Landkaffee
Urgestein
Als meine Schwiegermutter verstarb war ich anwesend, aber nicht die Person, der sie ihre Patientenverfügung ausgehändigt hatte. Ich wusste nicht mal von deren Existenz. Und so hat sie letztlich nichts geholfen.
Es ist wichtig, dass eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht so plaziert wird, dass im Notfall auch alle für die es wichtig sein könnte darauf zurückgreifen können. Sonst ist das nur ein unnütz beschriebenes Stück Papier.
Wohin damit?
Als ich ´mal kurz in einem Krankenhaus arbeitet, da sagte man mir, das med. Personal sei ja nicht einmal im Notfall dazu berechtigt, z.B. Portemonaie oder Brieftasche auf z.B. eine Verfügung hin zu untersuchen.
Eine wirklich gute Lösung ist mir dazu noch nicht eingefallen.
LG
Landkaffee