Da Du so über potentielle Kindeswohlgefährdung nachdenkst: Sicher gibt es Faktoren, bei denen von vornherein von einer bestehenden Kidneswohlgefährdung ausgegangen werden kann, zum Beispiel bei Obdachlosigkeit oder einer schweren bestehenden Suchterkrankung.
Andere Faktoren, die unter bestimmten Umständen gefährdend sein könnten, machen allein noch keine Kindeswohlgefährdung aus. Bei einer Adoption muss man vorher belegen, dass diese Faktoren nicht zutreffen oder gut gehändelt werden können. Und da gibt es bestimmt Abstufungen.
Hier sind die Bedingungen aufgelistet:
https://familienportal.de/familienp...ein-kind-im-inland-adoptieren-moechte--125928
Dort wird auch Gesundheit genannt. Mir stellen sich verschiedene Fragen. Du hast geschrieben, all das wäre schon lange her. Es ist in D ziemlich schwierig zu adoptieren. Daher könntest Du durchaus Recht haben und eigentlich wäre der Zuschlag eher an eine Familie ohne Epilepsie gegangen. Und man sich fragen kann, warum Du trotzdem an diese Familie vermittelt wurdest.
Eine Möglichkeit wäre, das die Epilepsie so leicht verläuft und schon so lange Anfallsfreiheit besteht, dass sie im Alltag quasi keine Rolle mehr spielt.
Nur jetzt im Nachhinein ist es doch ziemlich irrelevant, warum nun damals so verfahren wurde oder ob das so wirklich mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Rolle würde es doch nur dann spielen, wenn Du durch diese Entscheidung in schlechte Hände geraten wärst, eine schlechte Kindheit erlebt und Schaden genommen hättest.
Mal angenommen, wir könnten jetzt belegen, dass der Vermittler falsch gehandelt hat. Welche Konsequenzen hätte dieses Wissen für Dich?