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Vorschuss trotz PKH?

D

DatMädel

Gast
Hallo,

ich habe von meinem Anwalt ein Schreiben mit folgendem Inhalt bekommen:

... Da wir im Falle der Bewilligung der Prozesskosten erst am Ende des Scheidungsverfahrers mit Zahlungen seitens der Staatskasse zu rechnen haben, schlagen wir vor, dass sie zunächst einen anwaltsüblichen Vorschuss in Höhe von 300 EUR erbringen...

Der Antrag auf PKH wird vom Anwalt eingereicht. Ist das üblich so? Ich habe kein Geld und das weiss der Herr auch weil er sogar meine Kontoauszüge in Kopie vorliegen hat.

es handelt sich übrigens um ein Scheidungsverfahren.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hm...inzwischen ist mehr Verhandlung üblich. So oder so.
Kannst evl. (wenn Dir es seltsam vorkommt und er noch NIX geschrieben hat ans Gericht) auch noch wechseln...

Da Du PKH beantragst,wäre ein Beratungsschein sinnvoll --10Eu Eigenanteil durch Dich ...damit bekäme der RA zumindest eine kleine Vergütung (also er kann dann eine Erstberatung abrechnen und bekommt von der Staatskasse einen bestimmten Betrag)--- frag ihn schriftlich,ob Du den Beratungsschein noch beantragen kannst---
und-- er soll die Vorleistungspflicht des Prozeßgegners prüfen---manchmal müssen die Ehegatten dem anderen den Prozeß vorschießen.
Zählt zu den Unterhaltsleistungen oder so...aber: kommt auf Einzelfall an.
 
D

Deichgräfin

Gast
§ 122 ZPO
Wirkung der Prozesskostenhilfe (1) Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dass

1. die Bundes- oder Landeskasse

a) die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten,

b) die auf sie übergegangenen Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei


nur nach den Bestimmungen, die das Gericht trifft, gegen die Partei geltend machen kann,
2. die Partei von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Prozesskosten befreit ist,
3. die beigeordneten Rechtsanwälte Ansprüche auf Vergütung gegen die Partei nicht geltend machen können.

Meine Meinung :
Prozeßkostenhilfe setzt Bedürftigkeit voraus und deckt
alle Gerichts.- und Anwaltskosten ab.

Ein Bedürftiger kann keine 300 Euro "Vorschuß" zahlen.

Vorschüsse dieser Art werden von einigen Anwälten gern verlangt,
denn das Hornorar des beigestellten Anwalts fällt bei Prozeßkostenhilfe geringer aus.
Es besteht kein Anspruch auf Zurückerstattung
diese Zahlung durch die Prozeßkostenhilfe,...
wenn ich richtig informiert bin.

Man sollte sich beim Gericht oder der Anwaltskammer informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DatMädel

Gast
Vielen Dank. Ich habe ihm jetzt auch schon geschrieben, dass ich keine 300 EUR habe.

Das war seine Antwort:

"Wir machen mal weiter. Aber grundsätzlich muss man dazu sagen, dass Ihr Gehalt für einen
Einzelhaushalt so schlecht nun auch nicht und die Frage der PKH durch das Gericht wie
immer differenziert gesehen werden kann. Warten wir es ab. Es wäre gut, wenn Sie den
Vorschuss realisieren könnten. "

Ich muss dazu sagen, zum Leben (Handy, Telefon, Lebensmittel) habe ich nur 350 EUR übrig. Der Anwalt wusste von Anfang an, dass er an mir nicht viel verdienen wird.
 
G

Gast (RA)

Gast
Dann soll der Kollge die ersten ca. 100.- Teuro über Beratungshilfe abrechnen und ansonsten einen Vorschussantrag im Rahmen der PKW bei Gericht stellen. Wenn ihm das auch zu mühsam ist, gibt es auch noch amdere Anwälte.
 

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