natasternchen
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Natürlich war es richtig, ihn anzuzeigen. Das, was Barbara21 sagt, ist komplett falsch, wie ich Dir als Volljuristin, die im Referendariat auch Anklagten wegen Vergewaltigung in tatsächlichen Fällen geschrieben hat, versichern kann.
Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach 261 StPO: Wenn der Richter Dir glaubt, alles plausibel ist und die Indizien für Dich sprechen, wird der Täter verurteilt. Auch ohne Zeugen. Du hast mehrfach nein gesagt. Das reicht, man muss nicht schreien und treten. Und genau solche Verurteilungen habe ich auch schon oft erlebt.
Viel Glück und viel Erfolg!
Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach 261 StPO: Wenn der Richter Dir glaubt, alles plausibel ist und die Indizien für Dich sprechen, wird der Täter verurteilt. Auch ohne Zeugen. Du hast mehrfach nein gesagt. Das reicht, man muss nicht schreien und treten. Und genau solche Verurteilungen habe ich auch schon oft erlebt.
Viel Glück und viel Erfolg!