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WG mit 18?

Chikkou

Mitglied
Hi leute.

Bei mir ist folgende situation.

Momentan wohn ich mit meiner mutter zusammen, Die kriegt arbeitslosen geld 2 und ich krieg auch geld unter der U25 Regel die 250€ ungefähr beträgt so viel ich weiß

Arbeitstechnisch sieht es bei mir so aus, das ich von meinen Psychologen arbeitsunfähig geschrieben bin und nicht länger als 3 stunden belasbar bin laut meinen artest, Ich darf bis eine therapie gelaufen ist auch nichts machen (obwohl ich von mir selber egsagt hab ich möchte jetzt eine BvB massnahme machen).

Mein Psychologe meinte auch ich sollte von meiner mutter wegziehen, weil ich mich zu sehr auf sie verlass und grad alles was mich betrifft von ihr regeln lasse,gleichzeitig versteh ich mich absolut nicht merh mit meiner mutter und es gibt nur streit ums geld, Wenn ich mein anteil selber haben will, dann will sie mich rausschmeißen, akeptier ich die 40 euro im monat sind mir das zu wenig dafür das sie das geld echt für teilweise mega viel schwachsinn ausgibt wo ich viel mehr möglichkekiten zum sparen sehe.

Kurze rede langer sinn, der Psychologe würde mir mit nem Artest helfen können raus zu kommen egal was das jobcenter sagt, sie könnten mir sogar helfen ne eigene wohnung zu bekommen was das jobcenter bis man 25 ja normalerweiße nicht macht.

Jetzt könnt ich aber bei nem kumpel einziehen und mit ihn eine WG machen. Für 100€ im monat wär ich dabei das heißt selbst mit den 250€ würd ich gut leben können.

Jetzt meine frage, wird das normalerweiße übernommen oder muss ich erst den langen weg über meine Psychologin gehen?

Oder, ist es erlaubt wenn meine mutter mir im monat meine 250 euro gibt und ich dann einfach bei meinen kumpel wohne? Er wohnt nur 2 minuten von mir zu hause weg, von briefen post usw wer das also auch alles kein problem, mir gehts nur um die distanz und auser eine einzelwohnung oder ne wg mit leuten die ich schon kenn kommt für mich nicht in frage wegen meinen Privaten Problemen.
 
Hallo Chikkou,

schau mal hier: WG mit 18?. Hier findest du was du suchst.
G

gisela

Gast
Warum verstehst du dich nicht mit deiner >Mutter.? Mein Sohn ist auch in Nervlicher Behandlung, aber das würde die Nervenärztin nicht sagen, zieh aus. Er gibt auch Kostgeld und wir verstehen uns troztem. Aber wenn du der Meinung bist und es allein schaffen tust , dann zieh doch aus. Oder gibt es da gewisse Regeln? MFG Gisela;)
 

Chikkou

Mitglied
Warum ich mich nicht mit ihr versteh hat schon seine gründe aber das gehört hier erlich gesagt nicht rein, Und wie gesagt, Es geht nicht nur darum das ich sie nicht mehr mag sondern das Es auch darum ging das ich mehr eigen verantwortung übernehme.

Und Deshalb frag ich ja ob es beim WGs die miete übernommen wird wenn man nicht über 25 jahren ist, weil es eben im normalfall bei eigenen wohnungen nicht so ist
 
C

Carli

Gast
Du bist ein "Sonderfall" wegen deiner Erkrankung. Frag bitte bei der ARGE nach, da gibt es keine allgemeingültige Regel.
Und bitte nicht einfach ausziehen, sonst hast du hinterher keine Krankenversicherung oder dir werden alle Bezüge gestrichen. Sprech es unbedingt mit deinem Sachbearbeiter ab. Viel Erfolg!
 

Chikkou

Mitglied
Ja das ich ein sonderfall bin weiß ich, Ich wollte mich deswegen informieren wie es jetzt im normall fall wär, weil der andere weg länger dauert und ich halt es lagnsam hier nicht mehr aus.

Deswegen hab ich ja auch gefragt wie es normal wär, ob eine WG unterstütz werden würde, da es eine eigene wohnung unter 18 nichtw ird
 
G

gisela

Gast
Du musst vom Arzt ein Attest bringen , was belegt das du raus musst Gründe müssen vorhanden sein. Zusammen leben der Mutter geht nicht mehr weil......, sonst kommst du nicht raus, meine Bekannte arbeitet auf dem Arbeitsamt. Alle anderen Gründe kannste vergessen. Glaub mir bitte, wenn du unter 18 bist hat das Jugendamt auch mit zureden. Mit dem Attest geht dies schnell, aber unter 18, da muss ich nochmal nachfragen. LG Gisela
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Er IST 18.
*********************************
Also würde ich noch im März den Antrag auf ALG2 stellen und Umzugsgenehmigung und Erstausstattung der Wohnung,
ggf.schreibst Du rein,
fehlende Anlagen/Unterlagen werden NACHGEREICHT.
Das muß akzeptiert werden !
Laß Dich nicht abwimmeln!
Nimm unbedingt IMMER zu jedem Amt den Dir zustehenden Beistand mit (SGB X,§13 § 13 SGB X - Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz )

Wichtig ist der EINGANGGSTEMPEL beim Amt.
Wenn es dann noch Fragen/Nachforderungen etc.gibt,kannst Du das alles noch bringen. Vor allem das Attest.

Was dann genehmigt wird,wirst Du sehen.
Es steht Dir der Grundbedarf als Alleinlebender zu ( ca.350Eu) und die Übernahme der (begründeten) Wohnkosten -also richtigen WG-Mietvertrag machen dann.

Wenn Du dauerhaft arbeitsunfähig bist,könnte das Sozialamt "zuständig" sein,die ARGE geht bis zur endgültigen Klärung dann nur in Vorleistung.

Viel Glück und zögere nicht so lange!

Micky
 
G

gisela

Gast
Hallo, du brauchst ein Attest vom Nervenarzt, eins fürs Jugendamt (wenn du noch keine 18 bist und deine Mutter sagt nein zum Umzug)und eins für die Arge, Im Attest muss aber stehen das es dir unmöglich ist da zu wohnen weil(das musst du ja wissen). Es muss aber schwerw. Umstände vorliegen. Dann wenn die ja sagen, kannst du das Wohnungsangebot vorlegen mit 2 Umzugskostenvoranschlägen,hast du Hartz4 beantragt? Oder Sozialhilfe, du musst es dort machen wo du die Hilfe bekommst, Arge oder Sozialamt. Ich wünsch dir Glück, wenn das Attest gut ausfällt ,klappts. LG Gisela;)
 
G

gisela

Gast
Wenn er 18 ist, braucht er kein Jugendamt, dann muss er es so machen wie ich oben geschrieben habe( aber ohne Jugendamt). Immer erst Attest vom Arzt und dann den Antrag auf Hartz4 und auf Auszug stellen. Ich drück die Daumen. MFG Gisela:)
 

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