D
DatMädel
Gast
Hallo,
ich habe von meinem Anwalt ein Schreiben mit folgendem Inhalt bekommen:
... Da wir im Falle der Bewilligung der Prozesskosten erst am Ende des Scheidungsverfahrers mit Zahlungen seitens der Staatskasse zu rechnen haben, schlagen wir vor, dass sie zunächst einen anwaltsüblichen Vorschuss in Höhe von 300 EUR erbringen...
Der Antrag auf PKH wird vom Anwalt eingereicht. Ist das üblich so? Ich habe kein Geld und das weiss der Herr auch weil er sogar meine Kontoauszüge in Kopie vorliegen hat.
es handelt sich übrigens um ein Scheidungsverfahren.
ich habe von meinem Anwalt ein Schreiben mit folgendem Inhalt bekommen:
... Da wir im Falle der Bewilligung der Prozesskosten erst am Ende des Scheidungsverfahrers mit Zahlungen seitens der Staatskasse zu rechnen haben, schlagen wir vor, dass sie zunächst einen anwaltsüblichen Vorschuss in Höhe von 300 EUR erbringen...
Der Antrag auf PKH wird vom Anwalt eingereicht. Ist das üblich so? Ich habe kein Geld und das weiss der Herr auch weil er sogar meine Kontoauszüge in Kopie vorliegen hat.
es handelt sich übrigens um ein Scheidungsverfahren.