Nichts. Wieso fragst du? Was müsste man denn deiner Meinung nach vorweisen?
Vorweisen muss niemand was.
Bei Sorgerechtsveränderungen steht im Vordergrund, was dem Kind nützt.
Die Begründung "... weil es mein Recht ist..." nützt dem Kind erstmal nichts.
Mir ist klar, dass Väter bislang in diesen Fällen stark benachteiligt wurden, was ja auch vom Europäischen Gerichtshof gerügt wurde und nun
langsam in Urteilen und Sorgerechtsreformen Niederschlag findet. Ich gehe in jedem Fall konform, dass künftig auch nicht verheiratete Väter automatisch, sofern sie nicht widersprechen, mit sorgeberechtigt sein sollten.
Dafür müssen aber Gesetzesänderungen her und das wird dann neu geborenen Kindern Und ihren Vätern helfen.
In bestehenden Konstellationen sollte man trotzdem behutsam bleiben. Wie andere hier schon ausgeführt haben, hat man nicht viel davon, mit sorgeberechtigt zu sein. Dafür nun einen Gerichtsstreit mit Jugendamtsbeteiligung, Verfahrenspflegern, Hausbesuchen, gar noch Gutachtern , vom zaun zu brechen, sollte schon wohlüberlegt sein.
Zumal
gemeinsame Sorge nur dann wirklich funktioniert, wenn die Eltern willens sind,
gemeinsam die Dinge zum Wohle des Kindes zu entscheiden. In dem Moment, in dem das nicht möglich ist (und da ist es egal, wer da quer schießt), wird das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Wohl des Kindes entsprechen und da hoffe ich dann auf weitsichtige Richter, die das nicht verteilen, damit ein erwachsener Mensch ohne Rücksicht auf Verluste sein Recht bekommt.
Daher muss immer die erste Frage sein: was soll die künftige gemeinsame Sorge dem Kind nützen?