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Was kostet ein Prozeß vor dem Familiengericht?

  • Starter*in Starter*in GastIngrid
  • Datum Start Datum Start
Wie meinst Du das? Ich habe weder das Eine noch das Andere behauptet.

Du hattest geschrieben "weil es mein Recht ist" würde das noch lange nicht dem Kindeswohl dienen. Und ich hatte innerhalb meines Beitages versucht zu erläutern, das dieses Gefühl ob Gleichbehandlung oder nicht, durchaus maßgeblich für das Verhältnis sowohl zwischen den Eltern, als auch für das Vater / Kind - Verhältnis sein kann. Dementsprechend würde dies sehr wohl auch dem Kindeswohl dienen.

Auch hier: mir fehlt der Bezug. Kannst Du mal konkretisieren? Und: woran, außer dem Kindeswohl, sollte man sich orientieren?

Auch dies hat damit zu tun. Das Kindeswohl umfasst deutlich mehr als nur die Tatsache, wie viele Freunde das Kind im Kindergarten besitzt und ob sich die Kindsmutter kümmert. Entscheidend ist auch und das versuche ich jetzt bereits das dritte mal zu erklären, ob die Elternebene funkioniert.

Quertreiber gibt es natürlich auf beiden Seiten und kann nur individuell betrachtet werden. Aber ich denke, per Gesetz einen von beiden bereits grundsätzlich zu benachteiligen und somit zu verärgern, kann unmöglich förderlich für das Kindeswohl sein. Deshalb wurden diese Gesetze ja auch nachgebessert.

Ich sehe das aber auch so wie du, dass man jetzt vermeiden sollte, pauschal jeden Altfall dahingehend zu aktualisieren.
 
Dann geht man zum Familiengericht und beantragt formlos die Regelung des Umganges.

Damit wäre der erste Schritt getan. Wenn das Kind eh nicht bei der Mutter lebt, dürfte das nicht allzu schwierig sein.


Das Kind lebt wieder bei der Mutter.Sie hat das Kind nach 1 Jahr wieder nach Hause geholt und selbst wo das Kind fremd untergebracht war,dürfte mein Mann das Kind nicht sehen.Das gericht sagt ja,Mama sagt nein und Jugendamt spielt schön das Spiel der Mutter mit.
Und alle Umgangstermine wurden bei Gericht geregelt und kurz vor Beginn des Umgangs gekänzelt.Anruf beim Jugendamt scheiterte,Gesprächstermine,wieso abgesagt wurde,beim Jugendamt wurden vom Jugendamt abgelehnt.Beschwerde beim Obersten Chef des Jugendamtes blieben bis heute unbeantwortet.
Da fragt man sich schon was für Rechte hat man eigentlich noch wenn keiner mitarbeitet.Mein Mann hat einige Gerichtstermine hinter sich und jedes mal recht bekommen,aber mehr auch nicht.Anscheinend ist das was auf dem Blatt Papier steht nichts Wert.
 
Mein Mann hat einige Gerichtstermine hinter sich und jedes mal recht bekommen,aber mehr auch nicht.Anscheinend ist das was auf dem Blatt Papier steht nichts Wert.

Im allgemeinen ist das "Recht bekommen" verbunden mit Regelungen, die das Gericht trifft um die Umsetzung des Rechts zu gewährleisten/regeln.

WAS ist als sein Recht befunden worden?
Und was waren die Regelungen, die dazu vereinbart/angeordnet wurden?
Wieso waren diese trotz Gerichtsanordnung nicht umsetzbar?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim letzten mal wurden vom Gericht eine Anwältin für Kinder eingeschaltet,die führte mit beiden Elternteilen Gespräche.Die ersten beiden Gespräche hatte die Mutter abgesagt.Dann kamen 1 oder 2 Termine wo Gespräche geführt wurden.Bei einem Gespräch wurde ein Termin und Ort ausgemacht wo der erste Umgang statt finden sollte,beide Elternteile hatten dem zugesagt.Kurz vor Umgang wurde der Termin vom Jugendamt abgesagt,mit der Begründung das der Ort nicht richtig ist.Stimmt,bei Gericht wurde gesagt in der Einrichtung sollte das erste Treffen von Vater und Sohn statt finden,aber die Mutter,sowie der Vater hatten den vorgeschlagenen Ort von der Anwältin für Kinder zugestimmt.Die Mutter hätte doch sofort nein sagen können und auch sagen können das es in der Einrichtung statt finden soll.Meinem Mann war es erst garnicht so aufgefallen,er war froh so weit gekommen zu sein.
Nachdem die Absage kam,waren noch Gespräche offen,wo mein Mann leider einen Termin falsch eingetragen hatte und den letzten Termin verschieben musste,da ich selber zu der Zeit Vertretungsweise Arbeiten musste und mein Mann auf unsere Kinder aufpassen musste.Den letzten Termin hatte die Mutter ganz abgeblasen,weil sie psyschisch das nicht mehr schafft.
Mein Mann hatte mehrmals versucht weitere Gespräche zu führen,die aber von der Mutter abgesagt bzw.verweigert wurden.Das hatte mein Mann dann auch unserem Anwalt gemeldet und auch dem Jugendamt,wieso der Umgangstermin nicht verschoben wurde,anstatt ihn gleich abzusagen.
Das Jugendamt hat sich dazu nie geäussert und verweigert seit dem jegliche zusammenarbeit und gibt auch keine Informationen.Währenddessen erzählt die Mutter überalle rum,daß mein Mann kein Interesse an seinem Sohn hat und sich nie meldet.
 

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