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Weiß nicht ob ich die Wohnung nehmen soll - Unsicherheit wegen Bürgschaft

Mir geht es praktisch um das, was hier beschrieben ist:
Der Vermieter muss den geforderten Betrag nicht schlüssig nachweisen. Es gibt hier keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben, da durch obige Klausel einige wichtige Rechte abgetreten werden.
Ich zahle die Miete. Der Vermieter lügt und behauptet meinen Eltern gegenüber, keine Miete erhalten zu haben. Da er das nicht beweisen und meine Eltern sofort zahlen müssen, haben wir dann für diesen Monat zweimal Miete gezahlt plus Zinsen und sowas. Ich muss dann vor Gericht gehen, was auch kostet und Zeit nimmt, um zu beweisen, dass ich doch gezahlt habe. Und das ist alles rechtens.
 
Mir geht es praktisch um das, was hier beschrieben ist:

Ich zahle die Miete. Der Vermieter lügt und behauptet meinen Eltern gegenüber, keine Miete erhalten zu haben. Da er das nicht beweisen und meine Eltern sofort zahlen müssen, haben wir dann für diesen Monat zweimal Miete gezahlt plus Zinsen und sowas. Ich muss dann vor Gericht gehen, was auch kostet und Zeit nimmt, um zu beweisen, dass ich doch gezahlt habe. Und das ist alles rechtens.
So ist es! Das muss sich nicht nur auf die Miete beziehen, sondern kann auch weitere Ausmaße annehmen (angeblich beschädigtes Laminat usw.)
 
Klopf mal bei den Nachbarn überall und stelle Dich vor , ich ziehe wahrscheinlich in die Wohnung unten , und wollte mal guten Tag sagen und fragen , wie die Stimmung im Haus ist .

Das wirkt oft Wunder und Du erfährst einiges …
 
In dem Haus wohnt bisher nur eine andere Person, da es ganz neu ist. Einer zieht im September ein, die andere Wohnung steht leer. Ich kann also niemanden nach Erfahrungen mit diesem speziellen Mieter fragen, außer ich gehe zu den anderen Häusern des Eigentümers (wobei die auch alle erst dieses Jahr fertig wurden).
 
Wie der Zufall will, gab es einen Fall, in dem jemand ein Thema wie Deins ansprach:
 
Das ist tatsächlich meine Anfrage gewesen. Ich habe aufgrund dessen auch entschieden abzusagen. Die Hausverwaltung hat nur geantwortet "Ich gebe es weiter". Keine Ahnung ob da jetzt noch was kommt an Forderungen oder sonstigen Problemen. Ich bin auf jeden Fall froh, mich entschieden zu haben, aber traurig, dass es daran gescheitert ist.
 
Ich bin auf jeden Fall froh, mich entschieden zu haben, aber traurig, dass es daran gescheitert ist.
Denkst du imner so kompliziert? Wenn du die Miete gezahlt hast, kannst du das mit einem Kontoauszug nachweisen. Wenn der Vermieter dann noch einmal Miete für den gleichen Monat von deinen Eltern will, bekommt er die natürlich nicht. Denn mit deinen Eltern wirst du ja sicher reden darüber.

Bürgschaft heisst, für einen Ausfall zu haften. Wenn es keinen Ausfall gibt, darf der Vermieter auch nicht den Bürgen in Anspruch nehmen. Tut er es dennoch, bekomnt er kein Geld und fertig. Er hat keinen Anpruch . Ich denke sogar das wäre Betrug im strafrechtlichen Sinn. Darum wird der Vermieter das auch bleiben lassen, wenn der bescheisssen will hat er wesentlich bessere Möglichkeiten.

Die Höhe der Bürgschaft bei Mietsachen ist auf 3 Monatsmieten begrenzt. Darüber muss der Bürge nicht mehr zahlen, egal was da gefordert wird.

Das nützt dir zwar jetzt nichts mehr, aber womöglich steht im nächsten Mietvertrag wieder was von Bürgschaft.
 
Wenn es keinen Ausfall gibt, darf der Vermieter auch nicht den Bürgen in Anspruch nehmen. Tut er es dennoch, bekomnt er kein Geld und fertig. Er hat keinen Anpruch . Ich denke sogar das wäre Betrug im strafrechtlichen Sinn.
Bei diesem Bürgschaftstypen wäre ein Betrug dieser Art allerdings einfacher umzusetzen, da man erstmal zahlen muss und das Geld erst später einklagen kann. Auch wäre diese Bürgschaft nicht auf 3 Monatsmieten begrenzt, da es als "freiwillige" Bürgschaft gilt.

Gegen eine einfache, normale Bürgschaft habe ich nichts, aber diese hat zu viele Bedingungen sodass ich lieber auf der sicheren Seite sein wollte.

Ich werde ab jetzt einfach gleich nur Wohnungen in die engere Auswahl ziehen, wo man gar keinen Bürgen braucht, so wie es mir zahlreich empfohlen wurde.
 
Bei diesem Bürgschaftstypen wäre ein Betrug dieser Art allerdings einfacher umzusetzen, da man erstmal zahlen muss und das Geld erst später einklagen kann. Auch wäre diese Bürgschaft nicht auf 3 Monatsmieten begrenzt, da es als "freiwillige" Bürgschaft gilt.

Aber der Bürge ist nach deiner Theorie dann so dumm und bezahlt sofort, obwohl es keinen Ausfall gab?

Ich finde deine Gedankengänge ohnehin total strange, einem Vermieter den du nicht mal kennst und überhaupt noch keinen Bezug gehabt hast, zu unterstellen das er nicht berechtigte Forderungen geltend machen würde.

Du suchst tatsächlich besser nach Wohnungen die erst gar keinen Bürgen benötigen.
 

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