D
Deichgräfin
Gast
Jede erwachsene Person kann sich in Deutschland bewaffnen,
man muß nur die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Waffenrecht
Voraussetzungen zum Erwerb von Schusswaffen
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben oder besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und Co2 - Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb des befriedeten Besitzes wie Wohnung oder Wohngrundstück zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.
Voraussetzung für die Erteilung der WBK ist die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde im Umgang mit Waffen und das Bedürfnis zur Verwendung der Waffe.
Die Zuverlässigkeit wird generell durch die Waffenbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des individuellen Bedürfnisses sind durch die antragstellende Person zu erbringen.
man muß nur die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Kreisverwaltung: Bereiche: Ordnungs- und Gewerberecht: Waffenrecht
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben oder besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und Co2 - Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb des befriedeten Besitzes wie Wohnung oder Wohngrundstück zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.
Voraussetzung für die Erteilung der WBK ist die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde im Umgang mit Waffen und das Bedürfnis zur Verwendung der Waffe.
Die Zuverlässigkeit wird generell durch die Waffenbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des individuellen Bedürfnisses sind durch die antragstellende Person zu erbringen.