Portion Control
Urgestein
Wie meinst Du das? Ich habe weder das Eine noch das Andere behauptet.
Du hattest geschrieben "weil es mein Recht ist" würde das noch lange nicht dem Kindeswohl dienen. Und ich hatte innerhalb meines Beitages versucht zu erläutern, das dieses Gefühl ob Gleichbehandlung oder nicht, durchaus maßgeblich für das Verhältnis sowohl zwischen den Eltern, als auch für das Vater / Kind - Verhältnis sein kann. Dementsprechend würde dies sehr wohl auch dem Kindeswohl dienen.
Auch hier: mir fehlt der Bezug. Kannst Du mal konkretisieren? Und: woran, außer dem Kindeswohl, sollte man sich orientieren?
Auch dies hat damit zu tun. Das Kindeswohl umfasst deutlich mehr als nur die Tatsache, wie viele Freunde das Kind im Kindergarten besitzt und ob sich die Kindsmutter kümmert. Entscheidend ist auch und das versuche ich jetzt bereits das dritte mal zu erklären, ob die Elternebene funkioniert.
Quertreiber gibt es natürlich auf beiden Seiten und kann nur individuell betrachtet werden. Aber ich denke, per Gesetz einen von beiden bereits grundsätzlich zu benachteiligen und somit zu verärgern, kann unmöglich förderlich für das Kindeswohl sein. Deshalb wurden diese Gesetze ja auch nachgebessert.
Ich sehe das aber auch so wie du, dass man jetzt vermeiden sollte, pauschal jeden Altfall dahingehend zu aktualisieren.