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Weiß nicht ob ich die Wohnung nehmen soll - Unsicherheit wegen Bürgschaft

Danke für deine ausführliche Antwort. Im Mietvertrag steht der Mitarbeiter der Hausverwaltung, mit dem gesprochen habe namentlich drin sowie die Adresse seiner Firma (er ist Geschäftsleitung). Der Firmensitz ist im gleichen Ort wie die Wohnung.
Das versteh ich nicht.
Es steht also dort:
Zwischen Dir und Herr König, Geschäftsführer der Hausverwaltung "schöner wohnen", Sonnenstrasse 1 in Glückstadt wird folgender Mietvertrag abgeschlossen (...)
Wie kann er Vertragspartner sein, wenn er keine Wohnung zu vermieten hat?
Anders sähe es aus, wenn dort stünde:
Zwischen Dir und oa. Person als Vertreter der Immo Gmbh ( Adresse) wirfd folgender Mietvertrag abgeschlossen (...)
Kennst du da eine Onlineplattform empfehlen die seriös ist, zB die aus Beitrag #2? Oder gehe ich damit am besten zu einem echten Anwalt vor Ort?
Du erwähntest ja diese Bezahlplattform für Anwaltsauskünfte. Dort sind nur Juristen zu gelassen, da anderen Personen die(gewerbliche = bezahlte) Auskunft, bezogen auf einen Einzelfall,verboten ist.
Die Frage denkt man sich selber aus, den Betrag bietet mal - als Endbetrag - an.
Beim Aufsuchen eines Anwalts vor Ort sollte man mit diesem ebenfalls abklären, welche Fragen deren kosten behandelt werden. Liegt die Lösung noch im Rahmen einer Erstberatung, so sind die Kosten gedeckelt.
Funktioniert es aber nur zufrieden stellend im Rahmen eines Mandats, so ist der Streitwert entscheidend, dem zufolge der Anwalt (da bin ich unsicher) von 12 Monatsmieten(?) ausgehen muss.
Was sowas kostet kann man inetwa an einem Prozesskostenrechner absehen.

Es gäbe aber die Möglichkeit, einen Weg in Schritten zu gehen.
Fragt man erst mal auf der Plattform, ob man sich überhaupt gebunden hat, so sind Sachverhalte - wenn man sich nicht gebunden hat und binden will - irrelevant.
Man müsste dann aber tatsächlich präzise schildern, wer wann was gesagt hat, damit auch das Ergebnis passt.

Kommt dabei heraus, dass man sich gebunden hat, so eröffnen sich 2 Wege.
Entweder ist man drin - oder nicht. Wenn ja bleibt es bei ja oder man sucht den Kontakt zur HV, die dann entweder darauf besteht oder sagt: "Kein Problem, gibt andere".
 
@ Würde es denn in einer anderen Formulierung etwas bringen? Tatsächlich steht jetzt auf dem Formular "Der Bürge wird erst nach zweimaligen Kontakt zum Miete kontaktiert". Wobei man das wahrscheinlich auslegen könnte, dass sie mir zwei Mails schreiben und dann ist der Bürge schon dran bevor ich antworten konnte...

Eine formulierung ist nur so präzise wie all die Möglichkeiten, die sie beinhaltet. Das andere sind dann die Auswege die gefunden werden um daran vorbei zu kommen.
Man müsste sich also sehr intensiv damit beschäftigen, was passieren könnte - um all dies auszuschließen.
Ich glaub man ist dann schon bei einem kleinen eigenen Vertragswerk.
 
Wie kann er Vertragspartner sein, wenn er keine Wohnung zu vermieten hat?

Sorry, das habe ich missverständlich formuliert. Da steht es tatsächlich so drin, dass der Vertrag zwischen mir und [Name des Eigentümers] zustande kommt, der aber durch eine Vollmacht vertreten wird von [Name des Hausverwalters, Name seiner Firma sowie Anschrift dieser].

Kommt dabei heraus, dass man sich gebunden hat, so eröffnen sich 2 Wege.
Entweder ist man drin - oder nicht.
Danke, ich schätze auch, dass das mein erster Schritt sein sollte. Es ist nur auch ein emotionales Thema für mich, grundsätzlich wollte ich die Wohnung unbedingt und ich hätte auch unterschrieben, wenn mich die Bürgschaft nicht so verwundert hätte. Ansonsten ist der Mietvertrag aus meiner Sicht normal und fair - es ist nur alles sehr ungewiss. Danke aber dass du mir so viele konkrete Hinweise gegeben hast!
 
Ah - ok, also passt das mit dem Vertragsverhältnis wohl doch. Finde ich schon mal soweit ok.
Also müsstest Du jetzt prüfen, was Du möchtest - oder bereits zu möchten hast.
Stellt sich heraus, dass Du nichts selber zu möchten hast, so wirst Du den Weg halt weiter gehen müssen.
Es kann aber muss nicht sein, dass das Verlassen im Streit endet. Wenn der Eigentümer noch etliche weitere Wohnungen hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass er eher an Abzocke als an Miete verdient,
schließlich hat all das ja auch was mit der Mietdauer zu tun. Wenn Du für ein ganzes Studium bleibst, relativiert sich ein möglicher Verlust, den man dann anteilig auf die verbrachten Monate aufteilen könnte. Hättest Du dann zu den "erhöhten Konditionen" die Wohnung immer noch genommen, so ergibt sich dennoch ein brauchbares Gefühl.
 
