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Was blüht mir jetzt?

Er wurde nicht totgeschlagen. Sondern ist mit dem Kopf gegen ein Regal geknallt, laut Schilderung. Wir wissen nicht wie heftig der Schlag war, oder ob der Angreifer sowieso schwach auf den Beinen war, wegen Drogenkonsum oder aus anderen Gründen, so daß selbst ein leichter Wischer ihn flachlegen konnte. Ansehen tut man so was jemandem nicht unbedingt, wenn einer im Rausch oder Wahn auf Godzilla macht.
 
Außerdem kann ich mir vorstellen, daß weitere Zeugen anwesend waren, die die Szene beobachtet haben, andere Kunden oder Angestellte des Marktes, die den Pöbler rauswerfen wollten. Wenn genug Augenzeugen das gleiche bezeugen, hat die Polizei wenig Arbeit.
 
Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Grund zur Festnahme.

Sonst könnte der Bruder vom Toten ja auch den TE so verprügeln wenn der ihm entgegenläuft, dass er tot ist, und dann gemütlich heimgehen.

Wie im Wilden Westen.
 
Körperverletzung mit Todesfolge hat eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren als Konsequenz. In minderschweren Fällen aber deutlich weniger und im Falle von Notwehr sogar straffrei. Notwehr kann auch gelten, wenn man andere verteidigt.

Du brauchst einen Anwalt, ganz dringend.
 
Für die Polizei ist da erst einmal nur klar, dass ein Mensch totgeschlagen wurde.

Und da nimmt man normalerweise den Täter fest. Und lässt ihn höchstens wieder laufen wenn es sich herausstellt dass es Notwehr war.

Bis dahin ist sowas Körperverletzung mit Todesfolge und natürlich darf man da nicht einfach nachhause gehen.

Selbstjustiz ist auch nicht erlaubt. Wo kämen wir da hin, wenn man jemanden totprügeln darf und dann heimgehen ohne Verhör auch noch.

Jeder Mensch wird erstmal festgenommen wenn er jemanden getötet hat.
Wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, gibt es auch keinen Anlass für eine Festnahme oder gar Untersuchungshaft. Der TE konnte seine Personalien angeben, war vermutlich kooperativ und hat eine 70-jährige Mutter die er schützen wollte. Er ist also offensichtlich weder Amokläufer, kein Terrorist, nicht psychisch labil, zu verdunkeln gibt es nichts und Fluchtgefahr ist auch eher abwegig. Außerdem ist nicht klar, wann die Polizei die Personalien aufgenommen hat. Wenn das Opfer da nach Kenntnisstand der Polizei noch gelebt hat, gibt es erst recht keinen Festnahmegrund.
 
Ich denke das die Polizei die Überwachungsvideos auswertet um den tathergang zu sehen bzw. zu rekonstruieren, du kannst also nur abwarten ob du in Haft genommen wirst, das könnte der fall sein wenn die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde.
Dann wäre es Totschlag = Haftstrafe bis 10 Jahre.

Wenn du Glück hast werten sie es als bedauerlichen Unfall.
 
Ich denke das die Polizei die Überwachungsvideos auswertet um den tathergang zu sehen bzw. zu rekonstruieren, du kannst also nur abwarten ob du in Haft genommen wirst, das könnte der fall sein wenn die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde.
Dann wäre es Totschlag = Haftstrafe bis 10 Jahre.

Wenn du Glück hast werten sie es als bedauerlichen Unfall.
Totschlag setzt Vorsatz voraus. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit also raus, wenn es sich so abgespielt hat wie der TE es beschreibt.
 
Wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, gibt es auch keinen Anlass für eine Festnahme oder gar Untersuchungshaft. Der TE konnte seine Personalien angeben, war vermutlich kooperativ und hat eine 70-jährige Mutter die er schützen wollte. Er ist also offensichtlich weder Amokläufer, kein Terrorist, nicht psychisch labil, zu verdunkeln gibt es nichts und Fluchtgefahr ist auch eher abwegig. Außerdem ist nicht klar, wann die Polizei die Personalien aufgenommen hat. Wenn das Opfer da nach Kenntnisstand der Polizei noch gelebt hat, gibt es erst recht keinen Festnahmegrund.
Und die Polizei kann das nach 5 Minuten beurteilen dass keine fluchtgefahr besteht.

Man schlägt jemanden versehentlich tot, und muss nicht mal zur Polizei zum Verhör?

Also wenn das in Deutschland so zuging würde mich das schon etwas schockieren.

Ihr könntet ja mal googeln was die Polizei bei körperverletzung mit Todesfälle unternimmt.
 

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