Wenn die zwei verheiratet sind, ist das im Streitfalle egal. Dann gilt die Annahme, dass der Mann für sie mit unterschreiben sollte, wenn sie dann mit einzieht, was als konkludentes Verhalten bewertet würde.
Quelle: einen solchen Streitfall hatte ich mal. War teuer...
Echt jetzt? Das ist ja schräg. Das stammt wahrscheinlich aus Zeiten, als der Mann noch die Berufstätigkeit der Frau verbieten konnte. Aber danke für die Aufklärung, hätte ich nie gedacht.