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Wie kann ich meinen Vater überzeugen, dass ich den Hauptschulabschluss und eventuell auch den Mittleren Schulabschluss nachholen möchte?

X

xoxoherz

Gast
Woher kommst du denn? Du kannst deine Abschlüsse in bestimmten Bundesländern auch als Schulfremder nachholen. Das heißt, du musst nicht in die Schule gehen, sondern meldest dich nur für die Prüfungen an (Schulfremdenprüfung). Den Schulstoff kannst du dir mit Lernmaterialien selbst aneignen. Dann musst du deine Arbeit auch nicht kündigen. Das dürfte beim Hauptschulabschluss gut machbar sein und vielleicht kennst du jemanden, der dich beim Lernen ein wenig unterstützen würde.
 
J

Jako

Gast
Frag in der Werkstatt, ob sie dich nochmal einstellen, wenn du kündigst.

Glaube, dass du den Hauptschulabschluss schaffen kannst. Hat dein Vater sich mal etwas durchgelesen, was du geschrieben hast?! Vielleicht solltest du ihm mal einen Brief schreiben. Deine Rechtschreibung und deine Ausdrucksweise sind sehr gut.

Darf ich fragen, welchen Schulabschluss dein Vater hat? Frage, weil es ja durchaus sein könnte, dass er sich auf das Urteil Außenstehender verlässt. Sei es aufgrund eigener Erfahrungen oder weil er nicht weiß, wie er deine Leistungen einschätzen kann. Und Außenstehende können sich sehr irren.

Warst du früher als Schüler "verhaltensauffällig" (in irgendeiner Art und Weise, zum Beispiel geistig abwesend oder gewalttätig)?
 

Kutara

Mitglied
Frag in der Werkstatt, ob sie dich nochmal einstellen, wenn du kündigst.

Glaube, dass du den Hauptschulabschluss schaffen kannst. Hat dein Vater sich mal etwas durchgelesen, was du geschrieben hast?! Vielleicht solltest du ihm mal einen Brief schreiben. Deine Rechtschreibung und deine Ausdrucksweise sind sehr gut.

Darf ich fragen, welchen Schulabschluss dein Vater hat? Frage, weil es ja durchaus sein könnte, dass er sich auf das Urteil Außenstehender verlässt. Sei es aufgrund eigener Erfahrungen oder weil er nicht weiß, wie er deine Leistungen einschätzen kann. Und Außenstehende können sich sehr irren.

Warst du früher als Schüler "verhaltensauffällig" (in irgendeiner Art und Weise, zum Beispiel geistig abwesend oder gewalttätig)?
Mein Vater hat einen Hauptschulabschluss.

Ich war damals im Kindergarten sehr stur, frech sowie hyperaktiv und habe sehr spät das sprechen gelernt. Wenn mir was nicht passte, wurde ich auch immer sehr aggressiv. Meine Verhaltenssauffälligkeiten haben sich im Laufe der Grundschulzeit gelegt und ich wurde ein ruhiger sowie freundlicher Schüler.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich denke auch nicht, dass du geistig behindert bist. Ich hatte mal eine geistig behinderte Freundin (starke Lernschwierigkeiten, sehr niedriger IQ, den man ihr auch angemerkt hat, der Kontakt hat sich im Laufe der Zeit leider verlaufen) und die sprach ganz anders. Einfacherer Wortschatz, deutlich weniger komplexe Sätze, von der Rechtschreibung fange ich besser nicht an. Bei deiner Schreibweise hättest du mir jedoch erfolgreich erzählen können, dass du einen Hochschulabschluss hast. Jemand geistig behindertes bekommt das in der Regel so nicht hin.

Du bist nicht behindert, du bist einfach nur ungebildet, weil du auf deiner Schule eben nicht so viel gelernt hast (und in dem Alter vielleicht auch nicht so Lust darauf hattest). Das Gute daran: Bildung kennt keine Altersgrenze, die kannst du noch nachholen.

Also lass dich nochmals testen. Am besten bei einem spezialisierten Psychologen, der darauf Rücksicht nimmt, dass man dir nicht viel Bildung gegönnt hat und man deshalb vielleicht mehr auf Testaufgaben achtet, für die man kein diverses Vorwissen benötigt.
 
B

Bioniker

Gast
In was für einer Werkstatt bist du denn?
WFB`s dienen doch dazu als Reha Leistung Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Leistungsfähigkeit wird doch beim Eingangsverfahren in Berufsbildungsbereich den jeder durchlauft festgestellt!
Da gibt es mit Mentoren Außenarbeitsplätze bei Ortsansässigen Firmen.
So jeden falls bei uns, den Caritas Werkstätten.
Und die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben zu nutzen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen.
Dies wird in § 49 SGB IX geregelt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - SGB IX | REHADAT-talentplus
PS; Wir haben bei uns in der Werkstadt im Lager Bereich Menschen mit Defiziten die Führerschein haben, selbständig wohnen, verheiratet sind und gutes Geld verdienen, ja nach Leistung.
Oder von Firmen nach Praktikum übernommen werden, da eine Ausbildung machen können.
Du musst was fordern, wenn du etwas erreichen willst, spreche mal mit dem Sozialen Dienst darüber.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
eine anerkannte behinderung bliebt ja ein leben lang zertifiziert.
insofern hast du auch ein leben nach anspruch auf passende förderung und hilfe. behindertenwerkstätten sind nicht wie betriebe der wirtschaft. frag´ im betrieb mal nach bzw. schick´ deinen dad.
 
B

Bioniker

Gast
eine anerkannte behinderung bliebt ja ein leben lang zertifiziert.
insofern hast du auch ein leben nach anspruch auf passende förderung und hilfe. behindertenwerkstätten sind nicht wie betriebe der wirtschaft. frag´ im betrieb mal nach bzw. schick´ deinen dad.
Ansprüche und Forderungen bedeuten in dem Fall auch das zu machen was die ( Förderer ) wollen.
Da nimmt man dir einen Teil deiner Entscheidung ab, hat er ja erlebt mit dem Vater!
Was eine WFB ist, darum geht es nicht, die wissen was die leisten können.
Wenn ich Gleichberechtigt behandelt werden will heißt Inklusion nicht nur fordern, sondern auch was leisten, Selbstverantwortung.
Was soll der Vater da, er ist Erwachsen, wird nicht betreut, weiß was er will, das kann er selber.
 
D

Donpromillo

Gast
eine anerkannte behinderung bliebt ja ein leben lang zertifiziert.
Lebenslang:
Was das für ein Behinderten bedeutet ist dir wohl nicht klar...
Würdest du dich gern kartieren und einordnen lassen, ein Leben lang?
"Die" Behinderung gibt es nicht.
Ich bin nicht behindert – ich werde behindert, sagen die meisten!

Die Vielzahl der unterschiedlichen gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen macht es selbst Experten nicht leicht, einen Überblick zu behalten.
Hinzu kommt, dass jede Behinderung je nach Ausprägung und individueller Schwere sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann.
Wie stark sich die behinderungsbedingten Einschränkungen auf die berufliche Teilhabe auswirken, ist wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise der Art der Tätigkeit und den Bedingungen des beruflichen Umfeldes.
Behinderungsarten und ihre Auswirkungen sind seht verschieden, welche Fähigkeiten und Aktivitäten bei den unterschiedlichen Behinderungsarten betroffen sein können und wie die berufliche Teilhabe in den Betrieben funktionieren kann ist von vielen Faktoren abhängig.
 

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