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Widerrufsrecht als Privatverkäufer bei Amazon

Phalle

Aktives Mitglied
Das Thema finde ich interessant.

Wenn ich jetzt also ein gebrauchtes Smartphone verkaufe habe ich als Privatverkäufer trotzdem eine gewisse Gewährleistungspflicht?
 

Phalle

Aktives Mitglied
Nach reichlich Recherche sehe ich das mittlerweile so:

Zitat:

"...für den Kauf “von privat” (also von einem Verbraucher) ändert sich nichts:
Dieser hatte und hat ebenso wie jeder andere Gewährleistungspflichten, so lange er sich nicht vertraglich abbedingt. Mit einer “Garantie” hat das aber nichts zu tun: Der Verkäufer hat dann dafür zu sorgen, dass die Kaufsache sich bei Übergabe (!) in einem fehlerfreien Zustand befindet (§ 434 BGB). Nicht mehr, und nicht weniger. Vebraucher können diese Gewährleistungsansprüche bei Gebrauchtwaren untereinander auch abbedingen. Hierzu genügte schon immer und genügt immernoch der Satz:
“Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.”


Die Gewährleistung kann bei gebrauchten Gegenständen von gewerblich auf 1 Jahr reduziert werden (§475 BGB). Sie kann von privaten Verkäufern auf 0 reduziert werden (§474 BGB).

Heisst für mich: sobald der Artikel gebraucht ist bzw. als solcher deklariert wird, kann die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden. Bei Neuwaren habe ich als Privatverkäufer theoretisch 2 Jahre Gewährleistungspflicht, kann diese jedoch auf 1 Jahr ausdrücklich verkürzen.

Wer mag kann hier sogar auf der Ebay Seite selbst alles nachlesen
http://www.ebay.de/gds/EU-Recht-und...-Garantieausschluss-/10000000001641743/g.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Naja paar Tage später kam ein Antwort die mich sehr erstaunt hat: (Original Auszug)

""""""""
Ich habe ueber meinem Rechtschutz fuer Montag einen Termin beim Rechtsanwalt bekommen. Sie werden dann von ihm mit einem "netten" Brief aufgeklaert,
welche Rechte und Pflichten ein Privatverkaeufer hat. Das diese Aufklaerung nicht umsonst sein wird, brauche ich ja nicht zu erwaehnen :)

Schoenen Gruss und einen schoenen Abend,
""""
Netter Versuch des Käufers dir Angst zu machen. Da freut sich auch jede Rechtschutzversicherung wenn sie für ein 50 € Buch bei amazon in Anspruch genommen wird. Wobei ich bei diesem übertrieben deutlichen Hinweis auf seine Rechtschutzversicherung sogar vermuten würde, dass er keine hat :rolleyes:

Als Verkäufer trägst du dafür Sorge, dass die Sache ohne Mängel wie beschrieben übergeben wird. Behauptet der Käufer, dass die Sache einen Mangel hat, so muss er dies beweisen. Ganz wichtig: Für den Privatverkauf gilt, dass der KÄUFER diese Beweispflicht hat.

Falls ihm das gelingt hat der Verkäufer gem. §439 BGB erst einmal das Recht auf Nacherfüllung. Ist das Buch beschädigt, dürftest du ihm ein gleichwertiges Exemplar im Austausch schicken. Aber wie gesagt: ER muss es erstmal beweisen. Bisher hat er den Mangel ja nicht einmal konkretisiert und dir noch gar keine Möglichkeit gegeben Stellung zu nehmen!

Üblicherweise (so würde jeder von uns handeln) macht man ein Foto vom Mangel und übersendet es dem Verkäufer, der sich dann entscheiden kann den Artikel zurückzunehmen und einen Ersatz zu übersenden.

In der Praxis sei aber darauf hingewiesen, dass Amazon sehr käuferfreundlich ist und der Käufer i.d.R. über die a-z Garantie sein Geld leicht wieder kriegt. Amazon stand deswegen schon oft in der Kritik eine schlechte Plattform zum Verkauf zu sein.

Dennoch: Keine Angst. Dir können keine Kosten durch seinen evtl. vorhandenen Anwalt entstehen. Der Käufer hat ein paar amerikanische Anwaltsserien zuviel gesehen... (und ein A*schloch schein er obendrein zu sein so wie er schreibt :rolleyes:).

LG
Andreas
 

Portion Control

Urgestein
Grundsätzlich gilt das eine Privatperson keine Rücknahmepflicht hat!
Wahrscheinlich hat der Käufer aufgrund des obigen Satzes so reagiert, der sich übrigens nicht minder provokant anhört da dieser zu erkennen gibt, ein Privatverkäufer müsste generell nichts zurück nehmen. Würde salopp bedeuten man dürfte Müll verkaufen.

Eine beschädigte Sache oder angebrachte Mängelrüge ( Mangel in der Art, Beschaffenheit, Menge, usw. kennt ihr doch noch alles ) muss der Verkäufer beheben, egal ob privat oder gewerblich.

Hätten die Bücher tatsächlich Mängel gehabt, wäre es trotzdem ein leichtes für den Käufer gewesen, diese zu beschreiben und auch Fotos zu senden. Seine Verhaltensweise war also schon etwas grottig. Damit zerstörte er sich entweder eine ordentliche Regulierung oder er wollte einfach nur abzocken.
 

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