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Wer bezahlt entstandene Kosten nach einer ungerechtf. Wohnungsöffn. durch Polizei?

M

muecke1112

Gast
Letzte Woche war ich von Do bis Mo in London. Samstag Abend bekam ich einen Anruf von der Polizei, die sagte, man habe meine Wohnung aufgebrochen und wieder verschließen lassen und die neuen Schlüssel könne ich dort abholen. Meine Nachbarn haben mich seit Sonntag davor nicht gesehen und haben gedacht, mir könne etwas zugestoßen sein. Sie riefen am Samstag Abend um 24h die Polizei und berichteten, dass ich vor geraumer Zeit allergisch auf Möhren reagiert habe und dann schlecht Luft bekam. Dies könne ja wieder passiert sein. Meine beiden Autos standen vor der Tür und dies sei unüblich. Zudem war der Briefkasten gefüllt. Die Visitenkarte mit meiner Handynummer haben meine Nachbarn in der Aufregung nicht gefunden. Nun nahm das Drama seinen Lauf und das in vollem Umfang. Die Polizei zog Notarzt und Feuerwehr dazu, die dann mit einem großen Leiterwagen bis auf die 6. Etage meiner Wohnung kletterten, aber mich natürlich nicht sahen, da ich ja in London war. Dann wurde aufgebrochen. Die Polizei sagt nun, ich müsse Schlüsseldienst, Notarzt und Feuerwehr bezahlen. Bisher habe ich keine Rechnung. Kann das wirklich sein? Ich habe doch nichts falsch gemacht und kann und will nicht bei jeder kurzen Abwesenheit meine Nachbarn informieren.Polizei hätte zudem Aufbrechen und Anrufen umkehren können...Meine Nachbarn sind ganz lieb und haben es nur gut gemeint und wollten auch keinen Whgsaufbruch. Meine Tür und der Rahmen sind auch leicht beschädigt und der neue Zylinder des Schlosses steht ca. 4 mm vor, so dass nun leicht aufgebrochen werden kann. Dies sollte doch gerade bei einem Auftrag und unter der Aufsicht der Polizei nicht passieren. Was soll ich nun tun? Meine Befürchtung ist, dass sich der Vermieter diese "Einbruchspuren nach meinem Auszug gut bezahlen lässt.
 
R

Rennschnecke

Gast
Hallo muecke

Erst sei mal froh das du so besorgte Nachbarn hast und vielleicht könnte man den entstandenen Schaden, nach nachweisbaren Einsätzen mit der Haushaltsversicherung der Nachbarn regeln!?
 

mikenull

Urgestein
Ich glaub nicht das Du bezahlen mußt. Normalerweise geht das an die Polizei.

Mir wurde mal mitten in der Nacht mein Auto angezündet. Die Feuerwehr kam zwar noch, hat es aber abbrennen lassen. Als der Verdacht der Brandstiftung aufkam ( der örtliche Dorftrottel mal wieder ) hat die Polzei die Reste zwecks Ermittlungen beschlagnahmt.
Monate später kam eine Rechnung über tausende von Mark Standgeld. ( ! ) ich bin natürlich hin und habe dort gesagt, daß ich mit niemanden einen Vertrag geschlossen habe. Und tatsächlich hat die Polizei das auch bezahlt - der Täter war eh mittellos.
 
T

Tramnovi

Gast
Die Nachbarn haben das doch alles veranlasst, also sollten die das bezahlen. Es wundert mich schon, das die Polizei da sofort loslegt ohne zu versuchen dich telefonisch zu ereichen. Das hätte man doch zumindest machen können.
 
G

Gast

Gast
berihig dich bitte ich bin der Fachmann du brauchst KEIN cent zu bezahlen . alles geht zu lasten der Staat kasse. Du bist unverschuldet bitte Zahle nix.
 
T

Tweety

Gast
Ich hatte so einen ähnlichen Fall (wie oben muecke 1112 beschrieben hat). Meine Frage wäre, ob ich meinen Vermieter darüber informieren muss/soll ?! Bei mir haben sie das Kippfenster aufgebrochen und den Türbriefkasten im Innern zur Whg verbogen.
 
S

Santino

Gast
Die Nachbarn haben das doch alles veranlasst, also sollten die das bezahlen.
Ich befürchte, es wird so laufen, dass der TE die Reparaturen auf eigene Kosten durchführen lassen und dann die Kostenübernahme durch den Nachbarn einklagen muss. Ist beim Nachbarn nichts zu holen, bleibt der TE auf den Kosten sitzen.
 

Ombera

Aktives Mitglied
Wenn das so wäre, sollte keiner mehr den Notruf wählen, um Nachbarn zu helfen. "wer die Musik bestellt, bezahlt" ist hier nicht angesagt. Auch die Polizei sah wohl Gründe für eine evtl Notlage, sonst wären sie nicht so vorgegangen.
Ich hoffe, eine Versicherung ist zuständig.
 

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