O
OhneSalz
Gast
Bestand Gefahr in Verzug dann übernimmt die Versicherung die Kosten.
Meist ist das dann die Gebäudeversicherung soweit ich weis.
Generell ist es aber Sache des Vermieters denn die Wohnung wurde zwar gemietet aber es entstand dann ein Schaden dem Hauseigentümer und nicht dem Mieter.
Es spielt dabei keine Rolle wer die Öffnung angeordnet hat ob jetzt Pol, RD oder FW...einzig der Grund ist ausschlaggebend.
Auch wenn sich herausstellt das Oma Hilde eben seit 4 Tagen keine Batterie mehr im Hörgerät hatte und deshalb Telefon, klingeln und klopfen nicht gehört hatte... (gab es schon zu Hauf!) bestand Gefahr in Verzug und somit kann der Bewohner bzw. Eigentümer selbst nicht belangt werden.
Grundsätzlich ist das eine komplizierte Frage.
Letztendlich wirst du mal einen Anwalt fragen müssen.
Nicht zuletzt kann es durchaus in den Feuerwehr- und Polizeigesetzen der Länder relevante Regelungen geben.
Die wird aber hier keiner alle kennen.
Meist ist das dann die Gebäudeversicherung soweit ich weis.
Generell ist es aber Sache des Vermieters denn die Wohnung wurde zwar gemietet aber es entstand dann ein Schaden dem Hauseigentümer und nicht dem Mieter.
Es spielt dabei keine Rolle wer die Öffnung angeordnet hat ob jetzt Pol, RD oder FW...einzig der Grund ist ausschlaggebend.
Auch wenn sich herausstellt das Oma Hilde eben seit 4 Tagen keine Batterie mehr im Hörgerät hatte und deshalb Telefon, klingeln und klopfen nicht gehört hatte... (gab es schon zu Hauf!) bestand Gefahr in Verzug und somit kann der Bewohner bzw. Eigentümer selbst nicht belangt werden.
Grundsätzlich ist das eine komplizierte Frage.
Letztendlich wirst du mal einen Anwalt fragen müssen.
Nicht zuletzt kann es durchaus in den Feuerwehr- und Polizeigesetzen der Länder relevante Regelungen geben.
Die wird aber hier keiner alle kennen.