Naja paar Tage später kam ein Antwort die mich sehr erstaunt hat: (Original Auszug)
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Ich habe ueber meinem Rechtschutz fuer Montag einen Termin beim Rechtsanwalt bekommen. Sie werden dann von ihm mit einem "netten" Brief aufgeklaert,
welche Rechte und Pflichten ein Privatverkaeufer hat. Das diese Aufklaerung nicht umsonst sein wird, brauche ich ja nicht zu erwaehnen
Schoenen Gruss und einen schoenen Abend,
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Netter Versuch des Käufers dir Angst zu machen. Da freut sich auch jede Rechtschutzversicherung wenn sie für ein 50 € Buch bei amazon in Anspruch genommen wird. Wobei ich bei diesem übertrieben deutlichen Hinweis auf seine Rechtschutzversicherung sogar vermuten würde, dass er keine hat
Als Verkäufer trägst du dafür Sorge, dass die Sache ohne Mängel wie beschrieben übergeben wird. Behauptet der Käufer, dass die Sache einen Mangel hat, so muss er dies beweisen. Ganz wichtig: Für den Privatverkauf gilt, dass der KÄUFER diese Beweispflicht hat.
Falls ihm das gelingt hat der Verkäufer gem. §439 BGB erst einmal das Recht auf Nacherfüllung. Ist das Buch beschädigt, dürftest du ihm ein gleichwertiges Exemplar im Austausch schicken. Aber wie gesagt: ER muss es erstmal beweisen. Bisher hat er den Mangel ja nicht einmal konkretisiert und dir noch gar keine Möglichkeit gegeben Stellung zu nehmen!
Üblicherweise (so würde jeder von uns handeln) macht man ein Foto vom Mangel und übersendet es dem Verkäufer, der sich dann entscheiden kann den Artikel zurückzunehmen und einen Ersatz zu übersenden.
In der Praxis sei aber darauf hingewiesen, dass Amazon sehr käuferfreundlich ist und der Käufer i.d.R. über die a-z Garantie sein Geld leicht wieder kriegt. Amazon stand deswegen schon oft in der Kritik eine schlechte Plattform zum Verkauf zu sein.
Dennoch: Keine Angst. Dir können keine Kosten durch seinen evtl. vorhandenen Anwalt entstehen. Der Käufer hat ein paar amerikanische Anwaltsserien zuviel gesehen... (und ein A*schloch schein er obendrein zu sein so wie er schreibt
).
LG
Andreas