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Was kostet ein Prozeß vor dem Familiengericht?

  • Starter*in Starter*in GastIngrid
  • Datum Start Datum Start
Sich nach dem Werdegang kann sich der Vater auch beim Jugendamt/ im Heim erkundigen.

Tja,das wäre ja schön,wenn das Jugendamt so handeln würde.Das hat mein Mann alles durch.Er wollte Infos haben und möchte sie auch heute noch und bekommt sie nicht.Die Begründung lautet er hat kein Sorgerecht und somit auch nicht das Recht Infos über seinen Sohn zu erhalten.Auch hat das Heim damals keine Informationen gegeben,weil die Mutter es nicht wollte.
 
Sich nach dem Werdegang kann sich der Vater auch beim Jugendamt/ im Heim erkundigen.

Tja,das wäre ja schön,wenn das Jugendamt so handeln würde.Das hat mein Mann alles durch.Er wollte Infos haben und möchte sie auch heute noch und bekommt sie nicht.Die Begründung lautet er hat kein Sorgerecht und somit auch nicht das Recht Infos über seinen Sohn zu erhalten.Auch hat das Heim damals keine Informationen gegeben,weil die Mutter es nicht wollte.

Wenn er Umgang hätte, hätte er automatisch Informationen. Und auch nicht sorgeberechtigten Elternteilen stehen Basisinfomationen, wie ein kurzer Gesundheitsbericht, Halbjahres- und Endjahreszeugnisse sowie ein aktuelles Foto zu.
 
Nichts. Wieso fragst du? Was müsste man denn deiner Meinung nach vorweisen?

Vorweisen muss niemand was.

Bei Sorgerechtsveränderungen steht im Vordergrund, was dem Kind nützt.

Die Begründung "... weil es mein Recht ist..." nützt dem Kind erstmal nichts.

Mir ist klar, dass Väter bislang in diesen Fällen stark benachteiligt wurden, was ja auch vom Europäischen Gerichtshof gerügt wurde und nun langsam in Urteilen und Sorgerechtsreformen Niederschlag findet. Ich gehe in jedem Fall konform, dass künftig auch nicht verheiratete Väter automatisch, sofern sie nicht widersprechen, mit sorgeberechtigt sein sollten.

Dafür müssen aber Gesetzesänderungen her und das wird dann neu geborenen Kindern Und ihren Vätern helfen.

In bestehenden Konstellationen sollte man trotzdem behutsam bleiben. Wie andere hier schon ausgeführt haben, hat man nicht viel davon, mit sorgeberechtigt zu sein. Dafür nun einen Gerichtsstreit mit Jugendamtsbeteiligung, Verfahrenspflegern, Hausbesuchen, gar noch Gutachtern , vom zaun zu brechen, sollte schon wohlüberlegt sein.

Zumal gemeinsame Sorge nur dann wirklich funktioniert, wenn die Eltern willens sind, gemeinsam die Dinge zum Wohle des Kindes zu entscheiden. In dem Moment, in dem das nicht möglich ist (und da ist es egal, wer da quer schießt), wird das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Wohl des Kindes entsprechen und da hoffe ich dann auf weitsichtige Richter, die das nicht verteilen, damit ein erwachsener Mensch ohne Rücksicht auf Verluste sein Recht bekommt.

Daher muss immer die erste Frage sein: was soll die künftige gemeinsame Sorge dem Kind nützen?
 
Die Begründung "... weil es mein Recht ist..." nützt dem Kind erstmal nichts.

Wenn sich Eltern auf der Elternebene gleichberechtigter begegnen können, dient das dem Verhältnis untereinander und wirkt sich letztendlich sehr wohl nutzvoll auf die Kinder aus. Von daher sollte eine deutliche Rechte / Pflichten Schieflage vermieden werden. Wenn ein Elternteil aufgrund dessen angesäuert ist dauert es nämlich nicht lange bis eins das andere ergibt und das ganze Verhältnis unter die Gürtellinie rutscht.

Ich glaube nicht, dass das oftmals gehörte gejaule von "Zuchtbullen und Zahlonkeln" bislang förderlich für die Elternebene war. Aber dann förderlich für die Vater / Kind Beziehung und dem Wohl des Kindes? Wohl kaum...

Das sollte man vielleicht auch mal bedenken wenn immerzu so streng am "Kindeswohl" geklammert wird. Dies umfasst nämlich einiges mehr und greift schon viel weiter oben im Elternbereich.
 
Wenn sich Eltern auf der Elternebene gleichberechtigter begegnen können, dient das dem Verhältnis untereinander und wirkt sich letztendlich sehr wohl nutzvoll auf die Kinder aus. Von daher sollte eine deutliche Rechte / Pflichten Schieflage vermieden werden. Wenn ein Elternteil aufgrund dessen angesäuert ist dauert es nämlich nicht lange bis eins das andere ergibt und das ganze Verhältnis unter die Gürtellinie rutscht.

Richtig und grundsätzlich ja. Ich bin auch dafür, dass sich grundlegend etwas ändert. Auf Gesetzesebene.

Ich glaube nicht, dass das oftmals gehörte gejaule von "Zuchtbullen und Zahlonkeln" bislang förderlich für die Elternebene war. Aber dann förderlich für die Vater / Kind Beziehung und dem Wohl des Kindes? Wohl kaum...

Wie meinst Du das? Ich habe weder das Eine noch das Andere behauptet.

Das sollte man vielleicht auch mal bedenken wenn immerzu so streng am "Kindeswohl" geklammert wird. Dies umfasst nämlich einiges mehr und greift schon viel weiter oben im Elternbereich.

Auch hier: mir fehlt der Bezug. Kannst Du mal konkretisieren? Und: woran, außer dem Kindeswohl, sollte man sich orientieren?
 
Wenn er Umgang hätte, hätte er automatisch Informationen. Und auch nicht sorgeberechtigten Elternteilen stehen Basisinfomationen, wie ein kurzer Gesundheitsbericht, Halbjahres- und Endjahreszeugnisse sowie ein aktuelles Foto zu.



Wenn die Kindsmutter mitspielen würde,könnte mein Mann ja auch den Umgang wahr nehmen.Das Jugendamt gibt meinem Mann keinerlei Infos und die Kindsmutter ist zu keinem Gespräch bereit.Was einem Vater zusteht und was er bekommt,sind leider 2 verschiedene paar Schuhe.
Mein Mann wäre der letzte der beim gemeinsamen SR der Mutter nicht entgegenkommen würde.Er möchte einfach nur Informationen bekommen,da niemand mit der Sprache raus rückt.Das kann ja nun wirklich nicht zu viel sein.
 
Wenn die Kindsmutter mitspielen würde,könnte mein Mann ja auch den Umgang wahr nehmen.Das Jugendamt gibt meinem Mann keinerlei Infos und die Kindsmutter ist zu keinem Gespräch bereit.Was einem Vater zusteht und was er bekommt,sind leider 2 verschiedene paar Schuhe.
Mein Mann wäre der letzte der beim gemeinsamen SR der Mutter nicht entgegenkommen würde.Er möchte einfach nur Informationen bekommen,da niemand mit der Sprache raus rückt.Das kann ja nun wirklich nicht zu viel sein.

Dann geht man zum Familiengericht und beantragt formlos die Regelung des Umganges.

Damit wäre der erste Schritt getan. Wenn das Kind eh nicht bei der Mutter lebt, dürfte das nicht allzu schwierig sein.
 

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