Es kann aber muss nicht sein, dass das Verlassen im Streit endet. Wenn der Eigentümer noch etliche weitere Wohnungen hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass er eher an Abzocke als an Miete verdient,
schließlich hat all das ja auch was mit der Mietdauer zu tun.
Der Eigentümer hat insgesamt drei Gebäude in der Stadt, und ein viertes wird gebaut und ab Dezember vermietet. Die anderen Häuser habe ich auch gesehen, da da teils noch Wohnungen frei sind. Deswegen dachten wir auch, da die Miete ja nicht günstig ist hat er es wahrscheinlich gar nicht nötig, Probleme zu erfinden.
Im Mietvertrag kommt ein Kündigungsverzicht zum Einsatz, ich darf frühstens 31.01 kündigen. Daher auch meine Hoffnung, vielleicht kann in 6 Monaten gar nicht so viel passieren.
 
Nimm die Wohnung nicht , bei solch schlechtem Bauchgegenden kein guter Start .
Kontaktiere die Verwaltung, Deine Eltern unterschreiben nur eine Elternbürgschaft .
Dann wirst Du sehen was passiert
 
Oder gehe ich damit am besten zu einem echten Anwalt vor Ort?
Das sind "echte Anwälte" auf der Seite. Die verdienen sich aus ihrer Kanzlei in nem ruhigen Moment etwas dazu. Hat einfach den Vorteil, dass es den Kunden nicht direkt 200€ kostet.

Zur emotionalen Ebene: Ich finds sehr lobenswert, dass Du einen Vertrag liest und auch verstehen willst. Das tut nicht jeder.
Dennoch: Mach dir nicht einen allzu großen Kopf. Es wirkt etwas, als machst Du dir da zuviele Gedanken und blockierst dich selbst bis hin zum Handlungsstillstand.
Aber Du hast Recht: Dieser Passus mit der Bürgschaft bevorteilt den Vermieter.

Aber ganz ehrlich: Ich habe als Betriebswirt ja immerhin ein paar Semester kaufmännisches Recht gehabt.
Was ich schon für einen unfassbaren Quatsch in Verträgen gelesen habe!
Rechtlich null haltbar.
Da setzen Privatpersonen irgendwas knallhart auf, was der geltenden Rechtsprechung kompett widerspricht.

Dass dein potentieller Vermieter dir anbietet, den Passus zu überarbeiten, ist doch schonmal ein gutes Zeichen.

Mach dich nicht zu sehr verrückt.
Lass den Passus überarbeiten oder frag nen Anwalt und da Du ansonsten begeistert von der Wohnung zu sein scheinst, unterschreib danach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls Du die Wohnung doch mietest , schließe eine Hausrat und Hafpflichtversicherung , oder am besten ein Rundum Paket samt Rechtsschutz, sollte es zum Streit kommen wegen Schadensersatz Ansprüchen
Wohnungsübergabe nur unter Zeugen .

Hier gab es letztens einen Fall , wo ein junger Mieter das komplette Laminat austauschen sollte , zB wegen Wasserschaden ( (6000€)

Sollte eine Einbauküche vorhanden sein , birgt auch diese Raum für Streit , ziehst Du aus
 
@Battlefield, lasse bitte diesen Passus ändern!

Auf erstes Anfordern” bedeutet, dass der Bürge im Falle einer Forderung durch den Vermieter – egal ob rechtmäßig oder nicht – unverzüglich zahlen muss und den Betrag im Anschluss vom Mieter einfordern kann. Der Vermieter muss den geforderten Betrag nicht schlüssig nachweisen. Es gibt hier keine Möglichkeit, Einspruch zu erheben, da durch obige Klausel einige wichtige Rechte abgetreten werden. Der Mieter kann erst nach der Auszahlung in einem Rückforderungsprozess gerichtlich gegen unberechtigt erhobene Forderungen vorgehen.
(Das bedeutet, der Mieter hat keine Handhabe gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen und müsste dieses anschließend in einem gerichtlichen Prozess klären)!

Dass eine Mietbürgschaft auf erstes Anfordern wohl kaum im Sinne des Mieters ist und er durch diese unberechtigt benachteiligt wird, haben mittlerweile auch die Gerichte erkannt; beim Abschluss einer Mietbürgschaft ist es daher nun möglich, auszuwählen, ob der Bürge auf erstes Anfordern zahlen möchte oder nicht. Oftmals werden Bürgschaften auf erstes Anfordern auch als ungültig angesehen.

Eine Bürgschaft nicht nicht auf erstes Anfordern kann durchaus eine faire Lösung für beide Parteien sein. Hier haben Mieter durch diese Schutzfunktion die Möglichkeit, Forderungen des Vermieters zunächst zu überprüfen und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Erst im Anschluss und bei Einigung erfolgt die Zahlung an den Vermieter und die Zahlungsaufforderung an den Mieter.

 
Dass dein potentieller Vermieter dir anbietet, den Passus zu überarbeiten, ist doch schonmal ein gutes Zeichen.
Dachte ich erstmal auch. Jedoch will er nicht die Art der Bürgschaft ändern, sondern nur zusätzliche Klauseln dazuschreiben. Zum Beispiel, dass das Recht zur Einrede erhalten bleibt.

Falls Du die Wohnung doch mietest , schließe eine Hausrat und Hafpflichtversicherung
Das hatte ich sowieso vor immerhin. Wegen Rechtsschutz muss ich mal informieren.

Sollte eine Einbauküche vorhanden sein , birgt auch diese Raum für Streit , ziehst Du aus
Das stimmt, jedoch wäre das ja grundsätzlich der Fall, nicht nur bei einer Bürgschaft oder?

Oftmals werden Bürgschaften auf erstes Anfordern auch als ungültig angesehen.
Was heißt das im Ernstfall? Kann man das trotzdem unterschreiben und dann im Nachhinein sagen, dass es nicht gültig war?

Eine Bürgschaft nicht nicht auf erstes Anfordern kann durchaus eine faire Lösung für beide Parteien sein.
Das möchte der Vermieter nicht.
 

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