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Wer bezahlt entstandene Kosten nach einer ungerechtf. Wohnungsöffn. durch Polizei?

O

OhneSalz

Gast
Bestand Gefahr in Verzug dann übernimmt die Versicherung die Kosten.
Meist ist das dann die Gebäudeversicherung soweit ich weis.
Generell ist es aber Sache des Vermieters denn die Wohnung wurde zwar gemietet aber es entstand dann ein Schaden dem Hauseigentümer und nicht dem Mieter.
Es spielt dabei keine Rolle wer die Öffnung angeordnet hat ob jetzt Pol, RD oder FW...einzig der Grund ist ausschlaggebend.
Auch wenn sich herausstellt das Oma Hilde eben seit 4 Tagen keine Batterie mehr im Hörgerät hatte und deshalb Telefon, klingeln und klopfen nicht gehört hatte... (gab es schon zu Hauf!) bestand Gefahr in Verzug und somit kann der Bewohner bzw. Eigentümer selbst nicht belangt werden.
Grundsätzlich ist das eine komplizierte Frage.
Letztendlich wirst du mal einen Anwalt fragen müssen.
Nicht zuletzt kann es durchaus in den Feuerwehr- und Polizeigesetzen der Länder relevante Regelungen geben.
Die wird aber hier keiner alle kennen.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Da hier eventuell sogar drei Parteien einen Fehler gemacht, ist die Lage nicht so einfach.

1. Der Mieter hat eine Obhutspflicht und muss bei längerer Abwesenheit für Notfälle den Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Aufgrund der Entfernung wäre das hier m.E. auch notwendig, wenn niemand weiß, wo der Mieter ist.

2. Die Nachbarn hatten aus berechtigter Sorge gehandelt. Das sollte man ihnen nicht vorwerfen.
Allerdings hatten sie die Visitenkarte verlegt. Das war ihr Fehler.

3. Die Polizei hätte zuerst herausfinden müssen, ob ein Schlüssel hinterlegt ist. Oder sie hätte die Handynummer herausfinden können. Also zuerst den Vermieter anrufen. Eventuell auch Anfrage über die Bundesnetzagentur bezüglich der Telefonnummer.


Ich würde daher sagen, den Einsatz sollen Polizei u. Feuerwehr selbst bezahlen, bzw. die Gemeinde. Die kaputte Tür lässt du als Mieter reparieren.
 
G

Gelöscht 115710

Gast
Letzte Woche war ich von Do bis Mo in London. Samstag Abend bekam ich einen Anruf von der Polizei, die sagte, man habe meine Wohnung aufgebrochen und wieder verschließen lassen und die neuen Schlüssel könne ich dort abholen.
Der TE war ab Donnerstag weg. Samstag Abend ruft ihn die Polizei an wegen dem Aufbruch der Wohnung. Die hätten ihn ja gleich anrufen können. Kosten hat somit das entsprechende Bundesland zu tragen. Es kann ja nicht sein, dass bei zwei Tagen Abwesenheit die Bude gestürmt wird.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Es kann ja nicht sein, dass bei zwei Tagen Abwesenheit die Bude gestürmt wird.
Doch das kann sein. Wenn die Polizei/Rettungsdienst/Feurwehr meint das ein Notfall vorliegt dann wird das gemacht.
Niemand weiß ob er nicht 2h vor Abflug einen Schlaganfall usw. bekommen hat.

Hab selber oft genug Türen im Rahmen des Dienstes geöffnet. Gibt eigentlich nur 2 extreme - niemand da , oder seit Wochen so tot..
 
G

Gelöscht 115710

Gast
Doch das kann sein. Wenn die Polizei/Rettungsdienst/Feurwehr meint das ein Notfall vorliegt dann wird das gemacht.
Niemand weiß ob er nicht 2h vor Abflug einen Schlaganfall usw. bekommen hat.

Hab selber oft genug Türen im Rahmen des Dienstes geöffnet. Gibt eigentlich nur 2 extreme - niemand da , oder seit Wochen so tot..
Die Polizei hätte es ja mal mit den TE anrufen probieren können. Sie hat es ja auch hinterher getan.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Weil dafür in der vermuteten Notsituation auch Zeit ist. Ist auch egal. Die Beamten vor Ort haben das so für sich entschieden dies nicht zu tun. Hier war keiner dabei.

Man macht eben lieber zu viel als zu wenig. Und die Wohung wird nicht "gestürmt" . Das ist in der Regel auch keine große Sache.
 

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