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War es eine Vergewaltigung?

Natürlich war es richtig, ihn anzuzeigen. Das, was Barbara21 sagt, ist komplett falsch, wie ich Dir als Volljuristin, die im Referendariat auch Anklagten wegen Vergewaltigung in tatsächlichen Fällen geschrieben hat, versichern kann.

Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach 261 StPO: Wenn der Richter Dir glaubt, alles plausibel ist und die Indizien für Dich sprechen, wird der Täter verurteilt. Auch ohne Zeugen. Du hast mehrfach nein gesagt. Das reicht, man muss nicht schreien und treten. Und genau solche Verurteilungen habe ich auch schon oft erlebt.

Viel Glück und viel Erfolg!
 
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Re: War es eine Vergewaltigung?
Natürlich war es richtig, ihn anzuzeigen. Das, was Barbara21 sagt, ist komplett falsch, wie ich Dir als Volljuristin, die im Referendariat auch Anklagten wegen Vergewaltigung in tatsächlichen Fällen geschrieben hat, versichern kann.

Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nach 261 StPO: Wenn der Richter Dir glaubt, alles plausibel ist und die Indizien für Dich sprechen, wird der Täter verurteilt. Auch ohne Zeugen. Du hast mehrfach nein gesagt. Das reicht, man muss nicht schreien und treten. Und genau solche Verurteilungen habe ich auch schon oft erlebt.

Viel Glück und viel Erfolg!

Danke dir.
Ich hoffe, liebe TE, das gibt dir etwas Sicherheit. Du hast alles richtig gemacht.
 
Außerdem kann das dennoch erfolgreich sein. Die Chance ist gering.

Die Chance ist nicht gering, es werden nur immer die Fälle in den Medien verbreitet, die Spektakulär sind und das sind oft Freisprüche.

Für die STA ist erstmal ein wichtiges Indiz, was das ZStV. Dort steht alles drin, egal, ob nach 170 II StPO eingestellt wurde (Mangel an Beweisen) oder 153 oder sonst was.

Ich habe in der Abfrage selbst bei 40jährigen oft gesehen, das dort Anzeigen vermerkt waren, die 25 Jahre her waren. Gefühlt wird da nichts gelöscht. Das ZStV steht für Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und hat NICHTS mit dem Vorstrafenregister zu tun, wo viel zu schnell gelöscht wird. Eine einfache Vergewaltigung wird z.B. nach 5 Jahren als Vorstrafe gelöscht, ein Kindesmissbrauch leider auch. Nach 5 Jahren kann der Missbrauchstäter wieder im Kindergarten arbeiten. Täterschutz vor Opferschutz, aber das ist ein anderes Thema.

Mein Staatsanwalt hat in der Ausbildung fast alle V*** angeklagt, wenn er schon eine ältere Anzeige aus diesem Bereich im ZStV hatte. Wo Rauch ist, ist auch Feuer, pflegte er zu sagen. Wohlgemerkt, es geht hier ja nur um die Anklageerhebung, verurteilen muss ihn dann ja das Gericht. Die STA muß nur "genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" sehen. Genau deshalb ist eine Anzeige jeder missbrauchten Frau so wichtig, selbst wenn die erste Anzeige eingestellt wird, da dies in jedem Fall im ZStV landet und beim nächsten mal dann....Zack!
 
Zuletzt bearbeitet:
In Österreich wäre das nicht korrekt. Solche Fälle gab es schon. Da wurde zwar freigesprochen, aber mit einer Beiklausel. Irgendwas wie "im Zweifel". Das ist zwar ein Freispruch, verhindert aber, dass es nicht möglich ist, eine Gegenklage auf Verleumdung zu machen. Man darf dann nur nach dem Prozess nicht rumrennen und sagen, dass jemand ein V*** ist. Die Anzeige an sich aber wird nicht bestraft. Wäre ja auch bekloppt.

Gibt es sowas nicht auch in Deutschland?

Verleumdung wäre es wohl nicht sondern eher https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Die Fälle sind aber selten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Chance ist nicht gering, es werden nur immer die Fälle in den Medien verbreitet, die Spektakulär sind und das sind oft Freisprüche.

Für die STA ist erstmal ein wichtiges Indiz, was das ZStV. Dort steht alles drin, egal, ob nach 170 II StPO eingestellt wurde (Mangel an Beweisen) oder 153 oder sonst was.

Ich habe in der Abfrage selbst bei 40jährigen oft gesehen, das dort Anzeigen vermerkt waren, die 25 Jahre her waren. Gefühlt wird da nichts gelöscht. Das ZStV steht für Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und hat NICHTS mit dem Vorstrafenregister zu tun, wo viel zu schnell gelöscht wird. Eine einfache Vergewaltigung wird z.B. nach 5 Jahren als Vorstrafe gelöscht, ein Kindesmissbrauch leider auch. Nach 5 Jahren kann der Missbrauchstäter wieder im Kindergarten arbeiten. Täterschutz vor Opferschutz, aber das ist ein anderes Thema.

Mein Staatsanwalt hat in der Ausbildung fast alle V*** angeklagt, wenn er schon eine ältere Anzeige aus diesem Bereich im ZStV hatte. Wo Rauch ist, ist auch Feuer, pflegte er zu sagen. Wohlgemerkt, es geht hier ja nur um die Anklageerhebung, verurteilen muss ihn dann ja das Gericht. Die STA muß nur "genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" sehen. Genau deshalb ist eine Anzeige jeder missbrauchten Frau so wichtig, selbst wenn die erste Anzeige eingestellt wird, da dies in jedem Fall im ZStV landet und beim nächsten mal dann....Zack!
Ich danke dir.
 
Es gibt Opferanwälte. Ich habe damit gute Erfahrungrn gemacht. Dort wird genau gefragt, damit es auch für die Anzeige stichhaltig ist. Alkohol ist böse. Aber er gibt einem ja nicht sofort die Schuld.
 
Genau. Und wen ich nachts an der Bushaltestelle stehe und da kommen drei Leute und rauben mich aus, bin ich selbst Schuld. Es ist ja bekannt, dass nachts auch obskure Gestalten unterwegs sind.
Diese Argumentation ist abwegig. Ich denke auch nicht dass auf dieser Basis dass Strafverfahren geführt wird.
Wird es nicht.
 
Die Begrifflichkeiten gehen etwas durcheinander. Täter ist man erst wenn man verurteilt wurde. Vorher ist man Beschuldigter. Und Geschädigte ist man auch erst wenn das Urteil dies aussagt. Weiß gar nicht was man da vorher ist.
Dem Anzeigenersatter kommt die geringste Rolle zu. Der Sachverhalt muss von Amts wegen ermittelt werden. Spielt keine Rolle woher die Staatsanwaltschaft diese Informationen hat. Für ein Strafverfahren muss es also keine Strafanzeige geben, das ist nur ein Weg von vielen.
 
Die Begrifflichkeiten gehen etwas durcheinander. Täter ist man erst wenn man verurteilt wurde. Vorher ist man Beschuldigter. Und Geschädigte ist man auch erst wenn das Urteil dies aussagt. Weiß gar nicht was man da vorher ist.
Dem Anzeigenersatter kommt die geringste Rolle zu. Der Sachverhalt muss von Amts wegen ermittelt werden. Spielt keine Rolle woher die Staatsanwaltschaft diese Informationen hat. Für ein Strafverfahren muss es also keine Strafanzeige geben, das ist nur ein Weg von vielen.
Richtig.
 

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