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Was soll ich noch tun…

Ich hab ja Freitag einen Termin. Und das stimmt auch, Sie durfte das nicht. Leider ist es jetzt denk ich zu spät für eine Rückführung, da das Kind schon eingelebt ist. Schule ect. So hat mir das Jugendamt das zumindest erklärt. Aber Anzeigen ginge natürlich trotzdem.
Ich würde dir wirklich empfehlen, sie anzuzeigen. Dadurch hast du die besten Chancen, deinen Sohn zurückzubekommen und möglicherweise auch das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Kindesentführung ist eine schwere Straftat, und im schlimmsten Fall kann sie dafür sogar eine Gefängnisstrafe bekommen. Es ist wichtig, dass du in dieser Situation rechtliche Schritte unternimmst, um die Rechte deines Kindes und deine eigenen zu schützen.
 
Ich hoffe das noch irgendwas machbar ist. Denn so ist es für mich echt schwer geworden. Aber fast 5 Monate ohne sein Kind zu sein, ist wohl für niemanden schön. Und ja es stimmt, das mein Sohn kein Mitspracherecht hatte. Das war ja auch mental mein Ende, da ich Ihr handeln nach 11 Jahren bis heute nicht verstehen kann. Bzw. nicht geglaubt habe, dass Sie das alles nur tut um bei Ihrer Familie/Ihrem Neuen zu sein. Dafür den Vater zu opfern find ich nach wie vor unbegreiflich.
 
Ohne Anwalt würde ich jetzt nichts machen.
Überlege dir bis Freitag, ob dein Sohn auch bei dir wohnen kann.
Wenn nein, wie stellst du dir den Umgang vor?
 
Klar könnte mein Sohn bei mir wohnen. Er hat ja immer hier gelebt. Umgang ist in meinen Augen ein großes Problem. Da er soweit weg ist, bleiben mir ja nur alle 14 Tage. Denn so zwischendurch unter der Woche ist ja unmöglich. Und ob er da immer Lust drauf hat, alle 14 Tage so weit zu mir zu fahren, ist leider auch die Frage. Normalerweise zieht man ja auch nicht so weit weg.
 
Es müssen nicht alle 14 Tage sein.
Jedes verlängerte Wochenende, jede Schulferien. Überlege bis Freitag was du willst und rede mit dem Anwalt darüber.
 
Und ob er da immer Lust drauf hat, alle 14 Tage so weit zu mir zu fahren, ist leider auch die Frage. Normalerweise zieht man ja auch nicht so weit weg.
Jetzt hör aber mal auf. 130 km sind keine unüberwindliche Distanz.

Du suchst Ausreden, weil du dich minderwertig fühlst.
Das ist sehr traurig, aber da kannst du dran arbeiten.

Ich glaube, du hast Angst, dass dein Sohn sich "kaufen" lässt mit Luxus.
Warum traust du ihm so wenig zu?

Ihr hattet früher ein tolles Verhältnis, hast du geschrieben. Und nach einem halben Jahr glaubst du, er will dich gar nicht mehr?

Da spricht leider deine seelische Krise aus dir.
 
Ja das stimmt wohl auch. Ich trau Ihm natürlich nicht so wenig zu. Und minderwertig, ist teilweise richtig, da ich ja weiß, dass er dort alles bekommt. Welches Kind favorisiert sowas nicht? Und natürlich mag ich es auch nicht unbedingt, dass es diesen Neuen Mann gibt und er mehr Zeit mit meinem Sohn verbringen könnte als ich. Zumindest im Moment. Das ist ja irgendwie auch Kopfsache, wenn man denkt dass alle drüben glücklich sind, ohne es eigentlich zu wissen.
 
Du musst beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen, sofort. Vielleicht sogar als eA- Verfahren, dann geht's schneller. Dein Anwalt wird dich beraten dazu.

Jeder Tag an dem du nichts tust, wird gegen dich verwendet. Die Mutter darf nicht ohne deine Zustimmung das Kind mitnehmen. (Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht) Aber wenn du nichts machst, gilt das als eine Art Einverständnis.

Und dann leg mal los mit Anwalt. Vieles kann die Mutter ohne deine Einwilligung nicht tun. Am Wohnsitz anmelden, bei der Schule anmelden, oder beim Sportverein, Sozialleistungen aller Art. Dein Anwalt macht daraus dann eine Art latente Gefährdung. Und die besteht tatsächlich. Auch Behandlungen beim Arzt, Operationen und Untersuchungen, das darf sie alles nicht allein entscheiden. Tut sie es doch, spricht das gegen sie als Mutter, sie ist sowas wie halb krininell . (So stellt es ggf. der Anwalt dar).

Und dann werde aktiv! Rufe in der Schule an und verlange Auskunft, ebenso beim Kinderarzt und beim Einwohnermeldeamt. Alle diese Stellen müssen dir Auskunft erteilen, da du-davon gehe ich aus- der sorgeberechtigte Vater bist.

Das Familiengericht nimmt dann Kontakt zum Jugendamt auf, wo dein Sohn lebt. Die müssen mindestens eine Stellungnahme im Verfahren abgeben. Denen teilt dein Anwalt dann mit, was möglicherweise im Argen liegt und was entsprechend geprüft werden soll.

Es kommt sogar ein Antrag auf alleinige elterliche Sorge in Frage. Das würde ich aber zunächst nicht machen. Du weisst nicht, wie dein Sohn dort tatsächlich lebt.

Wenn du der Schule steckst wie es wirklich ist, ist das ein guter Hebel. Nimm deine Kraft und deinen Willen zusammen, es ist nicht zu spät!
 

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