Da Arbeitsverträge nicht an eine Form gebunden sind, könntest Du mit Deiner These ziemlich Schiffbruch erleiden. Wenn Sie bei Dir arbeitet, nimmt der Gesetzgeber an, daß dies ordentlich passiert. Du hast die Pflicht die Frau bei den Kassen anzumelden.
Sicherlich könnte sich die Frau auch strafbar gemacht haben. Da spielt die Zeit eine Rolle, also wielange das Verhältnis läuft. Aber der Dümmere ist auf jeden Fall der Arbeitgebende.
Es geht nicht darum, was man untereinander abspricht! Es geht nur darum, was die Frau im entscheidenden Augebnblick macht. Nimm an Sie wäre gar nicht versichert, bricht sich bei Dir den Fuß und müsste nun selbst bezahlen. In dem Augenblick könnte ( nein, wird Sie, sag ich mal ) auf die Idee kommen, daß ihr ja neben den Arztkosten, auch anteilig Urlaub, anteilig Rente etc. zusteht. ( "mein Bruder ist rechtsanwalt, der hat mir das gesagt" ) Und dann wird Sie einfach behaupten, daß es mit Dir seine Rcihtigkeit habe, also ein ordentliches Arbeitsverhältnis besteht....
Und dann guckst Du dumm aus der Wäsche.
( mir selber übrigens schon passiert - ein Arbeitgeber hatte mich nicht angemeldet - was ich damals erst durch einen Unfall überhaupt bemerkte - mit der Folge das der Arbeitgeber alles für mehrere Monate nachbezahlen mußte und eine dicke Geldstrafe bekam )