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Vorsorgevollmacht

Landkaffee

Urgestein
Als meine Schwiegermutter verstarb war ich anwesend, aber nicht die Person, der sie ihre Patientenverfügung ausgehändigt hatte. Ich wusste nicht mal von deren Existenz. Und so hat sie letztlich nichts geholfen. :eek:

Es ist wichtig, dass eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht so plaziert wird, dass im Notfall auch alle für die es wichtig sein könnte darauf zurückgreifen können. Sonst ist das nur ein unnütz beschriebenes Stück Papier.

Wohin damit?
Als ich ´mal kurz in einem Krankenhaus arbeitet, da sagte man mir, das med. Personal sei ja nicht einmal im Notfall dazu berechtigt, z.B. Portemonaie oder Brieftasche auf z.B. eine Verfügung hin zu untersuchen.
Eine wirklich gute Lösung ist mir dazu noch nicht eingefallen.

LG
Landkaffee
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Landkaffee,

wenn man alleine ist, ist das ein Problem.
Ich kann auch jetzt nicht jeden Fall berücksichtigen. Es geht darum, dass kein amtlicher Betreuer eingesetzt wird, denn der ist nicht billig.

Wenn man jedoch eine Person des Vertrauens hat, und seine Adresse angibt. Es wird ja bei der Aufnahme danach gefragt. Außerdem kann man diese Papiere in einem Umschlag mit Vermerk bei sich tragen und bei der Einweisung abgeben.

Wohlgemerkt, wir sprechen über zweierlei Dinge.
Ich sprach über die Einsetzung eines Betreuers, der in meinem Fall auch Entscheidungen über die ärztliche Behandlung treffen kann.

Ich habe keine spezielle Anweisung verfasst, wenn das oder jenes eintrifft, dann möchte ich...
 
G

Gast

Gast
Was für böse Erfahrungen hast du den gemacht?
Ziemlich üble. Anfangs wollte im KH niemand eine Vollmacht oder Patientenverfügung und intensivmedizinische Behandlungen wurden an einem Angehörigen durchgeführt.

Nach Wochen, als der Patient wieder bei Bewusstsein war, wurde plötzlich ein Antrag auf rechtliche Betreuung gestellt, mit der anschließenden Begründung, das bräuchte man ja, um Behandlungen durchführen zu dürfen.

Nun gut - natürlich war eine Vorsorgevollmacht vorhanden, aber "zum Wohle" des Bevollmächtigers sollte man das Ding erst einsetzen, wenn es unbedingt notwendig ist.

Die Betreuungswut in KH ist bezeichnend - von daher: niemals ohne Vorsorgevollmacht, die auch nur bedingt eine rechtliche Betreuung verhindert. Patientenverfügungen schützen davor nicht.
 
G

Gast

Gast
Hallo Landkaffee,

wenn man alleine ist, ist das ein Problem.
Ich kann auch jetzt nicht jeden Fall berücksichtigen. Es geht darum, dass kein amtlicher Betreuer eingesetzt wird, denn der ist nicht billig.
Richtig: so ein Berufsbetreuer verdient locker um die 50 € á h, dabei sollte man aber bedenken, dass das der Steuerzahler finanziert und dass er damit elitäres Denken fördert und im Endeffekt die Staatsgewalt, und dafür ist bekanntlich ja nichts zu teuer.
 

Rhenus

Urgestein
Oh oh Gast,

Richtig: so ein Berufsbetreuer verdient locker um die 50 € á h, dabei sollte man aber bedenken, dass das der Steuerzahler finanziert und dass er damit elitäres Denken fördert und im Endeffekt die Staatsgewalt, und dafür ist bekanntlich ja nichts zu teuer.
aber nur da, wo nichts zu holen ist, sonst wäre mir das auch ziemlich panne.
Ne dein Erspartes ist futsch. Diese Betreuung, ich drücke mich mal vorsichtig aus, hat so eine Eigendynamik....:D

Weißt du man wird auch nach der Gesundung nicht mehr so richtig gesund....;)
 
G

Gast

Gast
Oh oh Gast,

aber nur da, wo nichts zu holen ist, sonst wäre mir das auch ziemlich panne.
Ne dein Erspartes ist futsch. Diese Betreuung, ich drücke mich mal vorsichtig aus, hat so eine Eigendynamik....:D

Weißt du man wird auch nach der Gesundung nicht mehr so richtig gesund....;)
He he... Ärzte sollten sich bewusst werden, welch weitreichende Folgen das für ihre Patienten hat, wenn sie derartige Anträge stellen, jedenfalls kann das nicht mit dem hippokratischen Eid vereinbart werden, finde ich.

Die Beiträge, in denen klar wird, dass es nicht so einfach ist, jemanden zu bevollmächtigen oder dass es unter Umständen ein Problem darstellt, dass die Vollmachten überhaupt wieder auftauchen, zeigt, dass Vorsorgevollmachten auch nicht gerade die Universallösung sind.
 

Rhenus

Urgestein
Na ja Gast,

die Ärzte haben heute auch sofort den Anwalt am Kittel, der sich festbeißt. Die gehen eben kein Risiko ein.

Und zu der Vollmacht hab ich geschrieben.
 
G

Gast

Gast
Na ja Gast,

die Ärzte haben heute auch sofort den Anwalt am Kittel, der sich festbeißt. Die gehen eben kein Risiko ein.

Und zu der Vollmacht hab ich geschrieben.
Klar, danke für die Beiträge!

Ich denke nicht, dass Ärzte ein Risiko eingehen, wenn sie Patienten ohne Vollmachten bzw. rechtliche Betreuungen behandeln würden. Wenn im Gefahr im Verzug ist, reicht das als Rechtfertigung, für operative Eingriffe usw., selbst wenn etwas schief gehen sollte. Als Bsp. die Notfälle - Unfälle usw., bei denen weder betreut noch bevollmächtigt wird und dennoch behandelt.
Wenn keine Gefahr im Verzug ist, muss man halt das Skalpell ein bisschen ruhig halten...
 
G

Gast

Gast
Und was soll das mit Weihnachten zu tun haben?
Weihnachten ist doch "das Fest der Nächstenliebe". Wenn man schwer kranke Angehörige in Kliniken liegen hat, sollte man sich um sie kümmern. Das kann auch bedeuten, gegen jedwede Konventionen jemandem einen sinnlosen operativen Eingriff zu ersparen, bspw., indem sich mutig gegen Obrigkeiten stellt.
 
G

Gast

Gast
Diese Vorsorgevollmachten schützen vor gar nichts und werden ganz einfach in Frage gestellt und rechtliche Betreuungen werden dennoch eingerichtet, so einfach ist das.
 

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