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Vorladung auf Verdacht.. was nun?

Hallo Zewa,

ich habe noch vergessen, dir zu sagen, dass du für den Antrag auf einen Beratungsschein natürlich einen Nachweis über dein Einkommen und am besten auch die Vorladung zur Polizei mitnehmen sollst. Sonst hast du nur unnötige Lauferei.

Alles Gute
Sisandra
 
Quatsch. Geh nicht hin, denn die wickeln Dich ein.
Zuerst zum Anwalt, der soll sich die bisherigen Ermittlungsergebnisse kommen lassen und mit diesem Anwalt besprichst Du, was zu tun ist.
 
Zewa, du kannst auch anders vorgehen. Schnapp dir das örtliche Telefonbuch und suche nach einem Anwalt, der als sein Spezialgebiet auch Strafrecht, am besten noch Internetrecht hat. Dort kannst du anrufen und dich erkundigen, wie du an den Beratungsschein und eine kostenlose Beratung kommen kannst.

Ich würde dir ganz ganz dringend empfehlen, ohne Anwalt nichts, aber wirklich gar nichts zu unternehmen. Sonst reitest du dich unter Umständen nur tiefer in die Sch***e rein, als du ohnehin schon drin sitzt.

Gruß
Sisandra
 
Ist es sooo schlimm, wenn ich hingehen würde. Kann ja nichts anderes sagen, dass ich unschuldig bin. Außerdem kann ich mich doch jetzt nicht mehr an jeden einzelnen Tag im November erinnern, in dem Monat, wo der Betrug begangen worden sein soll.
Außerdem müsste ich um diese Zeit, für die ich beschuldigt werde, gearbeitet haben. Aber das weiß ich jetzt doch nicht mehr 🙁
 
Genau so ist es. Wenn man nämlich erstmal bei der Polizei sitzt, packen die alle Tricks aus, die erlaubt und nicht erlaubt sind. Und dieser Geschichte sind die meisten Menschen nicht gewachsen und geben Dinge zu, die sie nicht zugeben wollten. Im Strafrecht sollte man immer zuerst über den Anwalt gehen - den dieser wird einem erst gar nicht zu einer polizeilichen Vorladung gehen lassen.

Ein Beschuldigter muß nichts aussagen! Die Polizei bzw. der Staatsanwalt muß Dir ein Delikt beweisen und nicht Du Deine Unschuld!
 
Hallo Zewa,

ich habe jetzt ein wenig in Deinem Profil gestöbert.

Du ziehst wohl solche Geschichten förmlich an?

Solltest vielleicht was ändern?

Gruß Hajooo
 
Ist es sooo schlimm, wenn ich hingehen würde. Kann ja nichts anderes sagen, dass ich unschuldig bin. Außerdem kann ich mich doch jetzt nicht mehr an jeden einzelnen Tag im November erinnern, in dem Monat, wo der Betrug begangen worden sein soll.
Außerdem müsste ich um diese Zeit, für die ich beschuldigt werde, gearbeitet haben. Aber das weiß ich jetzt doch nicht mehr 🙁

Zewa, WENN du tatsächlich um diese Zeit, für die du beschuldigt wirst, gearbeitet haben solltest, dann müsste sich das sehr leicht über deinen Arbeitgeber feststellen lassen. Arbeitest du denn jetzt gerade?

LG Sisandra
 
Zewa, WENN du tatsächlich um diese Zeit, für die du beschuldigt wirst, gearbeitet haben solltest, dann müsste sich das sehr leicht über deinen Arbeitgeber feststellen lassen. Arbeitest du denn jetzt gerade?

LG Sisandra

Nein, bin zurzeit krankgeschrieben...aber morgen wieder bei der Arbeit.
 

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