbe. Vermögen ungeachtet.

Bitte beantworte erstmal die Frage, ob du ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen hast.
Dann kann man dir auch sagen wie deine Chancen stehen, an die Infos zu kommen.
Hast du nicht ausgeschlagen, auch ohne Post, gilt dein Erbe als angenommen.
... und das alles ist 23 Jahre her. Er ist 2001 verstorben. Ja ist klar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 128502

Gast
Das funktioniert in Deutschland so aber nicht.
Wenn du die 6 Wochenfrist verstreichen lässt und das Erbe nicht ausschlägst, gilt es automatisch als angenommen. Also bist du auch der Erbe. Vermögen ungeachtet.
Ich war damals 12 Jahre alt... und meine Erzeugerin hat nie was von Erbe erwähnt.
Auch habe ich nie Dokumente gesehen außer die Todesurkunde von ihm.
Nehme aber erstmal an, dass ich Erbe bin.

Bitte beantworte erstmal die Frage, ob du ein Erbe angenommen oder ausgeschlagen hast.
Dann kann man dir auch sagen wie deine Chancen stehen, an die Infos zu kommen.
Hast du nicht ausgeschlagen, auch ohne Post, gilt dein Erbe als angenommen.
Hoffe das reicht als Antwort oben.
Ich bin wie gesagt mit 12 zur Schule und hatte keine Ahnung von irgendwelchen Erben.
Ist seitdem du es hier erwähnt hast neu für mich.
... und das alles ist 23 Jahre her. Er ist 2001 verstorben. Ja ist klar.
Meinst du jetzt die 23 Jahre sind zu lange her?
Ich habe hier letztens was von 30 Jahren gelesen... daher habe ich erstmal weiter gemacht und heute auch schon eine Mail ans das Gericht versendet. Hier frage ich wegen dem Polizeieinsatz an und auch wegen dem Verfahren das mein Vater hatte. Er kam ja erst in Untersuchungshaft und dann später nach der Verhandlung ins Gefängnis.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Meinst du jetzt die 23 Jahre sind zu lange her?
Ich habe hier letztens was von 30 Jahren gelesen... daher habe ich erstmal weiter gemacht und heute auch schon eine Mail ans das Gericht versendet. Hier frage ich wegen dem Polizeieinsatz an und auch wegen dem Verfahren das mein Vater hatte. Er kam ja erst in Untersuchungshaft und dann später nach der Verhandlung ins Gefängnis.
Ich meinte das in Bezug auf das angebliche Erbe, dass der Fall 23 Jahre her ist.
 
G

Gelöscht 128502

Gast
Hatte einige Anfragen gesendet.
Die Aufbewahrung von Dokumenten ist für 10 Jahre geregelt.
Nun hatte ich zb. wegen einer Untersuchung beim Jugendamt angefragt, die 1998 war.
Die zehn Jahre sind also 2008 vorbei gewesen und ich komme zu spät.

Mir bleibt noch die Sache beim Gericht, weil mein Erzeuger im Gefängnis war.
Vielleicht zählen dabei ja die hier genannten 30 Jahre.
Ansonsten bin ich da auch wieder zu spät.

Grüße
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Nicht so schnell aufgeben. Finde die Adresse und Kontaktdaten des Archivs heraus, wo das betreffende Jugendamt seine Akten aufbewahrt. Die Akten liegen wo ganz anders, nicht in diesem Amt.

Das Archiv gehört wahrscheinlich zu dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, zu dem auch das Jugendamt gehört. Du schreibst direkt an das Archiv und bittest -deine Person betreffend- um Akteneinsicht. Schreibe hinein, das du direkt Betroffener bist, da das Jugendamt Helfer zu dir und deinen Eltern geschickt hat. Du benötigst die Unterlagen für die Verarbeitung der Vergangenheit.

Den Brief als Einschreiben mit Rückschein senden. Gib deine Telefonnummer und mailadresse an. Natürlich auch deinen damaligen Namen, euren Wohnort und die Namen deiner Eltern und Geschwister. Setze eine Frist, bis zu der du eine Antwort der Behörde erwartest.

Wichtig: erst das Archiv finden, das kannst du irgendwen an der Hotline fragen. Die wissen es zwar auch nicht, aber sagen dir, wer es wissen könnte. Du telefonierst dich also durch und erkundest nur die Kontaktdaten.

Die Wahrscheinlichkeit das die Akten verbummelt wurden ist größer als die Wahrscheinlichkeit, dass sie vernichtet wurden. Lass dich nicht abwimmeln. Viel Erfolg!
 

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