Eine Rechtsstaatlichkeit, wie sie Dir vorschwebt, kann aber nur funktionieren, wenn JEDER die Gesetze und Rechtmäßigkeiten akzeptiert!
Du darfst mir immer gerne widersprechen....
😉
Das erscheint mir nur nicht logisch, liebe Acromantula, wenn deine Vorbedingung (alle müssen sich daran halten) erfüllt wäre, brauchten wir kein Strafgesetzbuch!
Eine Rechstaatlichkeit ist dann gegeben, wenn eine demokratische Entscheidungsfindung stattfindet, eine Gewaltenteilung da ist und jeder, auch der Staat selbst und ohne ansehen der Person, grundsätzlich gleiche Rechte vor dem Gesetz hat, bzw. staatliche Entscheidungen überprüfbar (Verfassungsgericht) sind.
Den Tätern war das TierSchG in diesem Fall völligst egal... aber das Opfer (in dem Fall der Hundehalter) hat die Gesetze dann bitte zu akzeptieren..? Das ist in meinen Augen schon ein gewisses Ungleichgewicht.
Hör mal, so unpräzise drücke ich mich doch nicht aus....
Dem Opfer steht die Möglichkeit zu Anzeige zu erstatten und auf die Strafverfolgung und Gerichte zu vertrauen. Er muss, nein besser gesagt, denn darum geht es hier, er darf nicht selbst Rache üben.
Und bitte, wo stellt sich da eine Frage des Gesetzes?
Kein Strafgesetzbuch kann vorbeugend wirken und der Begriff der Abschreckung wird überbewertet.
Die Zahl der verurteilten Straftäter hingegen schon eher.
Soll es etwa ein Gesetz geben, dass nur der, der skrupellos und stark genug ist, zu vergelten, sein Recht bekommt?
Sorry, wenn ich da auch nochmal widerspreche... ich halte den ersten Satz für Augenwischerei. Hab die Sache mit dem politischen Engagement bei meinem Ex-Mann miterlebt. Der hat sich seit seiner Jugend politisch engagiert, ist jahrelang zu jeder Parteisitzung gerannt und hat es durch seine Hartnäckigkeit tatsächlich irgendwann zu einem Sitz im Stadtparlament gebracht.
Nur wird auf dieser Ebene höchstens mal über eine neue Abgaben-Ordnung, die 1.063-ste Gestaltungssatzung für die Friedhöfe oder eine neue Straße entschieden – Einfluss auf die Gesetzgebung ist auf dieser Ebene nicht möglich. Auf die wirkliche Entscheidungsebene zu kommen, ist doch für Otto-Normalbürger, der neben der Politik auch noch einem Vollzeit-Beruf nachgehen muss, nahezu unmöglich.
Laut unserer Verfassung tragen Parteien maßgeblich dazu bei, den politischen Willen zu bilden. Daher ist dein Ansatz falsch.
Jede kleinste Ebene der zivilen und parteilichen Willenbildung ist in der Lage Leitanträge bis zum jeweiligen Bundesparteitag zur Abstimmung zu bringen.
Auch können Organisationen dies tun, was auch rege geschieht. Es besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, ebenfalls Anträge und Petitionen an den Bundestag zu richten.
Der von dir beschriebene Stadtrat hat sicher vornehmlich andere Aufgaben, obwohl Städte und Gemeinden (hoffendlich) Kriminalprävention betreiben, weil in erster Linie sie als Ordnungshoheit auf ihrem Gebiet zuständig sind.
Ja Politik ist nicht immer spektakulär und schnell. Doch wenn diese Willenbildung nicht funktionieren würde, dann könnte dein Mann, wie es bis Mitte der 50er-Jahre war, ohne deine Zustimmung deine Stellung im Betrieb kündigen
🙄 oder Vergewaltigung in der Ehe wäre eben nicht strafbar usw.
Verbrechen müssen verhindert, wenn sie dennoch passieren, bestraft werden. Ich wundere mich, wie wenig Vertrauen unserem Staat entgegen gebracht wird.
Dazu sollte man sich vielleicht mal auf der Welt umschauen, wie wenig dort der Bürger geschützt wird.
Das bringt vielleicht zu einer gewissen Sachlichkeit, im Bezug zur Strafverfolgung, zurück.