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Berkq

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
gestern Morgen war ich zusammen mit meiner Mutter im Supermarkt. Sie ist schon über 70 und so gehen wir gemeinsam einkaufen. Aus unerklärlichen Gründen pöbelte sie ein Mann an, der auch handgreiflich wurde. Ich ging dazwischen und habe diesem Mann einen Faustschlag versetzt. Er fiel dann um und mit dem Kopf gegen ein Regal. Er war bewusstlos und verstarb auf dem Weg ins KH. Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen, weitere Infos habe ich nicht.

Ich bin am Ende. Ich habe einen Menschen auf dem Gewissen und weiß nicht was mir sonst noch so bevorsteht. Zumindest bin ich nicht in Untersuchungshaft oder so.
 
Hallo zusammen,
gestern Morgen war ich zusammen mit meiner Mutter im Supermarkt. Sie ist schon über 70 und so gehen wir gemeinsam einkaufen. Aus unerklärlichen Gründen pöbelte sie ein Mann an, der auch handgreiflich wurde. Ich ging dazwischen und habe diesem Mann einen Faustschlag versetzt. Er fiel dann um und mit dem Kopf gegen ein Regal. Er war bewusstlos und verstarb auf dem Weg ins KH. Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen, weitere Infos habe ich nicht.

Ich bin am Ende. Ich habe einen Menschen auf dem Gewissen und weiß nicht was mir sonst noch so bevorsteht. Zumindest bin ich nicht in Untersuchungshaft oder so.

- erstelle für dich selbst ein Gedächtnisprotokoll, solange alles noch frisch in deinem Gedächtnis ist mit so vielen Details wie möglich (was hat er gesagt und getan, was deine Mutter, was du, was irgendwelche Dritte, was ist wie passiert, welche Details der Umgebung,...)

- Wende dich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht, bevor du mit anderen darüber sprichst

- du bist verständlicherweise bedrückt.

Evtl kann dir ein Gespräch mit einem Seelsorger oder Psychologen helfen.
 
Wieso wurde ein Unbekannter Deiner Mutter gegenüber handgreiflich? Wichtig sind Zeugen, Videoaufnahmen, die die Situation klären können. Sofort zum Anwalt, dann geht alles seinen Weg.
 
In Supermärkten gibt es meistens Überwachungskameras, wegen der Ladendiebe. Wenn der Typ vorher gepöbelt hat, hat das garantiert jemand mitbekommen, Ihr wart sicher nicht die einzigen im Laden.
Die Sache dürfte ziemlich eindeutig sein, Selbstverteidigung in Notwehr (eine alte Dame angreifen, geht gar nicht), dazu warst Du absolut befugt, und ob der Typ jetzt nur wegen Deiner Gegenwehr an das Regal geknallt ist oder weil er wegen Drogen oder sonstwas sowieso schon unsicher auf den Beinen war und jeder ihn mit einer Feder hätte umstupsen können - oder er im nächsten Moment über die eigenen Beine gefallen wäre - das wird die Obduktion klären.
Mach Dir wegen der Sache nicht zu viel Gewissen. Manche Leute fordern ihr Schicksal regelrecht heraus - wer hat noch nicht solche pöbelnden Typen erlebt, die auch gewalttätig werden können - und manche davon geraten dabei einfach an den Falschen, jemanden der sich zu wehren traut. Wahrscheinlich hat er gar nicht damit gerechnet, daß Du Dich traust zuzuschlagen. Und wahrscheinlich hat der Mann auch schon eine ganze Liste anderer Gelegenheiten, wo er unfein aufgefallen ist, Pöbler bleiben Pöbler.

Laß uns jedenfalls wissen, wie die Sache weitergeht.
 
Kaum zu glauben dass du da nicht mitgenommen wurdest von der Polizei. Kein Verhör, keine vorübergehende Festnahme?
Wenn die 70jährige Mutter dabeisteht, die tätlich angegriffen wurde und auch den Rest mitbekommen hat? Da dürfte die Sorge für diese Frau vorrangig gewesen sein, durch den Sohn nämlich. Die Polizei kann da nicht den Sohn abführen und die Frau einfach stehen lassen, vor allem wenn der Fall klar und eindeutig ist. Vor Gericht kommt die Sache auf jeden Fall, es gab einen Toten, aber der Tatbestand der Notwehr ist ziemlich eindeutig. Und es würde mich nicht wundern, wenn der Angreifer kein unbeschriebenes Blatt war. Eine alte Frau schlägern wollen, weil sie halt ein leichtes Opfer ist, echt jetzt ...
 
Wenn die 70jährige Mutter dabeisteht, die tätlich angegriffen wurde und auch den Rest mitbekommen hat? Da dürfte die Sorge für diese Frau vorrangig gewesen sein, durch den Sohn nämlich. Die Polizei kann da nicht den Sohn abführen und die Frau einfach stehen lassen, vor allem wenn der Fall klar und eindeutig ist. Vor Gericht kommt die Sache auf jeden Fall, es gab einen Toten, aber der Tatbestand der Notwehr ist ziemlich eindeutig. Und es würde mich nicht wundern, wenn der Angreifer kein unbeschriebenes Blatt war. Eine alte Frau schlägern wollen, weil sie halt ein leichtes Opfer ist, echt jetzt ...
Für die Polizei ist da erst einmal nur klar, dass ein Mensch totgeschlagen wurde.

Und da nimmt man normalerweise den Täter fest. Und lässt ihn höchstens wieder laufen wenn es sich herausstellt dass es Notwehr war.

Bis dahin ist sowas Körperverletzung mit Todesfolge und natürlich darf man da nicht einfach nachhause gehen.

Selbstjustiz ist auch nicht erlaubt. Wo kämen wir da hin, wenn man jemanden totprügeln darf und dann heimgehen ohne Verhör auch noch.

Jeder Mensch wird erstmal festgenommen wenn er jemanden getötet hat.
 

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