Auch schon "zu meiner Zeit" 😉 sollten es möglichst zwei "Vollbefriedigend", besser noch "Gut" sein, wenn man Richter werden wollte, zumindest in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. "Vb" schaffen aber nur die obersten 12 % der Examenskandidaten eines Jahrgangs, "Gut" vielleicht 2 %, "Sehr gut" noch weniger. Man kann das nicht mit den Schulnoten vergleichen. Wer in beiden Examina ein "Befriedigend" geschafft hat, außerdem nicht nur so gerade eben mit 6,5 Punkten, der gehört schon zum oberen Drittel. Schließlich fallen in manchen Jahrgängen 20-25 % durch, ca. 40 % erreichen nur ein "Ausreichend". Vielfach spielt auch Glück eine Rolle, je nachdem, was für Klausuren man erwischt. Da kann man vorher durchaus überwiegend "Vollbefriedigend" geschrieben haben. Was nützt es, wenn ausgerechnet im Examen ein Gebiet kommt, das einem nicht liegt? Aber deswegen ist man trotzdem kein schlechterer Jurist als vorher.
Wenn ich dann noch bedenke, dass mein Vater kurz vor meinem 2. Staatsexamen an Lungenkrebs erkrankt und während meines Examens daran gestorben ist (ich wohnte damals noch im Heimatort und habe mich neben dem Examen auch noch um meinen todkranken Vater, meine Mutter etc. gekümmert), dann finde ich, dass ich Beachtliches geleistet habe. Das soll mir erst mal einer nachmachen, der - ohne solche Belastungen - vielleicht ein "Vb." erzielt hat und meint, mein "Befriedigend" belächeln zu müssen. Ich habe es doch damals mitbekommen, wie es bei anderen im Gegensatz zu mir lief: Wenn wir am Landgericht Klausuren geschrieben hatten, fuhr ich unmittelbar danach weiter in die Lungenfachklinik, um meinen Vater zu besuchen. Andere konnten sich in der Zeit entspannen oder noch mehr lernen. Die Prüfungskommission interessiert so etwas hinterher nicht. Angesichts dieser Zusatzbelastung hätte ich leicht durchs Examen rauschen können und bin bis heute dankbar, dass das nicht passiert ist.
So gesehen, finde ich schon, dass ich das verdient habe, was ich jetzt verdiene. In meiner Behörde gelte ich als gute Juristin. Noch weiter kommen aber die, die eher so tun, als ob ihnen alles rein Juristische zuwider wäre und sie angeblich lieber Managementaufgaben wahrnehmen. Dieselben karrieregeilen Typen übrigens, die während des Referendariats überall herumposaunt haben, sie wollten Richter werden, und es dann nicht geworden sind, weil ihre Examensnoten dazu nicht ausreichten. Dann wird eben eine Drehung um 180 ° vollzogen. Man ist ja geschmeidig und flexibel. Leider erzieht die juristische Ausbildung auch zur Stromlinienförmigkeit, zur Ellenbogenmentalität, zu Karrierismus, überzogener Selbstdarstellung und Schauspielerei.
Immerhin reichten die beiden "Befriedigend", um nach einem AC-Verfahren (übrigens mit noch wesentlich höherer Durchfallquote als in den Examina) in den h.D. zu kommen. Ich kenne etliche Leute mit gleichen oder schlechteren Examensnoten, die es bis in die B-Besoldung gebracht haben, wobei das juristische Fachwissen im Laufe der Karriere nur noch eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Die Examensnoten sind höchstens die Eintrittskarte. Ich kenne sogar Leute, die mit einem "Ausreichend" oder "Befriedigend" im unteren Bereich und einem knappen 9,0 Punkte-"Vb." Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit geworden sind. Das gibt es auch heute noch; mir ist ein Fall persönlich bekannt. Anwälte mit 2x "Ausreichend", die für einen Hungerlohn in einer Kanzlei schuften mussten, gab es in den 1980er und 1990er Jahren auch schon.